Falls bei Ihnen irrtümlich ein M-Fehler anschlägt, muss eine Plausi-Ausnahme beim Bayerischen Landesamt für Statistik (LfStat) beantragt werden. Sprechen Sie im Vorfeld mit Ihrem Multiplikator, ob der M-Fehler durch eine andere Eintragung behoben werden kann.
Bitte lassen Sie sich eine PL-Ausnahme ggf. je nach Sachlage vorab von Ihrer MB-Dienststelle bestätigen. Erstellen Sie ein Ticket im Ticketsystem . Die Mitarbeiter wenden sich bei Fragen über das Ticketsystem per Email an Sie. Wenn die PL-Ausnahme genehmigt und im System eingerichtet ist, erhalten die Hinweise zum weiteren Vorgehen.
Eröffnen Sie ein Ticket im Ticketsystem . Die Mitarbeiter aus dem ASV-Kernteam werden die Anliegen entsprechend weitergeben.
Bitte wenden Sie sich für die Anpassung der entsprechenden Plausi an das LfStat mit folgenden Unterlagen
an
Landesamt für Statistik
Amtliche.Schuldaten@statistik.bayern.de
Bitte im Betreff der E-mail die Schulart, die Schulnummer und die Fehler-ID nennen!
Die offizielle Genehmigung können Sie uns am besten gleich im Anhang der E-Mail zukommen lassen.
Bevor PL-Ausnahmegenehmigungen für Gastschüler beantragt werden, bitte folgende (schulartspezifische) Hinweise berücksichtigen:
RS: Gastschüler
Bitte führen Sie nach der Rückmeldung durch das LfStat den Prozess Anwendungsdaten aktualisieren durch. Anschließend sollte der M-Fehler als K(ann)-Fehler angezeigt werden.
D.h. die Fehler schlagen weiterhin an. Die PL-Ausnahme funktioniert, wenn dann im Fehlerprotokoll in der Spalte F (Fehlerart) ein 'K' zu sehen ist.