Grundsätzlich wird zwischen den folgenden Teilzeiten unterschieden:
Teilzeiten, die mit ASV beantragt, übermittelt und gedruckt werden:
Der Ausdruck der Teilzeitvereinbarung (UP) oder des Teilzeitantrags (US) kann erst nach der jeweiligen Übermittlung erfolgen.
Nichtstaatliche Schulen erhalten die entsprechenden Formulare von ihrem Dienstherrn.
Teilzeiten, die über Formulare des StMUK beantragt werden:
Nichtstaatliche Schulen erhalten die entsprechenden Formulare von ihrem Dienstherrn.
Ist bei Lehrkräften zwischen US und UP für die Abdeckung des Unterrichts eine Änderung der UPZ nötig, muss diese Änderung dem KM mit dem Formular Antrag auf Teilzeitbeschäftigung gemeldet werden. Eine vorherige Absprache mit dem KM ist sinnvoll.
Beachten Sie bei Teilzeit-Lehrkräften die zulässigen Teilzeitmaße, die vom Verhältnis von wissenschaftlichem und nichtwissenschaftlichem Unterricht abhängen und sich auf die anteiligen Ermäßigungen auswirken.
Der Druck der vorläufigen bzw. endgültigen Teilzeitanträge kann aus dem Modul Lehrkräfte oder aus dem Modul Berichte erfolgen. Der aktuelle Teilzeitantrag (beispielsweise zum Halbjahreswechsel) erfolgt nur aus dem Modul Lehrkräfte.
Druck aus dem Modul Lehrkräfte
Das Fenster Ausgabe-Teilzeitanträge kann auch über Modulbezogene Funktionen > Übersichten > Teilzeitantrag aufgerufen werden.
Druck aus dem Modul Berichte