Als Wahlpflichtunterricht gelten
Der Wahlpflichtunterricht kann geführt werden
Wahlpflichtunterrichte sind in jedem Fall mit der Unterrichtsart (UArt) x zu führen. Ggf. ist das Merkmal für wissenschaftlichen bzw. nichtwissenschaftlichen Unterricht (z.B. Kunst) zu setzen.
Wird das Unterrichtselement im Besonderen Unterricht geführt, ist zusätzlich bei den Schülern auf dem Reiter Unterricht die Belegungsart Y zu anzugeben.
Es bestehen mehrere Möglichkeiten
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