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Instrumentalunterricht

Für den Instrumentalunterricht der Schüler/innen musischer Ausbildungsrichtung können Sie im Rahmen der UP einen Budgetzuschlag für die Jahrgangsstufen 5 - 10 sowie für das Additum in Musik in der Oberstufe in der Maske Stundenbudget erfassen..

Beachten Sie hierzu die Hinweise in den Planungsgrundlagen.

Für privat erteilten Instrumentalunterricht benötigen Sie keinen sonstigen Budgetzuschlag. Dieser Unterricht wird im Modul Schüler einer anderen Schule zugeordnet, was noch nicht zur UP erfolgen muss, oder als externer Unterricht erfasst.

Den Unterricht zum Fach Ins, der von Ihren Lehrkräften durchgeführt wird, erfassen Sie in der Regel im Besonderen Unterricht, da oftmals viele kleine Kurse eingerichtet werden.
Unterricht im Fach MuI könnten Sie auch in der Matrix führen, da hier pro Abiturjahr meist nur ein Kurs erstellt wird.


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