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Aktuelles
Falls Sie beim Anlegen des neuen Schuljahres die Meldung erhalten, dass dieser Vorgang erst nach Abgabe der US (bzw. mit Beginn des neuen Halbjahres) möglich ist, haben Sie ggf. den Erhebungsstatus der US noch nicht abgeholt. Dazu klicken Sie bitte unter Datei-Verwaltung-ASD-Schnittstelle im Reiter Übermittlung aus ASD auf den Button 'Erhebungsstatus abholen'.
Nun sollte sich, vorausgesetzt Ihr Status ist 'von der Schulaufsicht freigegeben' und Sie haben die Planungsphase beendet, das neue Schuljahr anlegen lassen.
Sollten Sie die Planungsphase noch nicht beendet haben, können Sie dies unter Datei-Schulische Daten-Schulen tun:
Falls Sie von der Schulaufsicht die Information erhalten, dass Ihre Abgabe abgelehnt wurde, gehen Sie bitte wie folgend vor:
Wechseln Sie ins Schuljahr 'Statistik':
Nehmen Sie im Statistikschuljahr die gewünschten Veränderungen vor.
Achtung: im besonderen Unterricht werden die Abweichungen nichtübernommen. Erst nach der Ausführung der Konsistenzprüfung 2.1. - Unterricht im aktuellen Schuljahr werden die Abweichungen angezeigt.
Klicken Sie, noch immer in der Statistik, unter Datei - Verwaltung - ASD-Schnittstelle - Übermittlung aus ASD auf 'Erhebungsstatus abholen'.
Im nächsten Schritt gehen Sie im Reiter Übermittlung an ASD auf 'Daten übermitteln', holen wie bereits gewohnt die Quittungen ab, bestätigen danach die Kontrollzahlen und erklären im Anschluss erneut die Abgabe.
Wechseln Sie ggf. ins aktuelle Schuljahr und nehmen auch dort die zuvor gemachten Anpassungen vor.