Änderungen gegenüber der Teilzeitvereinbarung zur UP sind bereits ab einer Abweichung von einer Stunde mitzuteilen. Verwenden Sie hierfür den „Antrag auf Teilzeitbeschäftigung - nur Sonderfälle“ .
nur Staatliche Schulen
Die Teilzeitanträge müssen spätestens am 10. Oktober - eine erfolgreiche Übermittlung vorausgesetzt - ausdruckt werden. (vgl. K1 Teilzeitanträge prüfen und drucken)
Schicken Sie diese Anträge möglichst bis spätestens 20. Oktober an das Staatsministerium. Alle fehlende Anträge (aufgrund von Krankheit/Abwesenheit der Lehrkraft) können gerne nachgeschickt werden.