Für den Instrumentalunterricht der Schülerinnen und Schüler musischer Ausbildungsrichtung können Sie im Rahmen der UP einen Budgetzuschlag für die Jahrgangsstufen 5 - 11 sowie für das Leistungsfach in Musik in der Oberstufe in der Maske Stundenbudget erfassen.
Den Unterricht zum Fach Ins, der von Ihren Lehrkräften durchgeführt wird, erfassen Sie in der Regel im Besonderen Unterricht, da oftmals viele kleine Kurse eingerichtet werden.
Unterricht im Leistungsfach Musik muss in einen fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht aufgeteilt werden.
Für die Abbildung des privat erteilten Instrumentalunterrichts besteht die Möglichkeit extern gekennzeichneten, budgetneutralen Unterricht anzulegen, dem keine Lehrkraft zugewiesen wird.
Die Schülerzuordnung erfolgt wie bei regulärem Unterricht über die Schüler im Kurs-Funktion oder im Modul Schüler.
Für privat erteilten Instrumentalunterricht benötigen Sie keinen sonstigen Budgetzuschlag.