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NEU 2023
Sofern ein Schüler aufgrund eines diagnostizierten Autismus sonderpädagogische Förderung (z. B. MSD, Inklusion) erhält bzw. erhalten soll, ist auf dem Reiter Laufbahn im Bereich Störungen / Schwächen / Förderung die Ausprägung AUT einzutragen.
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An allgemeinen Schulen ist im Schülermodul auf dem Reiter Laufbahn im Feld Sonderpädagogische Förderung erteilt (z. B. MSD/Inklusion) der Förderschwerpunkt des Schülers zu erfassen, wenn geeignete Förder- oder Unterstützungsmaßnahmen derzeit bereits tatsächlich erfolgen oder deren Umsetzung im laufenden Schuljahr zu erwarten ist.
Beispiele für geeignete Förder- und Unterstützungsmaßnahmen (ggf. Rücksprache mit dem betreuenden Sonderpädagogen):
Für Schüler, die keine sonderpädagogische Förderung/Unterstützung erhalten, darf an dieser Stelle keine Eintragung erfolgen, auch wenn der sonderpädagogische Förderbedarf förmlich festgestellt wurde. Der Förderschwerpunkt kann in solchen Fällen im Feld Sonderpädagogische Förderung erforderlich erfasst werden; Angaben in diesem Feld werden nicht nach ASD übermittelt.
Förderschulen erfassen die Förderschwerpunkte der Schüler auf dem Reiter Erweiterungen in der Tabelle Förderung. Das o. a. Feld auf dem Reiter Laufbahn ist nur dann zu befüllen, wenn ein Schüler zusätzlich durch den MSD betreut wird.
GY, AGY, KOL
Die auf dem Reiter Laufbahn eingetragene Fremdsprachenfolge eines Schülers muss mit der ersten, am Gymnasium besuchten Fremdsprache beginnen.
Sollte bei Schülern, die in Jahrgangsstufe 5 nicht mit Englisch, sondern bspw. mit Latein beginnen, der Englischunterricht der Grundschule eingetragen sein, ist diese Eintragung zu löschen. Falls die Fremdsprache der Grundschule mit der ersten Fremdsprache am Gymnasium übereinstimmt, kann der Eintrag, insbesondere die Information „von Jahrgangsstufe 3“, bestehen bleiben.
Abendgymnasien und Kollegs erfassen in der Fremdsprachenfolge die Belegung der Fremdsprachen an ihrer Schule. Der Nachweis von Vorkenntnissen gemäß § 19 GSO ist am Kolleg unter dem Reiter weitere Qualifikationen einzutragen. Nähere Informationen finden Sie unter: Fremdsprachenfolge
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NEU 2023
ASD registriert im Rahmen der Einbuchung der übermittelten Daten berechtigte und unberechtigte Schülerdoppelmeldungen.
Eine unberechtigte Schülerdoppelmeldung liegt vor, wenn ein Schüler von zwei verschiedenen Schulen nach ASD gemeldet wird, obwohl er von einer der beiden Schulen nicht gemeldet werden darf (z. B. weil er sich vor dem Stichtag bereits abgemeldet hatte).
Wechselt ein Schüler zwischen dem 1. und dem 20. Oktober von einer allgemeinbildenden Schule an eine berufliche Schule, so liegt hingegen eine berechtigte Schülerdoppelmeldung vor.
In solchen Fällen erhalten die beteiligten Schulen Transferquittungen sowie eine OWA-Nachricht. Ausführliche Erläuterungen hierzu finden Sie unter: Schüler wird von zwei Schulen gemeldet
Mithilfe der Schülervorabfrage kann zukünftig bereits vor dem Stichtag der Erhebung für alle in ASV gespeicherten Schüler der Schule die Information aus ASD bezogen werden, ob eine zweite Schule denselben Schüler aus ASD abgeholt oder sogar bereits nach ASD gemeldet hat. Beachten Sie hierzu bitte: Schülervorabfrage US
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NEU 2024
Bei Schülerinnen und Schülern, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, haben die Schulen die Möglichkeit, das „gelebte“ und noch nicht eingetragene Geschlecht so wie den zukünftigen Rufnamen bereits in ASV zu führen. Dazu nutzen Sie bitte die Merkerreferenz organisatorisches Geschlecht mit den angebotenen Merkern und das Feld Rufname wie in der ASV-Online-Dokumentation unter dem Link doku.asv.bayern.de/alle/schueler/org_geschlecht beschrieben.
In Berichten, die der Organisation des Schulalltags dienen und nicht zwingend das rechtliche Geschlecht und den im Personenstandsregister eingetragenen Vornamen einer Person erfordern, wird dadurch das mit dem Merker gesetzte Geschlecht und der Rufname, welcher von den amtlichen Vornamen abweichen kann, angezeigt. Ob und wann die Schule von der genannten Möglichkeit Gebrauch macht, liegt im Ermessen der jeweiligen Schulleitung.
Wir weisen vorsorglich klarstellend darauf hin, dass das in ASV eingetragene Geschlecht (anders als das oben beschriebene „organisatorische Geschlecht“ sowie die eingetragenen Vornamen erst angepasst werden dürfen, sobald die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen vom zuständigen Standesamt beurkundet wurde und in diesem Zuge die Eintragung im Personenstandsregister erfolgt ist. Bitte beachten Sie auch, dass Merker nicht an ASD übermittelt werden. Diese Daten müssen bei einem Schulwechsel der Schülerin bzw. des Schülers selbst erhoben und von der neuen Schule eingetragen werden.
Hinweis:
Für folgende zwei Fälle ist die oben genannte Eintragung noch nicht möglich:
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NEU 2023
Zur Verarbeitung zusätzlicher Geschlechtsausprägungen wurden innerhalb von ASV technische Vorbereitungen getroffen. So wird beispielsweise im Klassenmodul auf dem Reiter Klassengruppen bereits eine dritte Summenspalte angezeigt:
Bis das Eintragen der Geschlechtsausprägungen Divers und ohne Angabe möglich sein wird, sind weitere Anpassungen in ASV und ASD notwendig. Der vollständige Abschluss aller Implementierungen ist derzeit im Laufe des Schuljahres 2023/2024 geplant.
GY, AGY, KOL, WS, BFS, BFF, WSF, BSF, FS, FAK
Grundsätzlich ist mit der Meldung der Daten zur Unterrichtssituation jeder Unterricht (mit durchschnittlicher Wochen- bzw. Jahresstundenzahl), den Schüler im geplanten Schuljahr zum Planungsstand 1.10. bzw. 20.10. erhalten sollen, nach ASD zu melden. Dies gilt sowohl im Wochenstundenprinzip als auch – für berufliche Schulen – im Jahresstundenprinzip (Datei → Schulische Daten → Schulen → Organisation <Schuljahr>).
Bei Art der Stundenabrechnung Wochenstunden melden die Schulen unabhängig von der tatsächlichen Anzahl an Wochen, in denen ein Unterricht stattfinden kann, in der Regel die Zahl der Unterrichtsstunden, die sich gemäß dem zum Stichtag gültigen Stundenplan in einer normalen Schulwoche ergibt. Epochenunterricht ist – entgegen einer im Wochenstundenprinzip grundsätzlich strengen Stichtags- bzw. Stichtagswochensicht – nicht mit der auf die Stichtagswoche entfallenden, sondern mit der durchschnittlichen Wochenstundenzahl zu melden. Dies gilt auch für Blockunterricht und nicht wöchentlich stattfindenden Unterricht. Ein einstündiger Unterricht, der nur im zweiten Halbjahr vorgesehen ist, ist beispielsweise mit 0,5 Stunden zu melden.
Die Eintragung solcher epochalen Unterrichte erfolgt über das Infofenster in der Matrix oder in der Liste Besonderer Unterricht. Beachten Sie hierzu bitte: Epochaler Unterricht.
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NEU 2023
Wird ein Unterricht von zwei Lehrkräften gemeinsam erteilt (keine pädagogischen Assistenten oder Drittkräfte), so ist dieser Unterricht mit der Feinkoppel Teamteaching zu erfassen. Damit ist die Anzahl der Stunden sowohl aus Sicht der unterrichtenden Lehrkräfte als auch aus Sicht der zugeordneten Schüler korrekt.
Erläuterungen zur Erfassung finden Sie unter: Abbildung von Teamteaching in der Matrix
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Ausführliche Eintragungshinweise zu dieser Thematik finden Sie auf der Webseite des Staatsministeriums.
Grundsätzlich gilt:
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Als Stammschule einer Lehrkraft ist grundsätzlich diejenige Schule anzugeben, die die Hauptdienststelle des Dienstverhältnisses darstellt, im Rahmen dessen die Lehrkraft an der Schule tätig ist. Bei Lehrkräften mit mehreren Dienstverhältnissen und/oder Dienststellen und Schulen mit gemeinsamem DSS gibt es einige Besonderheiten zu beachten, die ausführlich im Dokument Erfassen von Lehrkräften mit mehreren Dienstverhältnissen bzw. mehreren Dienststellen dargestellt sind.
Für staatliche Lehrkräfte sollte grundsätzlich die in VIVA eingetragene Schule als Stammschule gemeldet werden. Ist in VIVA für das Hauptdienstverhältnis einer Lehrkraft eine andere Stammschule erfasst als in ASV, so sollte dies bei der Übernahme der Lehrerdaten angezeigt werden.
Bei staatlichen Lehrkräften an beruflichen Schulzentren oder in sonstiger Weise organisatorisch verbundenen Schulen kann abweichend von VIVA die Schule des überwiegenden Einsatzes der Lehrkraft innerhalb des Schulverbunds oder die größte der verbundenen Schulen angegeben werden.
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Bei Studienreferendaren (Eintrag vd im Reiter Einsatz <Schuljahr>) ist im Reiter Dienst unter Lehrbefähigung/-erlaubnis das angestrebte Lehramt einzutragen.
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NEU 2023
Das Programm gemeinsam.Brücken.bauen lief zum Ende des Schuljahres 2023/2024 aus.
Das eingesetzte Personal im Rahmen des Programms gemeinsam.Brücken.bauen ist zu melden, sofern es für eigenverantwortlichen Unterricht vorgesehen ist.
Hierbei ist der Unterricht stets mit dem Zusatzbedarfsgrund gemeinsam.Brücken.bauen (Kürzel GBB) zu kennzeichnen. Sofern es sich um externes Personal eines Kooperationspartners handelt, ist zudem die Unterrichtseigenschaft externes Personal (Kürzel EPK) im oberen Bereich der Matrix auszuwählen.
Die entsprechend der jeweiligen Vorgaben (z. B. an beruflichen Schulen) als Mehrarbeit vergüteten Stunden sind auf dem Schulnummernreiter im Bereich Mehrarbeit/Nebentätigkeit zu erfassen.
Für Grund- und Mittelschulen gilt wie bisher, dass die mit dem Zusatzbedarfsgrund GBB in ASD als nicht budgetrelevant gewertet werden.
Die Meldung von externem Personal ist unter Externes Personal beschrieben.
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NEU 2023
Zukünftig sollen die sonstigen Anrechnungen besser automatisiert ausgewertet werden können, weshalb ab dem Schuljahr 2023/2024 zwingend eine Differenzierung auszuwählen ist; ein Erläuterungstext alleine ist nicht mehr ausreichend. Bitte achten Sie daher darauf, dass bei jeder sonstigen Anrechnung (Kürzel wx) eine entsprechende Auswahl vorgenommen wird.
Unter anderem stehen folgende Ausprägungen für die Differenzierung zur Verfügung: KIBBS, Mobbing-Prävention, Lehrergesundheit, Tätigkeit im Beratungsnetzwerk „Zukunft prägen – Lehrer/-in werden“ sowie Inklusion (letzteres betrifft nur Grund- und Mittelschulen).
Die Botschafter-/innen des Projekts „VOR ORT“, die seit dem Schuljahr 2023/2024 tätig sind, erhalten im Schuljahr 2024/2025 eine Anrechnungsstunde (Differenzierung Kürzel VO_ZpLw). Für die Lehrkräfte des Beratungsnetzwerks ist weiterhin die Differenzierung Ber_ZpLw zu verwenden.*
Bei einer Lehrkraft, die eine der genannten Anrechnungen erhält, wird zunächst die Lehrerstundenart sonstige Anrechnung (staatl.) (Kürzel wx) ausgewählt. Danach wird unter Bemerkung die entsprechende Differenzierung erfasst.
Sollte eine Lehrkraft mehrere wx-Anrechnungen mit unterschiedlichen Differenzierungen (z. B. jeweils eine Anrechnungsstunde für Lehrergesundheit und KIBBS) erhalten, legen Sie bitte für jede dieser Differenzierungen einen eigenen Eintrag an.
Sofern keine andere Differenzierung zutreffend ist, wählen Sie bitte sonstige aus.