ASV-Datenbereich | Schüler |
ASV-Fehler-ID | F_sd_sd_jahrgangsstufestvj_0056 |
ASV-Fehlertext | Schüler #…#: Ein Schüler, der die Jahrgangsstufe #…# besucht, kann im Vorjahr nicht die Jahrgangsstufe #…# besucht haben. |
ASV-Korrekturvorschlag | Erfahrungsgemäß ist die Angabe zur im Vorjahr besuchten Jahrgangsstufe beim Schüler #…# zu korrigieren. Der Schüler in der Jahrgangsstufe #…# kann im Vorjahr nur die Jahrgangsstufen #…# bis #…# besucht haben. |
Hier wird geprüft, ob es sich um einen Schüler der #…# Jahrgangsstufe handelt. In diesem Fall kann die Jahrgangsstufe im Vorjahr maximal 2 Jahrgangsstufen niedriger bis maximal 1 Jahrgangsstufe höher gewesen sein. Beispiel: Der Schüler besucht die 5. Jahrgangsstufe. Als Jahrgangsstufen im Vorjahr sind nur zugelassen: 3, 4, 5, 6.
Überprüfen Sie, ob die aktuelle Jahrgangsstufe des Schülers stimmt. Überprüfen Sie, ob die Jahrgangsstufe des Vorjahres des Schülers stimmt.
Sie finden die Jahrgangsstufe des Vorjahres beim Schüler auf dem Reiter Schuljahr unter Wiederholter Besuch der Jahrgangsstufe zum Stichtag im Feld Jgst Vorjahr #..#.
Wenn der Schüler nach dem letzten US-Stichtag an der Schule eingetreten ist, kann die Jahrgangsstufe des Vorjahres in dem Reiter Ein-/Austritt unter besuchte Jahrgangsstufe am #…# korrigiert werden.
Sonderfall Praxisklasse: Für Schüler im Bildungsgang MS/HS Praxisklasse kann die Vorjahresjahrgangsstufe unter Umständen stärker von der jetzigen Jahrgangsstufe abweichen. In diesem Fall können Sie mit kurzer Begründung auf dem üblichen Weg eine PL-Ausnahme beim LfStat beantragen. Bitte fügen Sie dem Antrag einen Screenshot der Fehlermeldung und der Reiter Ein-/Austritt und Schuljahr bei. Eine Genehmigung ist hier in der Regel nicht erforderlich.