AP7 Nachträgliches Ausstellen eines Abschlusszeugnisses
Es kann vorkommen, dass eine Schule auch nach vielen Jahren ein neues Abschlusszeugnis ausgeben muss. Allgemeine und rechtliche Informationen hierzu finden Sie im KMS Nr. II.1 – BS4422 – 6a.27659 vom 27.10.2014 (Klärung)
Im Folgenden ist beschrieben, wie Sie mit ASV ein solches AP-Zeugnis ausstellen können.