Auch die Unterrichte, die mit Lehrkräften auf Zusatzmittel des Ministerialbeauftragten finanziert werden, sind budgetrelevant. Diese Lehrkräfte können im Planungsschuljahr weiter im Stamm geführt werden. In der Regel werden diese Arbeitsverträge mit den Angaben der Beschäftigungsart „weniger als Hälfte (wh)“ oder „Teilzeit (tz)“, dem Teilzeitgrund „Vertragsumfang (vu)“ und dem Rechtsverhältnis „Angestellter befristet (ab)“ gekennzeichnet.
Zusätzliche Stunden aus den Mitteln des MB, z. B. für Diffsport, sind für Stammlehrkräfte (Beamte und unbefristet Angestellte) im Schulreiter „NNNN RS“ als Nebentätigkeit (nicht Mehrarbeit) einzutragen. Die Lehrkraft kann damit über ihr Deputat hinaus beschäftigt werden.
Werden die Mittel für das Planungsschuljahr neu beantragt, ohne dass die Person bereits fest steht, so können sie in den Personalveränderungen angefordert werden. Diese können mit Anforderungsart „MB“ angefordert werden. Geben Sie als Ursache hierzu „S – sonstige Ursache“ an. Wählen Sie sodann ein Fach, das am ehesten dem Unterricht entspricht (meist Zeile drei oder vier zu verwenden) und geben Sie eine entsprechende Bemerkung ein.