Die meisten Fächer zählen als wissenschaftlicher Unterricht. Unterrichte mit hohen schülerpraktischen Anteil, wie Sport, musische oder praktische Fächer (Kunst, Werken, Ernährung und Gesundheit, etc), werden als nichtwissenschaftlich gewertet.
Dies gilt für den Pflicht-/Wahlpflichtunterricht genauso wie für den Besonderen Unterricht. Anrechnungen zählen für alle Lehrkräfte (auch Fachlehrer) als wissenschaftlich.
Bei grundsätzlich wissenschaftlichen Lehrkräften (z. B. mit M/Ph, D/E, E/G etc.), die aufgrund besonderer Qualifikationen ein nichtwissenschaftliches (Wahl-)Fach wie z. B. Sport (Mountainbike etc.) unterrichten wird dieser Unterricht natürlich auch nichtwissenschaftlich gewertet. So kann sich auch hier die UPZ erhöhen!
In der ASV sind die Wertungen wissenschaftlich/nichtwissenschaftlich in einer Werteliste hinterlegt und werden auch so umgesetzt.
Grundsätzlich kann die Wissenschaftlichkeit jeder Unterrichtseinheit eingestellt werden. Plausibisierungen (M-Fehler) unterstützen bei der Vergabe solang klare Aussagen getroffen werden kann.
Diese Eingaben haben beispielsweise direkte Auswirkungen auf das Gehalt bei Teilzeitlehrkräften.