Auch in der Planungsphase möchten Sie wahrscheinlich einigen Lehrkräften Wahlunterricht (Art w), Förderunterricht (Art f), Ergänzungsunterricht (Art e) bereits eingeben. Sie können diesen entweder direkt bei der Lehrkraft oder in der → Liste Besonderer Unterricht eintragen.
Bitte beachten Sie hierbei folgende Punkte.
An den Realschulen können zwei Stunden Chor und zwei Stunden Orchester für die Berechnung der Unterrichtspflichtzeit wie wissenschaftlicher Unterricht behandelt werden.
Diese Regelung bezieht sich auf die gesamte Schule. Bei mehr als je zwei Stunden wissenschaftlichem Chor oder Orchester an der Schule entscheidet die Schulleitung, bei welcher Lehrkraft der Unterricht wissenschaftlich oder nichtwissenschaftlich gewertet wird. Hierbei sind die Teilzeittabellen und die Vollzeittabelle hilfreich.
Verwenden Sie die folgenden Fächer im Besonderen Unterricht.
Weitere Informationen zur Unterscheidung zwischen wissenschaftlichem und nicht wissenschaftlichem Unterricht finden Sie unter Unterricht. Die Verteilung von wissenschaftlichem und nicht wissenschaftlichem Unterricht hat direkte Auswirkung auf die UPZ.