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Unterrichtspflichtzeit (UPZ) der Lehrer

Beachten Sie ebenfalls folgende Artikel zu den Themen Ermäßigungen, Ermäßigungen bei Teilzeit, (nicht-) wissenschaftlicher Einsatz

Die Unterrichtspflichtzeit der Lehrer an Realschulen ist durch die Unterrichtspflichtzeitverordnung - BayUPZV vom 11. September 2018 geregelt.

Weitere Anweisungen stehen im aktuell gültigen KMS zur Unterrichtsplanung.

Wissenschaftlicher/Nichtwissenschaftlicher Unterricht

In der Regel zählen die meisten Fächer wissenschaftlich, mit Ausnahme von Sport, sowie musische und praktische Fächer. Dies gilt für den Pflicht-/Wahlpflichtunterricht genauso wie für den Besonderen Unterricht. Anrechnungen zählen in der Regel wissenschaftlich.


Bei rein wissenschaftlichen Lehrkräften (z. B. mit M/Ph, D/E, E/G etc.), die aufgrund besonderer Qualifikationen ein nichtwissenschaftliches (Wahl-)Fach wie z. B. Sport (Mountainbike etc.) unterrichten wird dieser Unterricht natürlich auch nichtwissenschaftlich gewertet. So kann sich auch hier die UPZ erhöhen!


In ASV sind die Wertungen wissenschaftlich/nichtwissenschaftlich in einer Werteliste hinterlegt und werden auch so umgesetzt.


Es gibt aber ein paar Spezialfälle, die nicht eindeutig erfasst werden können.

  • Der IT-Unterricht zählt bei Fachlehrern, die die Nachqualifikation in Dillingen noch nicht abgeschlossen haben, nichtwissenschaftlich.
  • Chor und Orchester: maximal je 2 Wochenstunden können pro Schule wissenschaftlich (Kürzel „Chw“, „Orw“) gewertet werden, weitere anfallende Stunden gelten als nicht wissenschaftlich (Kürzel „Cho“,„Orc“).
  • Ermäßigungen: bitte beachten Sie die Tabellen zur Vollzeit und Teilzeit!
  • Fachfremder Unterricht ist generell zu vermeiden. Ansonsten hängt die Wissenschaftlichkeit vom Fach ab, nicht vom Lehrer!

Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an das zuständige Referat im KM.


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