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Fehlermeldung: F_sd_zsu_unterrichtsfach_0140

ASV-Datenbereich Schüler
ASV-Fehler-ID F_sd_zsu_unterrichtsfach_0140
ASV-Fehlertext Schüler #…#: Es fehlt Religion oder Ethik als Pflichtunterricht in der Jahrgangsstufe #…#.
ASV-Korrekturvorschlag Überprüfen Sie bitte den Pflichtunterricht des Schülers #…#. In der Jahrgangsstufe #…# sollte Religion oder Ethik als Pflichtfach belegt werden.

Maßnahmen/Abhilfe

Überprüfen Sie bitte, ob der Schüler ein Religions- oder Ethik-Unterrichtsfach (mit der Unterrichtsart p) besucht. Wenn ja, überprüfen Sie, ob eine Stundenzahl > 0 vorliegt.

Sonderfall Unterricht an anderer Schule

Falls das Fach an einer anderen Schule besucht wird, legen Sie dieses wie hier beschrieben an.

Zur US 2017/18:

Wenn der Unterricht an anderer Schule mit einer ASV-Version vor ASV 2.1.230 angelegt wurde: Überprüfen Sie beim betroffenen Schüler den Unterricht an anderer Schule. Steht in der Spalte W für die Stundenzahl eine 0, holen Sie den Unterricht einmal von der anderen Schule zurück und ordnen Sie diesen dann der anderen Schule erneut zu. Danach sollte eine Stundenzahl < 0 angezeigt werden.

Erst mit ASV 2.1.230 wurde die Berechnung der Stundenzahl angepasst, so dass jetzt den Schülern Stunden > 0 zugeordnet werden sollten für Unterricht an anderer Schule. Ein Aufruf der neuen Berechnung erfolgt jedoch nur bei (Neu-) Zuordnung dieses Unterrichts an anderer Schule zu einer Schule.

Neu ist außerdem, dass es in der Matrix jetzt kein Unterrichtselement mit 0 Stunden, Kürzungsgrund K mehr geben soll. Falls es ein solche Unterrichtselement bei Ihnen für den Unterricht an anderer Schule gibt, löschen Sie dieses bitte, bevor Sie den Unterricht zurückholen/neu zuordnen.

Sonderfall besuchter Religionsunterricht findet an einer anderen Einrichtung (keine Schule) statt:

Da der Religionsunterricht beim Schüler keiner anderen Schule zugeordnet werden kann, legen Sie weder in der Matrix noch beim Schüler Religionsunterricht an, sondern geben beim Schüler bei Teilnahme am RU 'OHNRU (weder RU (gem. BayEUG) noch EU)' an.