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Abweichung von der Prüfungsordnung

In besonderen Fällen kann für einen Oberstufenschüler eine Abweichung von der Prüfungsordnung durch die Schulaufsicht genehmigt werden. Dies ist beispielsweise möglich bei

  • Wiederholern, die ihre Fachwahl im neuen Jahrgang nicht vorfinden
  • Erkrankung
  • Schulwechsel innerhalb Bayerns

Erfassung der Abweichung

Eine Abweichung von der Prüfungsordnung wird im Oberstufenmodul unter Datei/Oberstufe/Schülerdaten auf dem Reiter Stammdaten erfasst.

  1. Es wird der Haken in der Checkbox Abweichung zur Prüfungsordnung gesetzt.
  2. Anschließend ist die Nummer des Genehmigungsschreibens zu erfassen.

Auswirkungen der Erfassung

Auf Grund der zahlreichen Möglichkeiten bezüglich einer Abweichung von der Prüfungsordnung kann deren Richtigkeit nicht durch das Fachwahlprüfskript bestätigt werden.
Ebenso kann der automatische Einbringungsvorschlag die jeweils von der Schulaufsicht getroffenen Regelungen zur Einbringung nicht umsetzen.
Es muss im Falle der Abweichung von der Prüfungsordnung ein manueller Einbringungsvorschlag erfasst werden.
Im Rahmen der Zulassungsprüfung können Schüler mit Abweichung von der Prüfungsordnung gesondert ausgegeben und zugelassen werden.