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B1.7 Schulartunabhängige Deutschklassen

Alle Eintragungshinweise zu Schulartunabhängigen Deutschklasse finden Sie im schulartübergreifenden Bereich.

Zusammenfassung

Zur Unterrichtsplanung 2025 gehören die schulartunabhängigen Deutschklassen zu den zu vollumfänglich zu erfassenden Daten. Insbedondere wird auf folgendes hingewiesen:

  • Für die Einrichtung einer schulartunabhängigen Deutschklasse ist ein Budgetzuschlag („SARTU_DK“) von 30 LWStd. pro Klasse einzutragen.
  • Sowohl Unterrichtselemente als auch der Personaleinsatz in der Deutschklasse, insbesondere auch externes Personal, das im kommenden Schuljahr in einer Deutschklasse unterrichten soll, ist mit der UP zu melden.
  • Personalbedarfe, die sich durch die Beschulung der Deutschklasse ergeben, sollen in der UP als Bedarfe angelegt und gemeldet werden. Eine Versorgungsmöglichkeit wird im Abgleichgespräch besprochen.

Technisch kann eine Deutschklasse nur übermittelt werden wenn mindestens eine Schülerin oder ein Schüler der Klasse zugeordnet wurde. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Steuergruppe auf, um nach Möglichkeit alle Schülerdaten, mindestens aber die Schülerdaten eines Schülers zu erhalten.

Weitere Informationen im KMS SF-BS4400.10/335/8 vom 03.05.2024


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