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Hinweise zur Meldung der Unterrichtssituation (Gymnasien)

Schüler

 

Offene und gebundene Ganztagsangebote

GS, MS, FZ, RS, RSF, GY, OS, IGS, FWS, WS

Seit dem Schuljahr 2020/21 werden die Daten zu offenen und gebundenen Ganztagsangeboten von den Ganztagskoordinatoren an den Regierungen und MB-Dienststellen geprüft und von diesen freigegeben. Bitte achten Sie sorgfältig darauf, dass bei allen Schülern, die ein offenes oder gebundenes Ganztagsangebot besuchen, die zutreffenden Ausprägungen auf dem Reiter Erweiterungen in den Feldern Ganztägige Betreuung / Förderung und ggf. Tage pro Woche angegeben sowie die Summendaten zur Anzahl externer Teilnehmer und Zählschüler und zur Anzahl der OGT-Gruppen korrekt eingetragen sind. Ausführliche Erläuterungen finden Sie im (im Vergleich zum Vorjahr unveränderten) Dokument „Offene und gebundene Ganztagsangebote“ auf der Webseite des Staatsministeriums.

Sollten PL-Ausnahmen im Bereich Ganztag beantragt werden müssen, nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit dem für Ihre Schule zuständigen Ganztagskoordinator an der Regierung bzw. MB-Dienststelle auf. Eine Ausnahme kann nur genehmigt werden, wenn dem Beantragungsticket die Bestätigung durch die Schulaufsicht beigefügt ist.

Die Ganztagskoordinatoren haben die Möglichkeit, die übermittelten Ganztagsdaten auf den Masken der ASD-Applikation unabhängig von der allgemeinen schulaufsichtlichen Prüfung freizugeben. Sobald die Prüfung der Ganztagsdaten abgeschlossen ist, kann die Anzahl der GGT-Klassen und -Schüler sowie der Gruppen des offenen Ganztags nicht mehr abweichend gemeldet werden:

Sollten nochmals Änderungen im Bereich der Ganztagsdaten notwendig sein, muss Kontakt mit dem Ganztagskoordinator aufgenommen werden, damit eine Übermittlung der korrigierten Daten möglich gemacht wird.

 

Schüler mit Autismus

alle Schularten
NEU 2023

Sofern ein Schüler aufgrund eines diagnostizierten Autismus sonderpädagogische Förderung (z. B. MSD, Inklusion) erhält bzw. erhalten soll, ist auf dem Reiter Laufbahn im Bereich Störungen / Schwächen / Förderung die Ausprägung AUT einzutragen.

 

Sonderpädagogische Förderung

alle Schularten

An allgemeinen Schulen ist im Schülermodul auf dem Reiter Laufbahn im Feld Sonderpädagogische Förderung erteilt (z. B. MSD/Inklusion) der Förderschwerpunkt des Schülers zu erfassen, wenn geeignete Förder- oder Unterstützungsmaßnahmen derzeit bereits tatsächlich erfolgen oder deren Umsetzung im laufenden Schuljahr zu erwarten ist.


Beispiele für geeignete Förder- und Unterstützungsmaßnahmen (ggf. Rücksprache mit dem betreuenden Sonderpädagogen):

  1. Eine Lehrkraft wird vom Mobilen Sonderpädagogischen Dienst beraten, um einen Schüler im Förderschwerpunkt Hören zu fördern.
  2. An einer Schule mit Schulprofil Inklusion erhält ein Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen sonderpädagogische Förderung.
  3. An einer allgemeinen Schule wird ein Schüler durch Budgetstunden für Inklusion unterstützt.
  4. Eine Lehrkraft telefoniert regelmäßig mit einem Sonderpädagogen, um Hinweise für den Umgang mit einem Schüler im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung zu erhalten.

Für Schüler, die keine sonderpädagogische Förderung/Unterstützung erhalten, darf an dieser Stelle keine Eintragung erfolgen, auch wenn der sonderpädagogische Förderbedarf förmlich festgestellt wurde. Der Förderschwerpunkt kann in solchen Fällen im Feld Sonderpädagogische Förderung erforderlich erfasst werden; Angaben in diesem Feld werden nicht nach ASD übermittelt.

Förderschulen erfassen die Förderschwerpunkte der Schüler auf dem Reiter Erweiterungen in der Tabelle Förderung. Das o. a. Feld auf dem Reiter Laufbahn ist nur dann zu befüllen, wenn ein Schüler zusätzlich durch den MSD betreut wird.

 

Fremdsprachenfolge an Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs

GY, AGY, KOL

Die auf dem Reiter Laufbahn eingetragene Fremdsprachenfolge eines Schülers muss mit der ersten, am Gymnasium besuchten Fremdsprache beginnen.
Sollte bei Schülern, die in Jahrgangsstufe 5 nicht mit Englisch, sondern bspw. mit Latein beginnen, der Englischunterricht der Grundschule eingetragen sein, ist diese Eintragung zu löschen. Falls die Fremdsprache der Grundschule mit der ersten Fremdsprache am Gymnasium übereinstimmt, kann der Eintrag, insbesondere die Information „von Jahrgangsstufe 3“, bestehen bleiben.

Abendgymnasien und Kollegs erfassen in der Fremdsprachenfolge die Belegung der Fremdsprachen an ihrer Schule. Der Nachweis von Vorkenntnissen gemäß § 19 GSO ist am Kolleg unter dem Reiter weitere Qualifikationen einzutragen. Nähere Informationen finden Sie unter: Fremdsprachenfolge

 

Schülerdoppelmeldungen

alle Schularten
NEU 2023

ASD registriert im Rahmen der Einbuchung der übermittelten Daten berechtigte und unberechtigte Schülerdoppelmeldungen.
Eine unberechtigte Schülerdoppelmeldung liegt vor, wenn ein Schüler von zwei verschiedenen Schulen nach ASD gemeldet wird, obwohl er von einer der beiden Schulen nicht gemeldet werden darf (z. B. weil er sich vor dem Stichtag bereits abgemeldet hatte).
Wechselt ein Schüler zwischen dem 1. und dem 20. Oktober von einer allgemeinbildenden Schule an eine berufliche Schule, so liegt hingegen eine berechtigte Schülerdoppelmeldung vor.

In solchen Fällen erhalten die beteiligten Schulen Transferquittungen sowie eine OWA-Nachricht. Ausführliche Erläuterungen hierzu finden Sie unter: Schüler wird von zwei Schulen gemeldet

Mithilfe der Schülervorabfrage kann zukünftig bereits vor dem Stichtag der Erhebung für alle in ASV gespeicherten Schüler der Schule die Information aus ASD bezogen werden, ob eine zweite Schule denselben Schüler aus ASD abgeholt oder sogar bereits nach ASD gemeldet hat. Beachten Sie hierzu bitte: Schülervorabfrage US

 

Fächer

 

Klassen

 

Brückenklassen

MS, RS, GY, IGS, FWS, KOL, WS, BS

Für aus der Ukraine geflohene Kinder und Jugendliche können auch im Schuljahr 2023/2024 „Brückenklassen“ eingerichtet werden. Diese sind in ASV mit der Klassenart Brückenklasse zu erfassen. In jahrgangskombinierten Brückenklassen müssen nicht zwingend mehrere Klassengruppen angelegt werden, da für alle Klassengruppen der Bildungsgang MS Brückenklasse (bzw. RS Brückenklasse etc.) sowie die Jahrgangsstufe Vorklasse einzutragen sind.

Nähere Informationen zur Erfassung der Brückenklassen sowie Hinweise zu deren Verbuchung an Berufsschulen finden Sie unter: Schulische Integration und Förderung der geflohenen Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine - Verbuchung in ASV.

 

Geschlechtsausprägungen Divers und ohne Angabe

alle Schularten
NEU 2023

Zur Verarbeitung zusätzlicher Geschlechtsausprägungen wurden innerhalb von ASV technische Vorbereitungen getroffen. So wird beispielsweise im Klassenmodul auf dem Reiter Klassengruppen bereits eine dritte Summenspalte angezeigt:

Bis das Eintragen der Geschlechtsausprägungen Divers und ohne Angabe möglich sein wird, sind weitere Anpassungen in ASV und ASD notwendig. Der vollständige Abschluss aller Implementierungen ist derzeit im Laufe des Schuljahres 2023/2024 geplant.

 

Unterricht

 

Epochaler Unterricht an Schulen mit Wochenstundenprinzip

GY, AGY, KOL, WS, BFS, BFF, WSF, BSF, FS, FAK

Grundsätzlich ist mit der Meldung der Daten zur Unterrichtssituation jeder Unterricht (mit durchschnittlicher Wochen- bzw. Jahresstundenzahl), den Schüler im geplanten Schuljahr zum Planungsstand 1.10. bzw. 20.10. erhalten sollen, nach ASD zu melden. Dies gilt sowohl im Wochenstundenprinzip als auch – für berufliche Schulen – im Jahresstundenprinzip (Datei → Schulische Daten → Schulen → Organisation <Schuljahr>).

Bei Art der Stundenabrechnung Wochenstunden melden die Schulen unabhängig von der tatsächlichen Anzahl an Wochen, in denen ein Unterricht stattfinden kann, in der Regel die Zahl der Unterrichtsstunden, die sich gemäß dem zum Stichtag gültigen Stundenplan in einer normalen Schulwoche ergibt. Epochenunterricht ist – entgegen einer im Wochenstundenprinzip grundsätzlich strengen Stichtags- bzw. Stichtagswochensicht – nicht mit der auf die Stichtagswoche entfallenden, sondern mit der durchschnittlichen Wochenstundenzahl zu melden. Dies gilt auch für Blockunterricht und nicht wöchentlich stattfindenden Unterricht. Ein einstündiger Unterricht, der nur im zweiten Halbjahr vorgesehen ist, ist beispielsweise mit 0,5 Stunden zu melden.

Die Eintragung solcher epochalen Unterrichte erfolgt über das Infofenster in der Matrix oder in der Liste Besonderer Unterricht. Beachten Sie hierzu bitte: Epochaler Unterricht.

 

Teamteaching

alle Schularten
NEU 2023

Wird ein Unterricht von zwei Lehrkräften gemeinsam erteilt (keine pädagogischen Assistenten oder Drittkräfte), so ist dieser Unterricht mit der Feinkoppel Teamteaching zu erfassen. Damit ist die Anzahl der Stunden sowohl aus Sicht der unterrichtenden Lehrkräfte als auch aus Sicht der zugeordneten Schüler korrekt.
Erläuterungen zur Erfassung finden Sie unter: Abbildung von Teamteaching in der Matrix

 

Lehrkräfte

 

Erfassen von Lehrkräften mit mehreren Dienstverhältnissen oder mehreren Dienststellen

alle Schularten

Ausführliche Eintragungshinweise zu dieser Thematik finden Sie auf der Webseite des Staatsministeriums.

Grundsätzlich gilt:

  • Jede Schule meldet nur dasjenige Dienstverhältnis einer Lehrkraft, in dessen Rahmen die Lehrkraft an der Schule tätig ist; über etwaig bekannte Nebentätigkeiten einer Lehrkraft, die vollständig an anderen Schulen stattfinden, berichtet sie nicht.
  • Auf den Reitern Dienst und Einsatz im Lehrermodul werden nur Daten des Hauptdienstverhältnisses innerhalb eines DSS eingetragen.
 

Stammschule

alle Schularten

Als Stammschule einer Lehrkraft ist grundsätzlich diejenige Schule anzugeben, die die Hauptdienststelle des Dienstverhältnisses darstellt, im Rahmen dessen die Lehrkraft an der Schule tätig ist. Bei Lehrkräften mit mehreren Dienstverhältnissen und/oder Dienststellen und Schulen mit gemeinsamem DSS gibt es einige Besonderheiten zu beachten, die ausführlich im Dokument Erfassen von Lehrkräften mit mehreren Dienstverhältnissen bzw. mehreren Dienststellen dargestellt sind.

Für staatliche Lehrkräfte sollte grundsätzlich die in VIVA eingetragene Schule als Stammschule gemeldet werden. Ist in VIVA für das Hauptdienstverhältnis einer Lehrkraft eine andere Stammschule erfasst als in ASV, so sollte dies bei der Übernahme der Lehrerdaten angezeigt werden.
Bei staatlichen Lehrkräften an beruflichen Schulzentren oder in sonstiger Weise organisatorisch verbundenen Schulen kann abweichend von VIVA die Schule des überwiegenden Einsatzes der Lehrkraft innerhalb des Schulverbunds oder die größte der verbundenen Schulen angegeben werden.

 

Studienreferendare

alle Schularten

Bei Studienreferendaren (Eintrag vd im Reiter Einsatz <Schuljahr>) ist im Reiter Dienst unter Lehrbefähigung/-erlaubnis das angestrebte Lehramt einzutragen.

 

gemeinsam.Brücken.bauen

alle Schularten
NEU 2023

Das eingesetzte Personal im Rahmen des Programms gemeinsam.Brücken.bauen ist zu melden, sofern es für eigenverantwortlichen Unterricht vorgesehen ist.
Hierbei ist der Unterricht stets mit dem Zusatzbedarfsgrund gemeinsam.Brücken.bauen (Kürzel GBB) zu kennzeichnen. Sofern es sich um externes Personal eines Kooperationspartners handelt, ist zudem die Unterrichtseigenschaft externes Personal (Kürzel EPK) im oberen Bereich der Matrix auszuwählen.

Die entsprechend der jeweiligen Vorgaben (z. B. an beruflichen Schulen) als Mehrarbeit vergüteten Stunden sind auf dem Schulnummernreiter im Bereich Mehrarbeit/Nebentätigkeit zu erfassen.

Für Grund- und Mittelschulen gilt wie bisher, dass die mit dem Zusatzbedarfsgrund GBB in ASD als nicht budgetrelevant gewertet werden.
Die Meldung von externem Personal ist unter Externes Personal beschrieben.

 

Auswahl von Differenzierungen von sonstigen Anrechnungen (wx)

alle Schularten
NEU 2023

Zukünftig sollen die sonstigen Anrechnungen besser automatisiert ausgewertet werden können, weshalb ab dem Schuljahr 2023/2024 zwingend eine Differenzierung auszuwählen ist; ein Erläuterungstext alleine ist nicht mehr ausreichend. Bitte achten Sie daher darauf, dass bei jeder sonstigen Anrechnung (Kürzel wx) eine entsprechende Auswahl vorgenommen wird.

Unter anderem stehen folgende Ausprägungen für die Differenzierung zur Verfügung: KIBBS, Mobbing-Prävention, Lehrergesundheit, Tätigkeit im Beratungsnetzwerk „Zukunft prägen – Lehrer/-in werden“ sowie Inklusion (letzteres betrifft nur Grund- und Mittelschulen).

Die Botschafter-/innen des Projekts „VOR ORT“, die seit dem Schuljahr 2023/2024 tätig sind, erhalten im Schuljahr 2024/2025 eine Anrechnungsstunde (Differenzierung Kürzel VO_ZpLw). Für die Lehrkräfte des Beratungsnetzwerks ist weiterhin die Differenzierung Ber_ZpLw zu verwenden.*

Bei einer Lehrkraft, die eine der genannten Anrechnungen erhält, wird zunächst die Lehrerstundenart sonstige Anrechnung (staatl.) (Kürzel wx) ausgewählt. Danach wird unter Bemerkung die entsprechende Differenzierung erfasst.

Sollte eine Lehrkraft mehrere wx-Anrechnungen mit unterschiedlichen Differenzierungen (z. B. jeweils eine Anrechnungsstunde für Lehrergesundheit und KIBBS) erhalten, legen Sie bitte für jede dieser Differenzierungen einen eigenen Eintrag an.

Sofern keine andere Differenzierung zutreffend ist, wählen Sie bitte sonstige aus.



 

Nicht unterrichtendes Personal

 

Summendaten

 

Budget