Bei Schulen mit Prüfungskommissär/in werden die Abschlusszeugnisse auch von diesem/r unterschrieben. Erstellen Sie diese Zeugnisse mit der ASV, erweist es sich als pragmatisch, beim eigenen Schulleiter/der eigenen Schulleiterin den Text im Feld Zeugnisunterschrift (Modul Lehrkräfte, Reiter Person) vorübergehend auf den Namen des/r Prüfungskommissärs/in zu ändern. Entfernen Sie hierzu den Haken im Kontrollkästchen automatisch generieren.
Nach dem Druck der AP-Zeugnisse machen Sie die Änderung durch Setzen des Hakens wieder rückgängig.
In einer Talentklasse legen die Schülerinnen und Schüler die Abschlussprüfung in einem zusätzlichen Fach ab. Verbreitet ist z. B. das Zusatzfach „Tschechisch“ oder „Französisch“.
Bitte erfassen Sie ein Talentfach wie im Screenshot dargestellt (Unterrichtsart: „p“, Abweichung: „P - Bestenförderung“).
In der Schülermaske wird dann das entsprechende fünfte AP-Fach angezeigt.
Setzen Sie bei dem jeweiligen Unterrichtselement entweder in der Matrix oder über die Liste Pflicht-/Wahlpflichtunterricht das Merkmal UArt auf „x“.
Für nicht vorgesehene Sonderfälle gibt es in der Notenmaske die Möglichkeit, alle Notenfelder freizuschalten.
Es ist möglich, dass Schülerinnen und Schüler einen externen Religionsunterricht (z. B. israelitisch, neuapostolisch, etc.) besuchen. Der externe, an einer anderen Schule besuchte Religionsunterricht muss nach dem gültigen Lehrplan unterrichtet werden. Da sich die Erfassungsmaske der AP-Noten bei der Anzeige der AP-Noten jedoch am besuchten Unterricht orientiert, ist es nötig, einer solchen Schülerin oder einem solchen Schüler einen entsprechenden Unterricht zuzuweisen.
Gehen Sie hierzu wie folgt vor:


Damit wird das Fach Religion auch in der AP-Maske korrekt dargestellt.
In diesem Fall löschen Sie bei dieser Person den Unterricht im Fach Sport aus der Tabelle Pflichtunterricht (Modul Schüler, Reiter Unterricht) und setzen auf dem gleichen Reiter die entsprechenden Haken bei Sportbefreiung 1. HJ und/oder Sportbefreiung 2. HJ.
In der AP-Maske wird das Eingabefeld für die Sportnote nicht angezeigt und auf dem Zeugnis entwertet. Im Zeugnis steht dann die Bemerkung „Der Schüler/Die Schülerin war von den Leistungen im Fach Sport befreit.“ Bei einer teilweisen Befreiung vom Sportunterricht wird der Unterricht nicht gelöscht. Die Schülerin oder der Schüler erhält eine Note und die Bemerkung „Der Schüler/Die Schülerin war teilweise von den Leistungen im Fach Sport befreit.“
Bei einer schriftlichen Prüfung in einer abweichenden Fremdsprache gemäß § 16 Abs. 3 RSO wird die Englisch-Note entwertet. Das erfolgt in der Regel automatisch. Im Zeugnis ist eine Bemerkung zum Prüfungsfach und Ergebnis in der Ersatzsprache erforderlich. Im Zeugnis muss eine Zeugnisbemerkung aufgenommen werden, die auf die Prüfung (samt Ergebnis) in der entsprechenden Ersatzsprache hinweist.