Alle Aushilfen, die seit Schuljahresanfang arbeiten, werden entsprechend der Beschäftigungstabelle eingetragen. Bei Aushilfen, die in Teilzeit arbeiten, tragen Sie als Teilzeitgrund „Vertragsumfang (vu)“ ein.
Lehrkräfte, die nicht an ihrer Stammschule arbeiten wollen, können vorübergehend in Nebentätigkeit an einer anderen Schule aushelfen. Dieser zusätzliche Arbeitsvertrag wird am Landesamt für Schule verwaltet. Zu Zeitpunkt der US-Abgabe ist nur dieser befristete Vertrag (Vertrag mit neuer VIVA-Nummer) ausschlaggebend - vgl. Nr. 7 aus den Beschäftigungstabellen. Die Lehrkraft wird deshalb an der Schule mit Aushilfsbedarf nur als Angestellte geführt. An der Stammschule wird die Lehrkraft mit Beurlaubung geführt. Jede Schule trägt im Feld Stammschule sich selbst als Hauptdienststelle ein.
LK wird in EZ eingestellt und arbeitet in Nebentätigkeit für 8 Stunden an einer anderen Schule.
Eintrag an Stammschule:
Beschäftigungsart: oe; Beurlaubung/Abwesenheit: ez oder fb; Rechtsverhältnis: bp; UPZ = 0;
Stammschule = Stammschule, Amtsbez. = StR (RS)
Eintrag an Abordnungsschule:
Beschäftigungsart: hier wh (entsprechend dem Stundeneinsatz, i.d.R. wh); (hier) Teilzeitgrund: vu; Rechtsverhältnis: ab; UPZ = 8; LK wird mit 8 Std in Unterrichtsmatrix verplant.
Stammschule = Abordnungsschule, Amtsbez. = Beschäft.
Insbesondere trägt im Feld Stammschule jede Schule sich selbst als Hauptdienststelle ein.
Befristete Abordnungen sind nur möglich, wenn entsprechend Planstellenanteile zur Verfügung stehen. Zu Beginn des Schuljahres können Lehrkräfte, die nicht an ihre Stammschule arbeiten, nur in Nebentätigkeit beschäftigt werden. Halten Sie ggf. vorab Rücksprache mit Referat V.3.
Befristete Abordnungen werden in der neuen Einsatzschule im Stammpersonal geführt. Schicken Sie die unterschriebene Formulierungshilfe für Befristeten Abordnung mit den anderen Unterlagen zur UP an das Personalreferat. Die Stammschule führt die Lehrkraft mit Beschäftigungsart oe, genehmigter Vertragsumfang und Einsatz andere Schule weiter - vgl. Nr. 33 aus den Beschäftigungstabellen.
Wenn Lehrkräfte im Ruhestand im geringen Umfang Unterricht halten, werden diese mit dem Teilzeitgrund „stundenw. Beschäftigung (br)“ und Rechtsverhältnis „Beamter im Ruhestand (br)“ oder „Angestellter Ruhestand/Rente (ar)“ im Reiter Dienst eingetragen - vgl. Nr. 28 aus den Beschäftigungstabellen.