Bei Schulen mit Prüfungskommissär werden die Abschlusszeugnisse auch von diesem unterschrieben. Erstellen Sie diese Zeugnisse mit der ASV, erweist es sich als pragmatisch, beim eigenen Schulleiter den Text im Feld Zeugnisunterschrift (Modul Lehrkräfte, Reiter Person) vorübergehend auf den Namen des Prüfungskommissärs zu ändern. Entfernen Sie hierzu den Haken im Kontrollkästchen automatisch generieren.
Nach dem Druck der AP-Zeugnisse machen Sie die Änderung durch Setzen des Hakens wieder rückgängig.
In einer Talentklasse legen die Schüler die Abschlussprüfung in einem zusätzlichen Fach ab. Verbreitet ist z. B. das Zusatzfach Tschechisch oder Französisch.
Bitte erfassen Sie ein Talentfach wie im Screenshot dargestellt (Unterrichtsart: „p“, Abweichung: „P - Bestenförderung“).
In der Schülermaske wird dann das entsprechende fünfte AP-Fach angezeigt.
Setzen Sie bei dem jeweiligen Unterrichtselement entweder in der Matrix oder über die Liste Pflicht-/Wahlpflichtunterricht das Merkmal UArt auf „x“.
Für nicht vorgesehene Sonderfälle gibt es in der Notenmaske die Möglichkeit, alle Notenfelder freizuschalten.
Es ist möglich, dass Schüler einen externen Religionsunterricht (z. B. israelitisch, neuapostolisch, etc.) besuchen. Der externe, an einer anderen Schule besuchte Religionsunterricht muss nach dem gültigen Lehrplan unterrichtet werden. Da sich die Erfassungsmaske der AP-Noten bei der Anzeige der AP-Noten jedoch am besuchten Unterricht orientiert, ist es nötig, einem solchen Schüler einen entsprechenden Unterricht zuzuweisen.
Gehen Sie hierzu wie folgt vor:
Damit wird das Fach Religion auch in der AP-Maske korrekt dargestellt.
In diesem Fall löschen Sie bei dem betreffenden Schüler den Unterricht im Fach Sport aus der Tabelle Pflichtunterricht (Modul Schüler, Reiter Unterricht) und setzen auf dem gleichen Reiter die entsprechenden Haken bei Sportbefreiung 1. HJ und 2. HJ.
In der AP-Maske wird bei diesem Schüler das Eingabefeld für die Sportnote nicht angezeigt und auf dem Zeugnis entwertet. Der Schüler erhält dann im Zeugnis die Bemerkung „Der Schüler war von den Leistungen im Fach Sport befreit.“ Bei einer teilweisen Befreiung vom Sportunterricht wird der Unterricht nicht gelöscht. Der Schüler erhält eine Note und die Bemerkung „Der Schüler war teilweise von den Leistungen im Fach Sport befreit.“
Legt ein Schüler die schriftliche Prüfung statt im Fach Englisch in einer abweichenden Fremdsprache nach § 16 (3) RSO ab, so wird die Note im Fach E entwertet. Dies sollte bereits automatisch der Fall sein, da der Schüler das Fach nicht belegt. Im Zeugnis muss eine Zeugnisbemerkung aufgenommen werden, die auf die Prüfung (samt Ergebnis) in der entsprechenden Ersatzsprache hinweist.
Legt ein Schüler eine Ergänzungsprüfung nach § 51 RSO ab, so erhält er ein Beiblatt zum Abschlusszeugnis nach amtlichem Muster. Hierzu kann der Bericht „Ergänzungsprüfung“ (Datenbereich Schüler) genutzt werden. In diesem Bericht ist lediglich das Fach sowie die erzielte Leistung manuell einzutragen. Im Abschlusszeugnis selbst wird die Ergänzungsprüfung nicht eingetragen.