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Hinweise zur Meldung der Unterrichtssituation (Grundschulen)

Schüler

 

Offene und gebundene Ganztagsangebote

GS, MS, FZ, RS, RSF, GY, OS, IGS, FWS, WS
NEU 2024

Die Daten zu offenen und gebundenen Ganztagsangeboten werden von den Ganztagskoordinatoren an den Regierungen und MB-Dienststellen geprüft und von diesen freigegeben. Bitte achten Sie sorgfältig darauf, dass bei allen Schülern, die ein offenes oder gebundenes Ganztagsangebot besuchen, die zutreffenden Ausprägungen auf dem Reiter Erweiterungen in den Feldern Ganztägige Betreuung / Förderung und ggf. Tage pro Woche angegeben sowie die Summendaten zur Anzahl externer Teilnehmer und Zählschüler und zur Anzahl der OGT-Gruppen korrekt eingetragen sind.

Ab dem Schuljahr 2024/2025 ist die Anzahl der externen Zählschüler bei den Summendaten in der Spalte Wert (Dezimal) auf zwei Nachkommastellen genau einzutragen.

Ausführliche Erläuterungen finden Sie im Dokument „Offene und gebundene Ganztagsangebote“ auf der Webseite des Staatsministeriums.

Sollten PL-Ausnahmen (vgl. ASV-Dokumentation) im Bereich Ganztag beantragt werden müssen, nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit dem für Ihre Schule zuständigen Ganztagskoordinator an der Regierung bzw. MB-Dienststelle auf. Eine Ausnahme kann nur genehmigt werden, wenn die Bestätigung durch die Schulaufsicht vorliegt.

Die Ganztagskoordinatoren haben die Möglichkeit, die übermittelten Ganztagsdaten auf den Masken der ASD-Applikation unabhängig von der allgemeinen schulaufsichtlichen Prüfung freizugeben. Sobald die Prüfung der Ganztagsdaten abgeschlossen ist, kann die Anzahl der GGT-Klassen und -Schüler sowie der Gruppen des offenen Ganztags ohne Rücksprache mit dem Ganztagskoordinator nicht mehr abweichend gemeldet werden:

Sollten nochmals Änderungen im Bereich der Ganztagsdaten notwendig sein, muss Kontakt mit dem Ganztagskoordinator aufgenommen werden, damit eine Übermittlung der korrigierten Daten möglich gemacht wird.

 

Schüler mit Autismus

alle Schularten
NEU 2024

Sofern ein Schüler aufgrund eines diagnostizierten Autismus sonderpädagogische Förderung (z. B. MSD, Inklusion) erhält bzw. erhalten soll, ist auf dem Reiter Laufbahn im Bereich Störungen / Schwächen / Förderung die Ausprägung AUT einzutragen.

Bislang wurde bei der Erfassung in ASV die Angabe eines Enddatums des Attestes eingefordert. Dies entfällt ab dem Schuljahr 2024/2025.

 

Sonderpädagogische Förderung

alle Schularten

An allgemeinen Schulen ist im Schülermodul auf dem Reiter Laufbahn im Feld Sonderpädagogische Förderung erteilt (z. B. MSD/Inklusion) der Förderschwerpunkt des Schülers zu erfassen, wenn geeignete Förder- oder Unterstützungsmaßnahmen derzeit bereits tatsächlich erfolgen oder deren Umsetzung im laufenden Schuljahr zu erwarten ist.


Beispiele für geeignete Förder- und Unterstützungsmaßnahmen (ggf. Rücksprache mit dem betreuenden Sonderpädagogen):

  1. Eine Lehrkraft wird vom Mobilen Sonderpädagogischen Dienst beraten, um einen Schüler im Förderschwerpunkt Hören zu fördern.
  2. An einer Schule mit Schulprofil Inklusion erhält ein Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen sonderpädagogische Förderung.
  3. An einer allgemeinen Schule wird ein Schüler durch Budgetstunden für Inklusion unterstützt.
  4. Eine Lehrkraft telefoniert regelmäßig mit einem Sonderpädagogen, um Hinweise für den Umgang mit einem Schüler im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung zu erhalten.

Für Schüler, die keine sonderpädagogische Förderung/Unterstützung erhalten, darf an dieser Stelle keine Eintragung erfolgen, auch wenn der sonderpädagogische Förderbedarf förmlich festgestellt wurde. Der Förderschwerpunkt kann in solchen Fällen im Feld Sonderpädagogische Förderung erforderlich erfasst werden; Angaben in diesem Feld werden nicht nach ASD übermittelt.

Förderschulen erfassen die Förderschwerpunkte der Schüler auf dem Reiter Erweiterungen in der Tabelle Förderung. Das o. a. Feld auf dem Reiter Laufbahn ist nur dann zu befüllen, wenn ein Schüler zusätzlich durch den MSD betreut wird.


 

Schülerdoppelmeldungen

alle Schularten
NEU 2024

ASD registriert im Rahmen der Einbuchung der übermittelten Daten berechtigte und unberechtigte Schülerdoppelmeldungen.
Eine unberechtigte Schülerdoppelmeldung liegt vor, wenn ein Schüler von zwei verschiedenen Schulen nach ASD gemeldet wird, obwohl er von einer der beiden Schulen nicht gemeldet werden darf (z. B. weil er sich vor dem Stichtag bereits abgemeldet hatte).
Wechselt ein Schüler zwischen dem 1. und dem 20. Oktober von einer allgemeinbildenden Schule an eine berufliche Schule, so liegt hingegen eine berechtigte Schülerdoppelmeldung vor.

In allen Fällen unberechtigter Schülerdoppelmeldungen erhalten die beteiligten Schulen Transferquittungen sowie eine OWA-Nachricht. Ausführliche Erläuterungen hierzu finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Schüler wird von zwei Schulen gemeldet

Mithilfe der Schülervorabfrage kann bereits vor dem Stichtag der Erhebung für alle in ASV gespeicherten Schüler der Schule die Information aus ASD bezogen werden, ob eine zweite Schule denselben Schüler aus ASD abgeholt oder sogar bereits nach ASD gemeldet hat.
Beachten Sie hierzu bitte die ASV-Dokumentation: Schülervorabfrage US

 

Fächer

 

Bilinguale Grundschule Französisch

GS

Französischunterricht soll mit dem Unterrichtsfach Französisch (Kürzel F) gemeldet werden. Die Verwendung von Sonstige Fremdsprache als Unterrichtsfach ist nicht mehr zulässig.
Für „Ansatz 1 - Französisch als Arbeitsgemeinschaft oder Zusatzangebot im Ganztag“ ist das Unterrichtsfach Französisch mit Unterrichtsart Arbeitsgemeinschaft (Kürzel a) und Zusatzbedarfsgrund Bilinguale Grundschule (Kürzel BILING_GS) bzw. Zusatzbedarfsgrund GGT 45 min Einsatz (Kürzel GGT_45) zu melden.
Für „Ansatz 2 - Lernen in zwei Sprachen (Bilingualer Sachfachunterricht)“ sind das Unterrichtsfach Französisch, die Unterrichtsart Pflichtunterricht (Kürzel p) und der Zusatzbedarfsgrund Bilinguale Grundschule (Kürzel BILING_GS) anzugeben.

 

Klassen

 

Unterricht

 

Teamteaching

alle Schularten

Wird ein Unterricht von zwei Lehrkräften gemeinsam erteilt (keine pädagogischen Assistenten oder Drittkräfte), so ist dieser Unterricht mit der Feinkoppel Teamteaching zu erfassen. Damit ist die Anzahl der Stunden sowohl aus Sicht der unterrichtenden Lehrkräfte als auch aus Sicht der zugeordneten Schüler korrekt.
Erläuterungen zur Erfassung finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Abbildung von Teamteaching in der Matrix

 

Flexible Stunde

GS
NEU 2024

Die neue Stundentafel der Grundschule sieht eine flexible Stunde vor, die folgendermaßen verwendet werden kann:

  1. Sie kann für Fördermaßnahmen eingesetzt werden (Unterricht im Fach Individuelle Förderung (Kürzel IF)).
  2. Sie kann als Teil des Pflichtunterrichts das ganze Schuljahr über einem konkreten Fach zugeordnet werden.
  3. Sie kann epochal (vgl. ASV-Dokumentation) einem Unterrichtsfach im ersten Schulhalbjahr und einem weiteren Fach im zweiten Schulhalbjahr zugeordnet werden.

In allen Fällen müssen für die Unterrichtselemente der flexiblen Stunde eigene Fachspalten in der Matrix angelegt werden und die Unterrichtselemente sind mit dem Merkmal flexible Stunde (Kürzel FX) in der Auswahl Bereich zu markieren.

Weitere Informationen finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Änderungen zur UP 2024 in der Grundschule

 

RUmeK und KoRUk

GS, MS
NEU 2024

Unterricht im Rahmen der Modellprojekte RUmeK (Religionsunterricht mit erweiterter Kooperation) für die Grund-und Mittelschulen bzw. KoRUk (Konfessioneller Religionsunterricht kooperativ) für die Jahrgangsstufen 1 und 2 der Grundschule ist mit der Unterrichtseigenschaft RUmeK bzw. KoRUk zu kennzeichnen.

Nähere Informationen finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Konfessioneller Religionsunterricht in erweiterter Kooperation RUmeK & KoRUk

 

Epochaler Unterricht an Schulen mit Wochenstundenprinzip

GS, GY, AGY, KOL, WS, BFS, BFF, WSF, BSF, FS, FAK, FOSBOS, FOF
NEU 2024 (für GS)

Grundsätzlich ist mit der Meldung der Daten zur Unterrichtssituation jeder Unterricht (mit durchschnittlicher Wochen- bzw. Jahresstundenzahl), den Schüler im geplanten Schuljahr zum Planungsstand 01.10. bzw. 20.10. erhalten sollen, nach ASD zu melden. Dies gilt sowohl im Wochenstundenprinzip als auch – für berufliche Schulen – im Jahresstundenprinzip (Datei → Schulische Daten → Schulen → Organisation <Schuljahr>).

Bei Art der Stundenabrechnung Wochenstunden melden die Schulen unabhängig von der tatsächlichen Anzahl an Wochen, in denen ein Unterricht stattfinden kann, in der Regel die Zahl der Unterrichtsstunden, die sich gemäß dem zum Stichtag gültigen Stundenplan in einer normalen Schulwoche ergibt. Epochenunterricht ist – entgegen einer im Wochenstundenprinzip grundsätzlich strengen Stichtags- bzw. Stichtagswochensicht – nicht mit der auf die Stichtagswoche entfallenden, sondern mit der durchschnittlichen Wochenstundenzahl zu melden. Dies gilt auch für Blockunterricht und nicht wöchentlich stattfindenden Unterricht. Ein einstündiger Unterricht, der nur im zweiten Halbjahr vorgesehen ist, ist beispielsweise mit 0,5 Stunden zu melden.

Die Eintragung solcher epochalen Unterrichte erfolgt über das Infofenster in der Matrix oder in der Liste Besonderer Unterricht.
Beachten Sie hierzu bitte die ASV-Dokumentation: Epochaler Unterricht

 

Unterricht an Montessori-Schulen

GS, MS
NEU 2024 (Änderung Stundentafel GS)

Montessori-Schulen beachten bitte die weiterführenden Informationen unter: Abbildung der Besonderheiten an Montessori-Schulen in ASV/ASD

Insbesondere gibt es das Unterrichtsfach Grundlegender Unterricht Kunst/Musik/HSU (Kürzel GU KuMuHSU) nur bis Jahrgangsstufe 2. Dementsprechend darf es ab Jahrgangsstufe 3 nicht mehr gemeldet werden.

 

Lehrkräfte

 

Erfassen von Lehrkräften mit mehreren Dienstverhältnissen oder mehreren Dienststellen

alle Schularten

Ausführliche Eintragungshinweise zu dieser Thematik finden Sie im Dokument Erfassen von Lehrkräften mit mehreren Dienstverhältnissen bzw. mehreren Dienststellen.
Grundsätzlich gilt:

  • Jede Schule meldet nur dasjenige Dienstverhältnis einer Lehrkraft, in dessen Rahmen die Lehrkraft an der Schule tätig ist; über etwaig bekannte Nebentätigkeiten einer Lehrkraft, die vollständig an anderen Schulen stattfinden, berichtet sie nicht.
  • Auf den Reitern Dienst und Einsatz <Schuljahr> im Lehrermodul werden nur Daten des Hauptdienstverhältnisses innerhalb eines DSS eingetragen.
 

Stammschule

alle Schularten

Als Stammschule einer Lehrkraft ist grundsätzlich diejenige Schule anzugeben, die die Hauptdienststelle des Dienstverhältnisses darstellt, im Rahmen dessen die Lehrkraft an der Schule tätig ist. Bei Lehrkräften mit mehreren Dienstverhältnissen und/oder Dienststellen und Schulen mit gemeinsamem DSS gibt es einige Besonderheiten zu beachten, die ausführlich im Dokument Erfassen von Lehrkräften mit mehreren Dienstverhältnissen bzw. mehreren Dienststellen dargestellt sind.

Für staatliche Lehrkräfte sollte grundsätzlich die in VIVA eingetragene Schule als Stammschule gemeldet werden. Ist in VIVA für das Hauptdienstverhältnis einer Lehrkraft eine andere Stammschule erfasst als in ASV, so sollte dies bei der Übernahme der Lehrerdaten angezeigt werden.
Bei staatlichen Lehrkräften an beruflichen Schulzentren oder in sonstiger Weise organisatorisch verbundenen Schulen kann abweichend von VIVA die Schule des überwiegenden Einsatzes der Lehrkraft innerhalb des Schulverbunds oder die größte der verbundenen Schulen angegeben werden.

 

Studienreferendare

alle Schularten

Bei Studienreferendaren (Eintrag vd im Reiter Einsatz <Schuljahr>) ist im Reiter Dienst unter Lehrbefähigung/-erlaubnis das angestrebte Lehramt einzutragen.

 

Auswahl von Differenzierungen sonstiger Anrechnungen (wx)

alle Schularten
NEU 2024

Um die „sonstigen Anrechnungen“ automatisiert auswerten zu können, ist seit dem Schuljahr 2023/2024 zusätzlich eine Differenzierung auszuwählen. Bitte achten Sie daher darauf, dass bei jeder sonstigen Anrechnung (staatl.) (Kürzel wx) eine entsprechende Auswahl vorgenommen wird.

Unter anderem stehen folgende Ausprägungen für die Differenzierung zur Verfügung: KIBBS, Mobbing-Prävention, Lehrergesundheit, Tätigkeit im Beratungsnetzwerk „Zukunft prägen – Lehrer/-in werden“. Ausschließlich an Grund- und Mittelschulen sind zudem die Differenzierungen Sprachstandserhebung vor der Einschulung und Inklusion zu verwenden.

Die Botschafter-/innen des Projekts „VOR ORT“, die seit dem Schuljahr 2023/2024 tätig sind, erhalten im Schuljahr 2024/2025 eine Anrechnungsstunde (Differenzierung Kürzel VO_ZpLw). Für die Lehrkräfte des Beratungsnetzwerks ist weiterhin die Differenzierung Ber_ZpLw zu verwenden.

Sollte eine Lehrkraft mehrere wx-Anrechnungen mit unterschiedlichen Differenzierungen (z. B. jeweils eine Anrechnungsstunde für Lehrergesundheit und KIBBS) erhalten, legen Sie bitte für jede dieser Differenzierungen einen eigenen Eintrag an.

Sofern keine andere Differenzierung zutreffend ist, wählen Sie bitte sonstige aus. In diesem Fall muss eine Erläuterung im Freitextfeld erfasst werden.

 

Verpflichtendes Arbeitszeitkonto

GS

Lehrkräfte an Grundschulen müssen unter bestimmten Bedingungen ein verpflichtendes Arbeitszeitkonto führen. Beachten Sie hierzu die Informationen in der ASV-Dokumentation unter Arbeitszeitkonto sowie die dort aufgeführten Links mit Hinweisen zur Eintragung.

 

Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung an Grund- und Mittelschulen

GS, MS

Die Erfassung des externen Personals wurde zum Schuljahr 2023/2024 überarbeitet.
Bitte beachten Sie die Hinweise in der ASV-Dokumentation unter: Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung an Grund- und Mittelschulen

 

Abordnung von Heilpädagogischen Förderlehrkräften und Heilpädagogischen Unterrichtshilfen an Grund- und Mittelschulen

GS, MS

Der Einsatz von abgeordneten Heilpädagogischen Förderlehrkräften und Heilpädagogischen Unterrichtshilfen an Grund- und Mittelschulen ist als Unterricht mit Zusatzbedarfsgrund HFL und HPU an GMS (Kürzel HEILPÄD) bzw. mit der Lehrerstundenart Heilpädagogische Fördermaßnahmen (Kürzel HPF) zu melden.

 

Ein-Fach-Fachlehrer

GS, MS

Ein-Fach-Fachlehrer (vgl. KMS Nr. III.3-BP7001-4b.65378) haben in Vollzeit eine Unterrichtspflichtzeit von 29. Bei diesen Lehrkräften ist auf dem Einsatzreiter im Feld Kategorie für UPZ-Berechnung die Ausprägung Fl_1F_GMS einzutragen:





 

Nicht unterrichtendes Personal

 

Summendaten

 

Dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch statt des Zwischenzeugnisses bzw. des Jahreszeugnisses

GS, MS, FWS

Die Anzahl der Jahrgangsstufen, in denen im vergangenen Schuljahr ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch statt des Zwischenzeugnisses bzw. statt des Jahreszeugnisses durchgeführt wurde, wird jeweils als Summendatum erhoben.

Das Ersetzen des Zwischenzeugnisses ist in der Grundschulstufe nur in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 erlaubt. Da die flexible Jahrgangsstufe 2A als Jahrgangsstufe 2 interpretiert werden soll, sind damit an Grundschulen und Freien Waldorfschulen für LEG-ZZ nur die Werte 0 bis 3 möglich.
In den Jahrgangsstufen 8 und 9 kann das Zwischenzeugnis durch ein Lernentwicklungsgespräch ergänzt, aber nicht ersetzt werden. Diese Jahrgangsstufen dürfen nicht mitgezählt werden, so dass sich für staatliche Mittelschulen ebenfalls als mögliche Werte 0 bis 3 für LEG-ZZ ergeben und folglich für private Schulen, die gleichzeitig Grund- und Mittelschule sind, die Werte 0 bis 6.

Ein Lernentwicklungsgespräch statt des Jahreszeugnisses ist lediglich in den Jahrgangsstufen 1 und 3 erlaubt, woraus sich als zulässige Werte für LEG-JZ-GS an Grundschulen und Freien Waldorfschulen 0 bis 2 ergeben.

Ausführliche Hinweise zu den weiteren Summendaten für Grund- und Mittelschulen finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Summendaten ausfüllen.

 

Budget

 
GS, MS, FWS

Alle Informationen zur Budgetierung mit einer Übersicht zu den budgetrelevanten und nicht-budgetrelevanten Stunden finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Budgetierung des Unterrichts im GMS-Bereich und Grundschulbereich der FWS.

 

Bericht Budgetübersicht

GS, MS, FWS

In ASV können Sie in der Berichtsbibliothek den Bericht Budgetübersicht abrufen. Die Budgetkontrolle der Grund- und Mittelschulen und des Grundschulbereichs der Freien Waldorfschulen findet direkt anhand der mittels ASV nach ASD übermittelten Daten statt. Für die Freien Waldorfschulen sind dabei alle Zusatzbedarfsgründe bzw. Lehrerstundenarten relevant, die auch für private staatlich genehmigte Grundschulen vorgesehen sind (vgl. ASV-Dokumentation Budgetierung des Unterrichts im GMS-Bereich und Grundschulbereich der FWS).

 

Zusatzbedarfsgründe EIN_DK, GRU_ALPHA bzw. JAMI_MS

GS, MS, FWS

Bitte beachten Sie, dass die Zusatzbedarfsgründe Einrichtung von Deutschklassen (Kürzel EIN_DK), Gruppen zur Alphabetisierung (Kürzel GRU_ALPHA) und Differenzierungsstd. JAMI MS (Kürzel JAMI_MS) nur im Umfang des zugewiesenen Stundenbudgets verwendet werden dürfen.
Unabhängig von den zugewiesenen Stunden ist es aber möglich, Klassen, auf die dies zutrifft, mit der Klassenart Deutschklasse (Kürzel DK) bzw. JAMI-Klasse (Kürzel JAMI) zu melden.

 

Zusatzbedarfsgrund GGT_45 bei kirchlichen Religionslehrkräften

GS, MS, FWS

Bitte beachten Sie, dass die von kirchlichen Religionslehrkräften gehaltenen Ganztagsstunden mit dem Zusatzbedarfsgrund GGT 45 min Einsatz (Kürzel GGT_45) gekennzeichnet werden müssen. Die Stunden wurden Ihnen hierzu durch das Schulamt in passender Höhe zugewiesen.

 

Zusatzbedarfsgründe für Profilschulen Informatik und Zukunftstechnologien (PIZ)

GS, MS, alle allgemeinen beruflichen Schulen

Budgetstunden für PIZ-Schulen sind direkt beim Unterricht mit einem Zusatzbedarfsgrund zu kennzeichnen:

  • an Grundschulen: Profil Informatik und Zukunftstechnologien Grundschule (Kürzel PIZ_GS)
  • an Mittelschulen: Profil Informatik und Zukunftstechnologien Mittelschule (Kürzel PIZ_MS)
  • an beruflichen Schulen: Profil Informatik und Zukunftstechnologien (Kürzel PIZ)
 

Nicht refinanzierbarer Unterricht

GS, MS, FWS

Bitte beachten Sie die Informationen in der ASV-Dokumentation unter: Summendaten / Nicht refinanzierbare Unterrichtsstunden.

 

Weitere Hinweise

 

Drittes Geschlecht

alle Schularten
NEU 2024

In ASV stehen inzwischen für Schüler, Lehrkräfte, nicht unterrichtendes Personal und sonstiges Verwaltungspersonal auch die Geschlechtsausprägungen divers und ohne Angabe zur Verfügung, sodass das Geschlecht entsprechend der Eintragung im Personenstandsregister erfasst werden kann.
Zusätzlich besteht bei Schülern, deren Geschlechtsidentität vom Eintrag im Personenstandsregister abweicht, die Möglichkeit, das „gelebte“ Geschlecht sowie den zukünftigen Rufnamen in ASV zu führen.

Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Organisatorisches Geschlecht

Übermittlung an ASD
Das in ASV erfasste, dem Eintrag im Personenstandsregister entsprechende Geschlecht wird für den übermittlungsrelevanten Personenkreis nach ASD übermittelt.
Die Einträge divers und ohne Angabe werden statistisch nicht ausgewertet. Bei den betreffenden Personen erfolgt aufgrund voraussichtlich geringer Fallzahlen ein zufälliges, aber über die Jahre hinweg konsistentes Mapping auf die Ausprägungen männlich oder weiblich, um die Statistische Geheimhaltung zu gewährleisten.

Die Informationen zum sogenannten „organisatorischen“ Geschlecht werden nicht nach ASD übermittelt.

Übermittlung aus ASD
Bei der Schüler- und Lehrkräftesuche können alle Geschlechtsausprägungen verwendet werden.
Sofern den Suchkriterien entsprechende Datensätze vorliegen, wird das Geschlecht beim Abholen von Schüler- bzw. Lehrkräftedaten ausgeliefert und in ASV übernommen.