Es werden grundsätzlich nur Teilzeitanträge für Antragsteilzeit und familienpolitische Teilzeit staatlicher Lehrkräfte mit ASV gestellt und übermittelt.
Teilzeitanträge staatlicher Lehrkräfte für
werden über das entsprechende Formular auf der StMUK-Website gestellt und postalisch versendet.
Im Lehrermodul unter dem Reiter Einsatz <SJ> werden Informationen zu diesen genehmigten Teilzeiten erfasst.
Lehrkräfte in Teilzeit müssen zur UP vollständig ausgeglichen sein, insbesondere wenn anteilige Ermäßigungen berechnet werden müssen, die vom Anteil nicht- und wissenschaftlichen Einsatzes abhängig sind.
Falls eine Lehrkraft in der Jahrgangsstufe 12 in einem Seminar eingesetzt ist, muss dies künftig nicht mehr über Mehrung/Minderung ausgeglichen werden, da das zugehörige Unterrichtselement epochal verbucht werden muss.
Der Ausdruck der Teilzeitvereinbarung für Antrags- und familienpolitische Teilzeit kann nach der Übermittlung erfolgen, denn erst mit der Übermittlung werden die entsprechenden Datenbankfelder aktualisiert. Sollte eine Korrektur der Daten notwendig sein, ist eine erneute Übermittlung erforderlich, um die entsprechenden Werte zu aktualisieren. Diese Teilzeitvereinbarungen in Papierform werden nicht an das StMUK gesendet, sondern verbleiben an der Schule.
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