Nichtstaatliche Schulen erhalten die entsprechenden Formulare von ihrem Dienstherrn, z.B. der LHM.
Beachten Sie bei Teilzeit-Lehrkräften die zulässigen Teilzeitmaße, die vom Verhältnis von wissenschaftlichem und nichtwissenschaftlichem Unterricht abhängen und sich auf die anteiligen Ermäßigungen auswirken.