Hinweise zur Meldung der Unterrichtssituation - Schulartübergreifende Gesamtansicht


Diese Übersicht enthält alle gültigen Eintragungshinweise unabhängig von Schulart und Erscheinungsjahr.
Zu jedem Eintragungshinweis sind unter der Überschrift die betroffenen Schularten und ggf. das Erscheinungsjahr angegeben.
Schulartspezifische Zusammenstellungen finden Sie unter Hinweise zur Meldung der Unterrichtssituation - Überblick.
Zudem können Sie sich unter Hinweise zur Meldung der Unterrichtssituation (individuell gefiltert) ein nach Schulart, Datenbereich (Schüler, Lehrer, Unterricht, …) und Erscheinungsjahr gefiltertes Dokument selbst erstellen:

Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit in den Hinweisen die männliche Form gewählt wird, beziehen sich die Ausführungen auf Angehörige aller Geschlechter.

Schüler

Offene und gebundene Ganztagsangebote

GS, MS, FZ, RS, RSF, GY, OS, IGS, FWS, WS
NEU 2024

Die Daten zu offenen und gebundenen Ganztagsangeboten werden von den Ganztagskoordinatoren an den Regierungen und MB-Dienststellen geprüft und von diesen freigegeben. Bitte achten Sie sorgfältig darauf, dass bei allen Schülern, die ein offenes oder gebundenes Ganztagsangebot besuchen, die zutreffenden Ausprägungen auf dem Reiter Erweiterungen in den Feldern Ganztägige Betreuung / Förderung und ggf. Tage pro Woche angegeben sowie die Summendaten zur Anzahl externer Teilnehmer und Zählschüler und zur Anzahl der OGT-Gruppen korrekt eingetragen sind.

Ab dem Schuljahr 2024/2025 ist die Anzahl der externen Zählschüler bei den Summendaten in der Spalte Wert (Dezimal) auf zwei Nachkommastellen genau einzutragen.

Ausführliche Erläuterungen finden Sie im Dokument „Offene und gebundene Ganztagsangebote“ auf der Webseite des Staatsministeriums.

Sollten PL-Ausnahmen (vgl. ASV-Dokumentation) im Bereich Ganztag beantragt werden müssen, nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit dem für Ihre Schule zuständigen Ganztagskoordinator an der Regierung bzw. MB-Dienststelle auf. Eine Ausnahme kann nur genehmigt werden, wenn die Bestätigung durch die Schulaufsicht vorliegt.

Die Ganztagskoordinatoren haben die Möglichkeit, die übermittelten Ganztagsdaten auf den Masken der ASD-Applikation unabhängig von der allgemeinen schulaufsichtlichen Prüfung freizugeben. Sobald die Prüfung der Ganztagsdaten abgeschlossen ist, kann die Anzahl der GGT-Klassen und -Schüler sowie der Gruppen des offenen Ganztags ohne Rücksprache mit dem Ganztagskoordinator nicht mehr abweichend gemeldet werden:

Sollten nochmals Änderungen im Bereich der Ganztagsdaten notwendig sein, muss Kontakt mit dem Ganztagskoordinator aufgenommen werden, damit eine Übermittlung der korrigierten Daten möglich gemacht wird.

 

Gastschüler an Berufsfachschulen für Musik

BFS

Gastschüler gemäß § 8 BFSO Musik sind als externe Schüler (vgl. ASV-Dokumentation Schüler in Klassen der Klassenart EXT) zu melden.
Unterrichte, an denen ausschließlich Gastschüler teilnehmen, müssen mit dem Zusatz Gastschüler BFS Musik (Kürzel Gast_Mu) gekennzeichnet werden.

 

Gastschüler an Berufsschulen

BS

Bitte achten Sie darauf, dass die Angaben zum Gastschülerstatus (Reiter <Schuljahr>, Feld Gastschüler/Schülerstatus) und zum Ausbildungsvertrag der Schüler (Reiter <Schuljahr>, Feld Beschäftigungsart) konsistent sind. Insbesondere muss bei Schülern mit Umschulungsvertrag als Schülerstatus Umschüler oder Selbstzahler/Gasthörer eingetragen sein. Umgekehrt ist die Ausprägung Umschüler nur zulässig, wenn der Schüler einen Umschulungsvertrag hat.

 

Ausbildungsberufe an beruflichen Schulen

BS, BFS, BFF, BSF, FS, FAK
NEU 2024

Die Information, zu welchen Berufsabschlüssen ein Bildungsgang führen kann bzw. welche Bildungsgänge zu einer Berufsnummer gehören, ist in ASD gespeichert. Mithilfe dieser Information wird die Konsistenz der Eintragungen in den Feldern Ausbildungsberuf auf dem Reiter <Schuljahr> und Bildungsgang auf dem Reiter Klassengruppe durch PL-Prüfungen sichergestellt. Dem Korrekturhinweis kann entnommen werden, welche Bildungsgänge beim fraglichen Ausbildungsberuf möglich sind:

Bitte beachten Sie, dass bei einzelnen Ausbildungsberufen (z. B. Brauer und Mälzer, Technischer Modellbauer) die Berufsfelder und damit die Bildungsgänge in den ASD-Wertelisten geändert wurden. In diesen Fällen ist einmalig eine Anpassung des Bildungsgangs der Klassengruppe in ASV vorzunehmen.

 

Schülerdaten an Schulen für Kranke

SKR

Aufgrund gesetzlicher Löschprozesse sind die vollständigen Schülerdaten, insbesondere die Bildungsgänge am Stichtag des Vorjahres, in ASD nur bis ca. 13.09.2024 verfügbar. Da die Angabe des Vorjahresbildungsgangs durch eine Muss-PL gefordert wird, empfiehlt es sich - soweit möglich -, die Schüler bis zum genannten Datum aus ASD abzuholen.

 

Schüler mit Autismus

alle Schularten
NEU 2024

Sofern ein Schüler aufgrund eines diagnostizierten Autismus sonderpädagogische Förderung (z. B. MSD, Inklusion) erhält bzw. erhalten soll, ist auf dem Reiter Laufbahn im Bereich Störungen / Schwächen / Förderung die Ausprägung AUT einzutragen.

Bislang wurde bei der Erfassung in ASV die Angabe eines Enddatums des Attestes eingefordert. Dies entfällt ab dem Schuljahr 2024/2025.

 

Sonderpädagogische Förderung

alle Schularten

An allgemeinen Schulen ist im Schülermodul auf dem Reiter Laufbahn im Feld Sonderpädagogische Förderung erteilt (z. B. MSD/Inklusion) der Förderschwerpunkt des Schülers zu erfassen, wenn geeignete Förder- oder Unterstützungsmaßnahmen derzeit bereits tatsächlich erfolgen oder deren Umsetzung im laufenden Schuljahr zu erwarten ist.


Beispiele für geeignete Förder- und Unterstützungsmaßnahmen (ggf. Rücksprache mit dem betreuenden Sonderpädagogen):

  1. Eine Lehrkraft wird vom Mobilen Sonderpädagogischen Dienst beraten, um einen Schüler im Förderschwerpunkt Hören zu fördern.
  2. An einer Schule mit Schulprofil Inklusion erhält ein Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen sonderpädagogische Förderung.
  3. An einer allgemeinen Schule wird ein Schüler durch Budgetstunden für Inklusion unterstützt.
  4. Eine Lehrkraft telefoniert regelmäßig mit einem Sonderpädagogen, um Hinweise für den Umgang mit einem Schüler im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung zu erhalten.

Für Schüler, die keine sonderpädagogische Förderung/Unterstützung erhalten, darf an dieser Stelle keine Eintragung erfolgen, auch wenn der sonderpädagogische Förderbedarf förmlich festgestellt wurde. Der Förderschwerpunkt kann in solchen Fällen im Feld Sonderpädagogische Förderung erforderlich erfasst werden; Angaben in diesem Feld werden nicht nach ASD übermittelt.

Förderschulen erfassen die Förderschwerpunkte der Schüler auf dem Reiter Erweiterungen in der Tabelle Förderung. Das o. a. Feld auf dem Reiter Laufbahn ist nur dann zu befüllen, wenn ein Schüler zusätzlich durch den MSD betreut wird.


 

Fremdsprachenfolge an Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs

GY, AGY, KOL

Die auf dem Reiter Laufbahn eingetragene Fremdsprachenfolge eines Schülers muss mit der ersten, am Gymnasium besuchten Fremdsprache beginnen.
Sollte bei Schülern, die in Jahrgangsstufe 5 nicht mit Englisch, sondern bspw. mit Latein beginnen, der Englischunterricht der Grundschule eingetragen sein, ist diese Eintragung zu löschen. Falls die Fremdsprache der Grundschule mit der ersten Fremdsprache am Gymnasium übereinstimmt, kann der Eintrag, insbesondere die Information „von Jahrgangsstufe 3“, bestehen bleiben.

Abendgymnasien und Kollegs erfassen in der Fremdsprachenfolge die Belegung der Fremdsprachen an ihrer Schule. Der Nachweis von Vorkenntnissen gemäß § 19 GSO ist am Kolleg unter dem Reiter weitere Qualifikationen einzutragen.
Nähere Informationen finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Fremdsprachenfolge

 

Auswertung der Fremdsprachen an Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe und Fachakademien für Sprachen und internationale Kommunikation

BFS, FAK
NEU 2024

An den Berufsfachschulen und Fachakademien für Fremdsprachenberufe werden folgende Bildungsgänge angeboten:

Bildungsgang Jahrgangsstufen
BFS Fremdsprachenberufe Eng Schuljahr 1 bis Schuljahr 2
BFS Fremdsprachenberufe Fra Schuljahr 1 bis Schuljahr 2
BFS Fremdsprachenberufe Ita Schuljahr 1 bis Schuljahr 2
BFS Fremdsprachenberufe Rus Schuljahr 1 bis Schuljahr 2
BFS Fremdsprachenberufe Spa Schuljahr 1 bis Schuljahr 2
BFS Aufbau-Ausbildungsgang Schuljahr 3
BFS Eurokorrespondenten Schuljahr 3
FAK Sprachen und intern. Kom. Studienjahr 1 bis Studienjahr 3
FAK Aufbaustudium Studienjahr 4

Innerhalb mancher Bildungsgänge sind mehrere Fremdsprachenkombinationen möglich. So ist die erste Erste Fremdsprache im Bildungsgang BFS Fremdsprachenberufe Eng zwar immer Englisch, als Zweite Fremdsprache oder zweite Erste Fremdsprache sind aber grundsätzlich alle anderen angebotenen Sprachen denkbar. Um die Fremdsprachen der Schüler in ASD auswerten zu können, war bislang bei den Fremdsprachenfächern wie Allgemeine Sprachgrundlagen die Angabe einer Unterrichtseigenschaft notwendig. Zukünftig müssen diese Unterrichtseigenschaften nicht mehr in ASV erfasst werden, sondern werden in ASD anhand der Fremdsprachenfolge der Schüler automatisch berechnet. Es ist daher besonders darauf zu achten, dass die Fremdsprachenfolgen (vgl. ASV-Dokumentation) korrekt eingetragen werden:

  • Grundsätzlich dürfen auf dem Reiter Laufbahn im Bereich Besuchte Fremdsprachen auch Eintragungen vorgenommen werden, die sich auf vorherige Schulbesuche (z. B. den Besuch des Gymnasiums beziehen). Die Angabe der zuvor erlernten Fremdsprachen ist aber optional und aus statistischer Sicht nicht notwendig.
  • Zwingend erforderlich sind an den Berufsfachschulen mindestens zwei Einträge in der Fremdsprachenfolge beginnend mit Schuljahr 1 bzw. an den Fachakademien beginnend mit Studienjahr 1.
  • Bei höchstens einer Fremdsprache darf „bis Jgst. = SJ3“ bzw. „bis Jgst. = Stud4“ eingetragen sein.
  • Die besuchten Fremdsprachen müssen zum Bildungsgang der Klassengruppe und zur Berufsnummer des Schülers passen.

Beispiel:
Fremdsprachenkorrespondenten im Aufbau-Ausbildungsgang zum Erwerb eines Abschlusses in Italienisch als weitere Erste Fremdsprache

Bildungsgang BFS Aufbau-Ausbildungsgang, Ausbildungsberuf Fremdsprachenkor. Italienisch
Fremdsprachenfolge:

 

Schülerdoppelmeldungen

alle Schularten
NEU 2024

ASD registriert im Rahmen der Einbuchung der übermittelten Daten berechtigte und unberechtigte Schülerdoppelmeldungen.
Eine unberechtigte Schülerdoppelmeldung liegt vor, wenn ein Schüler von zwei verschiedenen Schulen nach ASD gemeldet wird, obwohl er von einer der beiden Schulen nicht gemeldet werden darf (z. B. weil er sich vor dem Stichtag bereits abgemeldet hatte).
Wechselt ein Schüler zwischen dem 1. und dem 20. Oktober von einer allgemeinbildenden Schule an eine berufliche Schule, so liegt hingegen eine berechtigte Schülerdoppelmeldung vor.

In allen Fällen unberechtigter Schülerdoppelmeldungen erhalten die beteiligten Schulen Transferquittungen sowie eine OWA-Nachricht. Ausführliche Erläuterungen hierzu finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Schüler wird von zwei Schulen gemeldet

Mithilfe der Schülervorabfrage kann bereits vor dem Stichtag der Erhebung für alle in ASV gespeicherten Schüler der Schule die Information aus ASD bezogen werden, ob eine zweite Schule denselben Schüler aus ASD abgeholt oder sogar bereits nach ASD gemeldet hat.
Beachten Sie hierzu bitte die ASV-Dokumentation: Schülervorabfrage US

 

Religions- und Ethikunterricht an der Fachakademie für Sozialpädagogik

FAK
NEU 2024

An der Fachakademie für Sozialpädagogik können die Schulen entscheiden, Religions- bzw. Ethikunterricht nur im 2. und 3. Studienjahr zu erteilen. In diesem Fall ist für die Schüler im 1. Studienjahr bei Teilnahme am Religionsunterricht der Eintrag Religions-/Ethikunterricht nur in anderen Jahrgangsstufen (Kürzel RUNAJ) auszuwählen.
Zur Arbeitserleichterung beachten Sie hier die Möglichkeit einer Sammeländerung unter Verwaltung / Sammeländerungen (Zu änderndes Feld: Unterricht / Teilnahme am Rel.-/Ethikunterricht).

 

Klassen

Schulartunabhängige Deutschklassen

MS, RS, GY, IGS, FWS, KOL, WS
NEU 2024

Die schulartunabhängigen Deutschklassen, die in den Jahrgangsstufen 5 und 6 eingerichtet werden, lösen ab dem Schuljahr 2024/2025 die Brückenklassen ab.
In diesen Klassen müssen nicht zwingend mehrere Klassengruppen angelegt werden, da für alle Klassengruppen der Bildungsgang MS Deutschklasse (bzw. RS Deutschklasse etc.) sowie die Jahrgangsstufe Vorklasse einzutragen sind.

Nähere Informationen zur Erfassung der Deutschklassen sowie Hinweise zu deren Verbuchung in ASV finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Schulartunabhängige Deutschklassen der Jahrgangsstufen 5 und 6

 

Schulversuch „JAMI – jahrgangsübergreifendes Lernen an Mittelschulen“

MS
NEU 2024

Im Rahmen des Schulversuchs „JAMI“ werden Konzepte des jahrgangsstufenübergreifenden Lernens an Mittelschulen erprobt.
Hierbei werden in Jahrgangsstufe 5 und 6 jahrgangskombinierte Klassen gebildet und es wird Schülern die Möglichkeit gegeben, die Jahrgangsstufen 5 und 6 in drei Jahren (5, 6, 6A) zu durchlaufen.
Bei Erprobung einzelner Schwerpunkte des JAMI-Konzepts in den Jahrgangsstufen 7 und 8 werden die Jahrgangsstufen 7 und 8 grundsätzlich als jahrgangsreine Klassen gebildet und in ihrem jeweiligen Klassenverband unterrichtet. Gemeinsamer jahrgangsstufenübergreifender Unterricht findet jedoch in einzelnen Fächern und kontinuierlich in flexibilisierter Form (JAMI flex) statt, indem z. B. Leistungsgruppen jahrgangsstufenübergreifend eingerichtet werden.

In ASV werden entsprechende Klassen mit Klassenart JAMI erfasst und Klassengruppen der Jahrgangsstufen 5, 6, 6A, 7 bzw. 8 gebildet. Für die Klassengruppen ist als zugehöriger Bildungsgang jeweils MS_JAMI anzugeben.

Wird die Jahrgangsstufe 6A besucht, so ist zusätzlich auf dem Reiter Ein-/Austritt der Haken bei Besuch einer Jgst. 6A zu setzen. Dies hat zur Folge, dass die Vollzeitschulpflicht dann erst ein Jahr später endet.

Die fünf (JAMI 5 + 6) bzw. zwei (JAMI 7 + 8) zusätzlichen Lehrerwochenstunden zur Differenzierung sind mit dem Zusatzbedarfsgrund JAMI_MS zu kennzeichnen; die drei (JAMI 5 + 6) bzw. zwei (JAMI 7 + 8) Anrechnungsstunden pro jahrgangsübergreifender Klasse sind mit Lehrerstundenart Mitwirkung Schulversuch (Kürzel ws) zu melden.
Nähere Informationen finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: JAMI - Klasse in der Mittelschule

 

Einrichtung zusätzlicher Klassen wegen Anteil an Schülern mit Migrationshintergrund über 50 Prozent

GS, MS
NEU 2025

Zusätzliche Klassen, die wegen eines Anteils von über 50 Prozent an Schülern mit Migrationshintergrund eingerichtet werden, werden mit Einrichtung wg. Mig. > 50 % (Kürzel EIN_MIG) im Modul Klassen im Reiter Stammdaten im Eingabefeld Besonderheiten gekennzeichnet.
Bitte beachten Sie, dass bei Klassenteilungen nur bei der zusätzlich eingerichteten Klasse diese Klassenbesonderheit einzutragen ist.
Teilungen, die nur für einzelne Stunden erfolgen, sollen nicht gekennzeichnet werden.

 

Schulversuch über eine Eingangsstufe an der vierstufigen Wirtschaftsschule

WS
NEU 2024

Mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 erprobt das Staatsministerium eine Eingangsstufe an der vierstufigen Wirtschaftsschule. Mit dem Schulversuch wird das Angebot der Vorklasse an der vierstufigen Wirtschaftsschule um eine Jahrgangsstufe 5 erweitert. Im Klassenmodul sind hierzu auf dem Reiter Klassengruppe der Bildungsgang WS Jgst. 5 der Eingangsstufe (Kürzel WS_E) sowie die Jahrgangsstufe 5 auszuwählen.

Der Bildungsgang WS vierstufig (ab Jgst. 5) (Kürzel WS_ab5) ist nur von Privatschulen mit genehmigter 5. Jahrgangsstufe zu verwenden.

 

Bildungsgänge der Fachakademien für Sozialpädagogik

FAK
NEU 2024

Die Ausbildung an der Fachakademie für Sozialpädagogik (A31500 Erzieher) gliedert sich grundsätzlich in zwei Ausbildungsabschnitte: zwei Studienjahre an der Fachakademie und ein daran anschließendes einjähriges Berufspraktikum. Die Ausbildung kann auch in hälftiger Teilzeit oder in Zwei-Drittel-Teilzeit durchlaufen werden oder als praxisintegrierte Variante eingerichtet werden (A31504 Erzieher - praxisintegriert). Einen schulischen Vorbildungsweg stellt das Sozialpädagogische Einführungsjahr dar (A31505 Erzieherpraktikant (SEJ)).
Bitte beachten Sie, dass die Jahrgangsstufen Stud 5 TZ und Stud 6 TZ für das Berufspraktikum in Teilzeit auch dann zu verwenden sind, wenn die Studienjahre zuvor in Vollzeit oder in Zwei-Drittel-Teilzeit absolviert wurden.

Bildungsgang Jahrgangsstufen Klassenart Organisationsform
SEJ FAK Sozialpäd. Einführungsjahr Vorklasse Einführungsjahr (FS, FAK) Vollzeitunterricht
Studienjahre in Vollzeit FAK Sozialpädagogik Stud 1, Stud 2 Regelklasse Vollzeitunterricht
Studienjahre in Zwei-Drittel-Teilzeit FAK Sozialpädagogik (TZ 3-jg.) Stud 1 TZ, Stud 2 TZ, Stud 3 TZ Regelklasse Teilzeitunterricht
Studienjahre in hälftiger Teilzeit FAK Sozialpädagogik (TZ 4-jg.) Stud 1 TZ, Stud 2 TZ, Stud 3 TZ, Stud 4 TZ Regelklasse Teilzeitunterricht
Berufspraktikum in Vollzeit FAK Sozialpäd. Berufsprakt. VZ Stud 3 Berufspraktikanten Vollzeitunterricht
Berufspraktikum in Teilzeit FAK Sozialpäd. Berufsprakt. TZ Stud 5 TZ, Stud 6 TZ Berufspraktikanten Teilzeitunterricht
Praxisintegrierte Variante FAK Sozialpäd. praxisintegr. Stud 1, Stud 2, Stud 3 Regelklasse Vollzeitunterricht


Bei allen Schülern, die das SEJ absolviert haben und an der Schule verbleiben, ist auf dem Reiter Ein-/Austritt der Bereich Austritt Bildungsgang zu befüllen. Beim Wechsel ins Berufspraktikum darf kein Austritt Bildungsgang eingetragen werden.

 

Bildungsgänge der Fachakademien für Ernährungs- und Versorgungsmanagement

FAK
NEU 2024

Die Ausbildung an der Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement (A12121) gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte: ein überwiegend theoretischer, zweijähriger an der Schule und ein daran anschließendes einjähriges Berufspraktikum.

Bildungsgang Jahrgangsstufen Klassenart Organisationsform
FAK Ern.- u. Versorgungsman. Stud 1, Stud 2 Regelklasse Vollzeitunterricht
FAK Ern.- u. Versorgungsm. BP Stud 3 BerufspraktikantenVollzeitunterricht


Beim Wechsel in den zweiten Ausbildungsabschnitt darf auf dem Reiter Ein-/Austritt kein Austritt Bildungsgang eingetragen werden.

 

Neue Bildungsgänge an Fachschulen für Heilerziehungspflege

FS
NEU 2024

Die Ausbildung an der Fachschule für Heilerziehungspflege ist grundsätzlich zwei- oder dreijährig (F31300 Heilerziehungspfleger) und wird mit den Bildungsgängen FS Heilerziehungspflege 2-jg. bzw. FS Heilerziehungspflege 3-jg. gemeldet.
Zusätzlich sind ab dem Schuljahr 2024/2025 als Schulversuch zwei Varianten möglich:

  • zwei Schuljahre an der Fachschule und ein daran anschließendes einjähriges Berufspraktikum (F31301 Heilerziehungspfleger (staatl. anerk.) - gegliedert) oder
  • eine praxisintegrierte Variante (F31302 Heilerziehungspfleger (staatl. anerk.) - praxisintegriert)

Einen schulischen Vorbildungsweg stellt das Heilerziehungspflegerische Einführungsjahr dar (F31303 Heilerziehungspflegepraktikant (Heilerziehungspflegerisches Einführungsjahr)).

Bildungsgang Jahrgangsstufen Klassenart Organisationsform
HEJ FS Heilerz. Einführungsjahr Vorklasse Einführungsjahr (FS, FAK) Vollzeitunterricht
Schuljahre in Vollzeit (gegliederte Ausbildungsform) FS Heilerziehungspflege - erster Ausbildungsabschnitt in der gegliederten Ausbildungsform Schuljahr 1, Schuljahr 2 Regelklasse Vollzeitunterricht
Berufspraktikum in Vollzeit FS Heilerziehungspflege - Berufspraktikum (zweiter Ausbildungsabschnitt in der gegliederten Ausbildungsform) Schuljahr 3 Berufsprakti-kanten Vollzeitunterricht
Praxisintegrierte Variante FS Heilerziehungspflege - praxisintegrierte Ausbildungsform Schuljahr 1, Schuljahr 2, Schuljahr 3 Regelklasse Vollzeitunterricht


Bei allen Schülern, die das HEJ absolviert haben und an der Schule verbleiben, ist auf dem Reiter Ein-/Austritt der Bereich Austritt Bildungsgang zu befüllen. Beim Wechsel ins Berufspraktikum darf kein Austritt Bildungsgang eingetragen werden.

 

Schulversuch einjährige Erweiterung der Fachhelferausbildung an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe

FS

Klassen im Schulversuch einjährige Erweiterung der Fachhelferausbildung an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe sind mit Bildungsgang FS Erw. Heilerz.pflegeh.ausb., Jahrgangsstufe Vorklasse und Klassenart Vorklasse zu melden. Im Modell 1 (Maßnahme als vollzeitschulisches Angebot, KMBek Az. VI.5-BS9400.10-7a.65 791, 1.3) ist als Organisationsform Vollzeitunterricht anzugeben.

 

Bildungsgänge der Fachschule für Grundschulkindbetreuung

FS
NEU 2024

Die Ausbildung an der Fachschule für Grundschulkindbetreuung (F31200) gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte: ein überwiegend theoretischer, einjähriger an der Schule und ein daran anschließendes einjähriges Berufspraktikum.
Im Schuljahr 1 sind der Bildungsgang FS Grundschulkindbetreuung und die Klassenart Regelklasse, im Schuljahr 2 der Bildungsgang FS Grundschulkindbetr. BP VZ und die Klassenart Berufspraktikanten anzugeben.

Beim Wechsel in das zweite Schuljahr darf auf dem Reiter Ein-/Austritt kein Austritt Bildungsgang eingetragen werden.

 

Berufsgruppe BFS Ernährung und Versorgung und Sozialpflege

BFS

Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung und Berufsfachschulen für Sozialpflege können gemeinsame Klassen bilden. Für die Meldung der Daten zur Unterrichtssituation gelten folgende Eintragungsvorgaben:

  • In ASV wird an beiden Schulen je eine Klasse mit Klassenart R geführt. Bei beiden Klassen wird die Klassenbesonderheit schulübergreifende Klasse (Kürzel SÜK) angegeben.
  • Der Unterricht wird (mit positiver Stundenzahl) nur an einer der beiden Schulen erfasst. An dieser ist zusätzlich eine Klasse der Klassenart EXT mit den Schülern der anderen Schule (vgl. ASV-Dokumentation) anzulegen.
  • Den gemeinsamen Unterrichten sind die Schüler beider Schulen, also die Schüler der Regelklasse und die Schüler der EXT-Klasse, zuzuordnen. Damit sind die Anzahl der Schüler im Unterricht sowie die Anzahl der Unterrichtsstunden je Schüler statistisch korrekt erfasst.
 

Berufsschule Plus

BS

Bei Schülern im doppelqualifizierenden Bildungsgang Berufsschule Plus sind drei Fälle zu unterscheiden:

  1. BS-Plus-Schüler der eigenen Schule werden, solange sie ihre duale Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen haben, ausschließlich als Schüler ihrer Fachklasse gemeldet. Die Klassen werden mit der Klassenbesonderheit BS-PLUS-Klasse (d. h. Klasse, die u. a. von BS-Plus-Schülern besucht wird) gekennzeichnet.
  2. Für Schüler einer anderen Schule, die an den BS-Plus-Zusatzunterrichten der eigenen Schule teilnehmen, muss eine eigene Klasse mit Klassenart EXT angelegt werden. Eine Fachklassengliederungsnummer ist bei diesen Klassen nicht einzutragen.
  3. Wenn BS-Plus-Schüler ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben, werden sie rechtlich Schüler derjenigen Schule, die die Zusatzunterrichte zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung anbietet. Diese Schüler sind in Klassen der Klassenart VEP mit Bildungsgang BS_VEP zu führen.

Der Zusatzunterricht wird von der Berufsschule, an der er stattfindet, mit Unterrichtsart Pflichtunterricht und Abweichung Zusatzunterricht BS+ gemeldet.

Ausführliche Erläuterungen finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Berufsschule PLUS (BS+).

 

Zum Halbjahr beginnende Meisterkurse

FS
NEU 2024

Da die Teilnehmer an dreisemestrigen Meisterkursen, die erst zum Halbjahr beginnen, am Stichtag der Erhebung der Daten zur Unterrichtssituation rechtlich noch keine Schüler der Schule sind, dürfen diese Klassen nicht nach ASD gemeldet werden.

Falls die Schule als Art der Stundenabrechnung Jahresstunden (Netto oder Brutto) gewählt hat, sind für die Meisterkurse geplante Lehrerstunden mit der (budgetrelevanten) Lehrerstundenart SemHj zu melden.

 

Differenzierter Förderschwerpunkt einer Klasse

alle Förderschulen

Der auf dem Reiter Stammdaten eingetragene Diff. Förderschwerpunkt der Klasse richtet sich nach den Förderschwerpunkten der Mehrheit der Schüler der Klasse. Dabei darf eine Klasse nur dann als Klasse mit mehrfach behinderten Kindern (z. B. SE+GE) gekennzeichnet werden, wenn mehr als die Hälfte der Schüler der jeweiligen Klasse diese mehrfache Behinderung aufweist.

 

Fächer

Bilinguale Grundschule Französisch

GS

Französischunterricht soll mit dem Unterrichtsfach Französisch (Kürzel F) gemeldet werden. Die Verwendung von Sonstige Fremdsprache als Unterrichtsfach ist nicht mehr zulässig.
Für „Ansatz 1 - Französisch als Arbeitsgemeinschaft oder Zusatzangebot im Ganztag“ ist das Unterrichtsfach Französisch mit Unterrichtsart Arbeitsgemeinschaft (Kürzel a) und Zusatzbedarfsgrund Bilinguale Grundschule (Kürzel BILING_GS) bzw. Zusatzbedarfsgrund GGT 45 min Einsatz (Kürzel GGT_45) zu melden.
Für „Ansatz 2 - Lernen in zwei Sprachen (Bilingualer Sachfachunterricht)“ sind das Unterrichtsfach Französisch, die Unterrichtsart Pflichtunterricht (Kürzel p) und der Zusatzbedarfsgrund Bilinguale Grundschule (Kürzel BILING_GS) anzugeben.

 

Fachpraktische Ausbildung, Praktika und deren Betreuung an Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachakademien

BFS, FS, FAK
NEU 2024

Unterricht im Sinne des Neuverfahrens liegt vor, wenn eine Schülergruppe von einer Lehrkraft eine gewisse Stundenzahl gemeinsam unterrichtet wird. Findet die Praxisausbildung oder ein Begleitunterricht zu einem Praktikum in einem relevanten Umfang im Klassenverband statt, so sind die Lehrerstunden daher als Unterricht zu melden. Hierfür stehen beispielsweise die Unterrichtsfächer Sozialpädagogische Praxis (Kürzel SPP), Sozialpflegerische Praxis (Kürzel SP) und Fachpraxis EuV (Kürzel FP-EuV) zur Verfügung.

Der Begleit- bzw. Seminarunterricht zum Berufspraktikum ist Unterricht im Sinne des Neuverfahrens. Für die Meldung ist das Unterrichtsfach Begleitunterricht zum Berufspraktikum (Kürzel BUP) vorgesehen.

Sonstige Lehrerstunden für die Betreuung der Praktischen Ausbildung bzw. der Praktika werden ohne Schülerzuordnung nur bei der Lehrkraft verbucht. Hierfür ist die (budgetrelevante) Lehrerstundenart Betreuung Praxis/Praktikum (Kürzel BPra) zu verwenden.

Zur Notenerfassung informieren Sie sich bitte in der ASV-Dokumentation unter: Notenerfassung in Sozialpädagogischer Praxis an Fachakademien für Sozialpädagogik

 

Fachpraktische Ausbildung an Fachoberschulen

FOSBOS, FOF
NEU 2024

Lehrerstunden für die Betreuung der Praktikanten in der fachpraktischen Ausbildung sind mit der Lehrerstundenart fachpraktische Betreuung (Kürzel fpB) zu melden. 

Ist eine Lehrkraft oder sonstiges, als Lehrkraft zu meldendes, schulisches Personal in schulinternen Ausbildungswerkstätten im Rahmen der fachpraktischen Tätigkeit eingesetzt, so sind diese Stunden (ohne Schülerzuordnung) als Lehrerstunden fachpraktische Tätigkeit in schulinternen Ausbildungswerkstätten (Kürzel fpT) zu melden.

Für die Meldung des Unterrichts der fachpraktischen Vertiefung bzw. fachpraktischen Anleitung stehen gleichnamige Unterrichtsfächer (Kürzel fpV bzw. fpAn) zur Verfügung. 

 

Praktische Ausbildung an Berufsfachschulen des Gesundheitswesens

BFG, BFGF
NEU 2024

Unterricht im Sinne des Neuverfahrens liegt vor, wenn eine Schülergruppe von einer Lehrkraft eine gewisse Stundenzahl gemeinsam unterrichtet wird. Daher ist die Praktische Ausbildung im Neuverfahren nicht als Unterricht zu melden.

Die Lehrerstunden zur Betreuung der praktischen Ausbildung werden mit der budgetrelevanten Lehrerstundenart Praxisbegleitung (Kürzel BpA) der Kategorie Pflege, Förderung, Betreuung in der den Lehrkräften zugewiesenen Höhe gemeldet. Der Eintrag erfolgt im Modul Lehrer auf dem Reiter <SNR> BFG unter Anrechnungen, Pflege, Förderung, Betreuung, Vertretungsreserven.

 

Neue Unterrichtsfächer an Wirtschaftsschulen

WS
NEU 2024

Die bisherigen Unterrichtsfächer Mensch und Umwelt, Ökonomische Grundlagen und Digitales Leben und Arbeiten wurden an der vierstufigen Wirtschaftsschule mit Vorklasse durch die neuen Fächer Mensch, Umwelt, Technik (Kürzel MUT), Ökonomische Bildung (Kürzel ÖB) und Digitale Bildung (Kürzel DB) ersetzt.

 

Unterrichtsfächer an Freien Waldorfschulen

FWS

Die Liste der für die Freien Waldorfschulen zur Verfügung stehenden Unterrichtsfächer wurde neu strukturiert. Nicht benötigte Fächer wurden entfernt und neue hinzugefügt: Unterrichtsfächer FWS

Neue Fächer werden nach einem Wertelistenupdate automatisch aufgenommen. Um veraltete Fächer zu löschen und um Fehler in der Übermittlung zu vermeiden, ist es ratsam, die Konsistenzprüfung 2.1 (vgl. ASV-Dokumentation) unter Schnittstellen auszuführen.

 

Unterricht

Fachklammer

BS, BSF, BFS, FS

In Ausnahmefällen kann es zulässig sein, Unterrichtselemente mit unterschiedlichen Unterrichtsfächern (z. B. bei Berufsgruppenbeschulung) zu koppeln. Dies ist mit der sogenannten „Feinkoppel“ möglich.
Erläuterungen zur Erfassung finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Fachklammer

 

Teamteaching

alle Schularten

Wird ein Unterricht von zwei Lehrkräften gemeinsam erteilt (keine pädagogischen Assistenten oder Drittkräfte), so ist dieser Unterricht mit der Feinkoppel Teamteaching zu erfassen. Damit ist die Anzahl der Stunden sowohl aus Sicht der unterrichtenden Lehrkräfte als auch aus Sicht der zugeordneten Schüler korrekt.
Erläuterungen zur Erfassung finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Abbildung von Teamteaching in der Matrix

 

Flexible Stunde

GS
NEU 2024

Die neue Stundentafel der Grundschule sieht eine flexible Stunde vor, die folgendermaßen verwendet werden kann:

  1. Sie kann für Fördermaßnahmen eingesetzt werden (Unterricht im Fach Individuelle Förderung (Kürzel IF)).
  2. Sie kann als Teil des Pflichtunterrichts das ganze Schuljahr über einem konkreten Fach zugeordnet werden.
  3. Sie kann epochal (vgl. ASV-Dokumentation) einem Unterrichtsfach im ersten Schulhalbjahr und einem weiteren Fach im zweiten Schulhalbjahr zugeordnet werden.

In allen Fällen müssen für die Unterrichtselemente der flexiblen Stunde eigene Fachspalten in der Matrix angelegt werden und die Unterrichtselemente sind mit dem Merkmal flexible Stunde (Kürzel FX) in der Auswahl Bereich zu markieren.

Weitere Informationen finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Änderungen zur UP 2024 in der Grundschule

 

RUmeK und KoRUk

GS, MS
NEU 2024

Unterricht im Rahmen der Modellprojekte RUmeK (Religionsunterricht mit erweiterter Kooperation) für die Grund-und Mittelschulen bzw. KoRUk (Konfessioneller Religionsunterricht kooperativ) für die Jahrgangsstufen 1 und 2 der Grundschule ist mit der Unterrichtseigenschaft RUmeK bzw. KoRUk zu kennzeichnen.

Nähere Informationen finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Konfessioneller Religionsunterricht in erweiterter Kooperation RUmeK & KoRUk

 

Epochaler Unterricht an Schulen mit Wochenstundenprinzip

GS, GY, AGY, KOL, WS, BFS, BFF, WSF, BSF, FS, FAK, FOSBOS, FOF
NEU 2024 (für GS)

Grundsätzlich ist mit der Meldung der Daten zur Unterrichtssituation jeder Unterricht (mit durchschnittlicher Wochen- bzw. Jahresstundenzahl), den Schüler im geplanten Schuljahr zum Planungsstand 01.10. bzw. 20.10. erhalten sollen, nach ASD zu melden. Dies gilt sowohl im Wochenstundenprinzip als auch – für berufliche Schulen – im Jahresstundenprinzip (Datei → Schulische Daten → Schulen → Organisation <Schuljahr>).

Bei Art der Stundenabrechnung Wochenstunden melden die Schulen unabhängig von der tatsächlichen Anzahl an Wochen, in denen ein Unterricht stattfinden kann, in der Regel die Zahl der Unterrichtsstunden, die sich gemäß dem zum Stichtag gültigen Stundenplan in einer normalen Schulwoche ergibt. Epochenunterricht ist – entgegen einer im Wochenstundenprinzip grundsätzlich strengen Stichtags- bzw. Stichtagswochensicht – nicht mit der auf die Stichtagswoche entfallenden, sondern mit der durchschnittlichen Wochenstundenzahl zu melden. Dies gilt auch für Blockunterricht und nicht wöchentlich stattfindenden Unterricht. Ein einstündiger Unterricht, der nur im zweiten Halbjahr vorgesehen ist, ist beispielsweise mit 0,5 Stunden zu melden.

Die Eintragung solcher epochalen Unterrichte erfolgt über das Infofenster in der Matrix oder in der Liste Besonderer Unterricht.
Beachten Sie hierzu bitte die ASV-Dokumentation: Epochaler Unterricht

 

Unterricht an Montessori-Schulen

GS, MS
NEU 2024 (Änderung Stundentafel GS)

Montessori-Schulen beachten bitte die weiterführenden Informationen unter: Abbildung der Besonderheiten an Montessori-Schulen in ASV/ASD

Insbesondere gibt es das Unterrichtsfach Grundlegender Unterricht Kunst/Musik/HSU (Kürzel GU KuMuHSU) nur bis Jahrgangsstufe 2. Dementsprechend darf es ab Jahrgangsstufe 3 nicht mehr gemeldet werden.

 

Arten der Stundenabrechnung

BFS, BFF, BSF, FS, FAK, BFG, BFGF
NEU 2024

Manche Schularten haben ein Wahlrecht hinsichtlich der Art der Stundenabrechnung für die Meldung der Daten zur Unterrichtssituation:

  • Berufsfachschulen und Berufsfachschulen zur sonderpädagogischen Förderung melden Wochenstunden oder Jahresstunden Netto.
  • Förderberufsschulen, Fachschulen und Fachakademien können Wochenstunden, Jahresstunden Netto oder Jahresstunden Brutto wählen.
  • Staatliche Berufsfachschulen des Gesundheitswesens und nichtstaatliche Berufsfachschulen für Pflege melden im ASV/ASD-Neuverfahren Jahresstunden Netto, die übrigen Berufsfachschulen des Gesundheitswesens Jahresstunden Brutto (mit 200 Jahresunterrichtstagen).

Beachten Sie bitte, dass Jahresstunden Netto ausschließlich dann zulässig ist, wenn sich die Unterrichts- und Ferienzeiten an Ihrer Schule nach dem offiziellen Schulkalender richten. Wird Samstagsunterricht erteilt, sind die Ferienzeiten individuell festgelegt oder beginnt Ihr Schuljahr nicht am 1. August, so dürfen nur Wochenstunden oder Jahresstunden Brutto gemeldet werden.

Ist der Unterricht an Ihrer Schule überwiegend ungleichmäßig auf die Schulwochen verteilt, so dürfen nur Jahresstunden gemeldet werden.

Ausführliche Erläuterungen finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Arten der Stundenabrechnung

Nehmen Sie diese Eintragung unbedingt vor dem Import der Stundenplandatei und vor der Datenpflege für die US-Meldung vor, damit die Lehrerstunden in ASV korrekt ermittelt werden.

 

Unterrichtsstunden pro Woche je Klasse

BS, BSF
NEU 2024

An Berufsschulen und Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung musste bislang für jede Klasse die Anzahl tatsächlich erteilter Unterrichtsstunden pro Woche gemeldet werden (Eintragung im Klassenmodul auf dem Reiter Stammdaten im Bereich Unterricht/Blockunterricht).

Da ASD diesen Wert zukünftig berechnen wird, ist diese zusätzliche Angabe nicht mehr notwendig. Die Plausibilitätsprüfungen wurden entsprechend angepasst.

 

Anzahl der Jahresunterrichtstage

BS, BFS, BFF, FS, FAK, BSF, BFG, BFGF
NEU 2024

Das Schuljahr 2024/2025 umfasst 188 Jahresunterrichtstage. Sofern eine Schule Jahresstunden Netto meldet, sind auf dem Reiter Organisation 24/25 (Datei → Schulische Daten → Schulen) im Feld Schultage Lehrerstundenabrechnung daher 188 Tage einzutragen, wodurch sich als Anzahl Schulwochen 37,6 ergibt. Die Anzahl kann manuell erfasst werden, der Button Berechnen muss nicht betätigt werden.

Bei Art der Stundenabrechnung Jahresstunden Brutto werden der Lehrerstundenabrechnung 190 Schultage zugrunde gelegt, was entsprechend einzutragen ist. Dies gilt für staatliche Fachschulen und Fachakademien auch dann, wenn den Stundentafeln 40 Wochen zugrunde gelegt sind. Nichtstaatliche Berufsfachschulen des Gesundheitswesens (ohne BFG für Pflege) melden ausschließlich auf Grundlage von 200 Jahresunterrichtstagen (40 Wochen). Nichtstaatlichen Fachschulen und Fachakademien steht diese Möglichkeit ebenfalls zur Verfügung.

Nehmen Sie diese Eintragung unbedingt zu Beginn der Datenpflege für das Schuljahr vor, damit die Lehrerstunden in ASV korrekt ermittelt werden.

 

Abbildung des künstlerisch-praktischen Epochenunterrichts

FWS
NEU 2024

Um den künstlerisch-praktischen Epochenunterricht möglichst einfach statistisch zu erfassen, wird der Epochenunterricht mit den effektiven Wochenstunden erfasst. Diese können je nach Konstellation anhand der Berechnungshilfe ermittelt werden.
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Erläuterung Berechnungshilfe

Beispiel: Findet ein Unterrichtselement mit einer Wochenstunde während einer Epoche der Länge von fünf Wochen im Schuljahr (38 Wochen) statt, so ist die effektive Wochenstundenzahl des Unterrichtselement mit 1*5/38 = 0,13 einzutragen.

Die Eintragung erfolgt über das Infofenster des jeweiligen Unterrichts in der Matrix. Wechseln Sie auf den Reiter Unterrichtselemente und aktivieren Sie die man. Eingabe. Tragen Sie den ermittelten Wert ein:

In Modul Lehrkräfte (vgl. unten) und im Modul Schüler lässt sich nun erkennen, dass der Unterricht mit einer Wochenstunde in der künstlerisch-praktischen Epoche unterrichtet wird. Über das ganze Schuljahr (38 Wochen) gesehen beträgt die effektive Wochenstundenzahl 0,13:

 

Lehrkräfte

Erfassen von Lehrkräften mit mehreren Dienstverhältnissen oder mehreren Dienststellen

alle Schularten

Ausführliche Eintragungshinweise zu dieser Thematik finden Sie im Dokument Erfassen von Lehrkräften mit mehreren Dienstverhältnissen bzw. mehreren Dienststellen.
Grundsätzlich gilt:

  • Jede Schule meldet nur dasjenige Dienstverhältnis einer Lehrkraft, in dessen Rahmen die Lehrkraft an der Schule tätig ist; über etwaig bekannte Nebentätigkeiten einer Lehrkraft, die vollständig an anderen Schulen stattfinden, berichtet sie nicht.
  • Auf den Reitern Dienst und Einsatz <Schuljahr> im Lehrermodul werden nur Daten des Hauptdienstverhältnisses innerhalb eines DSS eingetragen.
 

Stammschule

alle Schularten

Als Stammschule einer Lehrkraft ist grundsätzlich diejenige Schule anzugeben, die die Hauptdienststelle des Dienstverhältnisses darstellt, im Rahmen dessen die Lehrkraft an der Schule tätig ist. Bei Lehrkräften mit mehreren Dienstverhältnissen und/oder Dienststellen und Schulen mit gemeinsamem DSS gibt es einige Besonderheiten zu beachten, die ausführlich im Dokument Erfassen von Lehrkräften mit mehreren Dienstverhältnissen bzw. mehreren Dienststellen dargestellt sind.

Für staatliche Lehrkräfte sollte grundsätzlich die in VIVA eingetragene Schule als Stammschule gemeldet werden. Ist in VIVA für das Hauptdienstverhältnis einer Lehrkraft eine andere Stammschule erfasst als in ASV, so sollte dies bei der Übernahme der Lehrerdaten angezeigt werden.
Bei staatlichen Lehrkräften an beruflichen Schulzentren oder in sonstiger Weise organisatorisch verbundenen Schulen kann abweichend von VIVA die Schule des überwiegenden Einsatzes der Lehrkraft innerhalb des Schulverbunds oder die größte der verbundenen Schulen angegeben werden.

 

Studienreferendare

alle Schularten

Bei Studienreferendaren (Eintrag vd im Reiter Einsatz <Schuljahr>) ist im Reiter Dienst unter Lehrbefähigung/-erlaubnis das angestrebte Lehramt einzutragen.

 

Auswahl von Differenzierungen sonstiger Anrechnungen (wx)

alle Schularten
NEU 2024

Um die „sonstigen Anrechnungen“ automatisiert auswerten zu können, ist seit dem Schuljahr 2023/2024 zusätzlich eine Differenzierung auszuwählen. Bitte achten Sie daher darauf, dass bei jeder sonstigen Anrechnung (staatl.) (Kürzel wx) eine entsprechende Auswahl vorgenommen wird.

Unter anderem stehen folgende Ausprägungen für die Differenzierung zur Verfügung: KIBBS, Mobbing-Prävention, Lehrergesundheit, Tätigkeit im Beratungsnetzwerk „Zukunft prägen – Lehrer/-in werden“. Ausschließlich an Grund- und Mittelschulen sind zudem die Differenzierungen Sprachstandserhebung vor der Einschulung und Inklusion zu verwenden.

Die Botschafter-/innen des Projekts „VOR ORT“, die seit dem Schuljahr 2023/2024 tätig sind, erhalten im Schuljahr 2024/2025 eine Anrechnungsstunde (Differenzierung Kürzel VO_ZpLw). Für die Lehrkräfte des Beratungsnetzwerks ist weiterhin die Differenzierung Ber_ZpLw zu verwenden.

Sollte eine Lehrkraft mehrere wx-Anrechnungen mit unterschiedlichen Differenzierungen (z. B. jeweils eine Anrechnungsstunde für Lehrergesundheit und KIBBS) erhalten, legen Sie bitte für jede dieser Differenzierungen einen eigenen Eintrag an.

Sofern keine andere Differenzierung zutreffend ist, wählen Sie bitte sonstige aus. In diesem Fall muss eine Erläuterung im Freitextfeld erfasst werden.

 

Personalvertretung an Förderschulen

alle Förderschulen und Schulen für Kranke

Eine Übersicht über die zur Verfügung stehenden Ausprägungen zur Meldung der Personalvertretung und deren Verwendung ist in der ASV-Dokumentation zusammengestellt: Anrechnungsstunden für Personalvertretung an Förderschulen.

Die Eintragungen sind insofern durch Plausibilitätsprüfungen abgesichert, als die Lehrerstundenarten Hauptpersonalrat und Personalrat Förderschule ausschließlich für staatliches Personal verwendet werden dürfen. Achten Sie bitte insbesondere darauf, die Lehrerstundenart Hauptpersonalrat auch tatsächlich nur für diejenigen Lehrkräfte zu verwenden, die gewählte HPR-Mitglieder sind.

 

Erweiterte Schulleitung an Förderschulen

alle Förderschulen
NEU 2024

Ab dem Schuljahr 2024/2025 können an Förderschulen erweiterte Schulleitungen eingerichtet werden, was bislang nur über die Teilnahme am Schulversuch „Führung KOOPERATIV“ möglich war.

Für die Anrechnungsstunden der Mitglieder der erweiterten Schulleitung ist die Lehrerstundenart Erweiterte Schulleitung (Kürzel de) zu verwenden.

 

Profilschulen Informatik und Zukunftstechnologien (PIZ)

FZ

Die Profilschulen Informatik und Zukunftstechnologien im Förderschulbereich erhalten je Schule eine Anrechnungsstunde. In ASV ist die Anrechnung unter Mitwirkung Schulversuch (Kürzel ws) mit Bemerkung einzutragen.

 

Verpflichtendes Arbeitszeitkonto

GS

Lehrkräfte an Grundschulen müssen unter bestimmten Bedingungen ein verpflichtendes Arbeitszeitkonto führen. Beachten Sie hierzu die Informationen in der ASV-Dokumentation unter Arbeitszeitkonto sowie die dort aufgeführten Links mit Hinweisen zur Eintragung.

 

Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung an Grund- und Mittelschulen

GS, MS

Die Erfassung des externen Personals wurde zum Schuljahr 2023/2024 überarbeitet.
Bitte beachten Sie die Hinweise in der ASV-Dokumentation unter: Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung an Grund- und Mittelschulen

 

Fachlehrkraft Sonderpädagogik

FZ, RSF
NEU 2024

Seit dem Schuljahr 2023/2024 wird eine Qualifizierung zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik angeboten (vgl. KMS Nr. III.6-BP8027.0/2/10).

Reiter Dienst:
In der ersten Phase (Qualifikationsphase im Vorbereitungsdienst) der zweijährigen Qualifizierung sind bei den Lehrkräften folgende Eintragungen vorzunehmen:

511000_fachlehrkraft_sonderpaedagogik_dienst.jpg

In der zweiten Phase (begleitetes Dienstjahr) folgende:

Reiter Einsatz:
In der ersten Phase (Qualifikationsphase im Vorbereitungsdienst) sind bei den Lehrkräften folgende Angaben erforderlich:

Bei der UPZ wird bei der Meldung zur US nur der eigenverantwortlich erteilte Unterricht berücksichtigt.

Für die zweite Phase gilt im Falle des Einsatzes an einem Förderzentrum:

Die Vollzeit-UPZ im begleiteten Dienstjahr und nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme am Förderzentrum beträgt 28 Stunden. Ist die Lehrkraft an einer Realschule zur sonderpädagogischen Förderung eingesetzt, beträgt die Vollzeit-UPZ 27 Stunden.


Reiter <Schulnummer>:
Während des begleiteten Dienstjahres (2. Phase) erhalten die Lehrkräfte zwei Anrechnungsstunden. Diese sind mit der Lehrerstundenart FL Sonderpäd. (begl. Dienstj.) (Kürzel FL_S) unter Anrechnungen, Pflege, Förderung, Betreuung, Vertretungsreserven zu erfassen.

Für die Betreuung der Teilnehmenden an der Qualifikation in den Regionen werden Regionalmentoren eingesetzt. Zur Verbuchung der Anrechnungsstunden ist die Lehrerstundenart Regionalmentor FL-Ausbildung (Kürzel lr) zu verwenden.


 

Lehrbefähigung Sonderpädagogik (Praxisphase in der Zweitqualifikation)

BSF, FZ
NEU 2024

Lehrkräfte, die ihre zweijährige Praxisphase an einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung oder im Ausnahmefall an einem Förderzentrum absolvieren, halten eigenverantwortlichen Unterricht im Gesamtumfang von 6 JWS.
Um den von den betreffenden Lehrkräften gehaltenen Unterricht kenntlich zu machen, kann der Zusatzbedarfsgrund Unt. nicht budgetrelevant verwendet werden.

Die Lehrkräfte erhalten zudem fünf Anrechnungsstunden. Diese sind auf dem Reiter <Schulnummer> unter Verwendung der Lehrerstundenart Zweitquali. LA Sonderpädagogik (Kürzel wz) zu verbuchen.
Nähere Informationen finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Lehrbefähigung Sonderpädagogik - Zweitqualifikationsmaßnahme für Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung an beruflichen Schulen

 

Abordnung von Heilpädagogischen Förderlehrkräften und Heilpädagogischen Unterrichtshilfen an Grund- und Mittelschulen

GS, MS

Der Einsatz von abgeordneten Heilpädagogischen Förderlehrkräften und Heilpädagogischen Unterrichtshilfen an Grund- und Mittelschulen ist als Unterricht mit Zusatzbedarfsgrund HFL und HPU an GMS (Kürzel HEILPÄD) bzw. mit der Lehrerstundenart Heilpädagogische Fördermaßnahmen (Kürzel HPF) zu melden.

 

Ein-Fach-Fachlehrer

GS, MS

Ein-Fach-Fachlehrer (vgl. KMS Nr. III.3-BP7001-4b.65378) haben in Vollzeit eine Unterrichtspflichtzeit von 29. Bei diesen Lehrkräften ist auf dem Einsatzreiter im Feld Kategorie für UPZ-Berechnung die Ausprägung Fl_1F_GMS einzutragen:





 

Mobile Reserve im inklusiven Einsatz an Regelschulen

FZ

Seit dem Schuljahr 2022/2023 kann unter Anrechnungen, Pflege, Förderung, Betreuung, Vertretungsreserven die Lehrerstundenart Mobile Reserve im inklusiven Einsatz an Regelschulen (z. B. Tandemklassen) (Kürzel LMR-Inkl) ausgewählt werden. Lehrkräfte der Mobilen Reserve, die für den Einsatz an Regelschulen vorgesehen sind, können dadurch von denen, die an Förderschulen eingesetzt werden, unterschieden werden.

 

Besondere Lehrerstundenarten für Schulen mit Jahresstundenprinzip

BS, BFS, BFF, BSF, FS, FAK, BFG, BFGF

Im Jahresstundenprinzip sind am Stichtag bereits (rechtlich gesichert) feststehende Stundenreduzierungen und -erhöhungen im Verlauf des Schuljahres (z. B. Pension ab Halbjahr, bereits genehmigte Elternzeit, Rückkehr aus Elternzeit) zu berücksichtigen. Bei einer Erhöhung wäre die entsprechende durchschnittliche UPZ bezogen auf das Schuljahr anzugeben. Eine Reduzierung wäre im Bereich Ermäßigungen mit einer der folgenden Arten zu erfassen:

EZ Elternzeit Elternzeit (Jahresstundenprinzip) - verwendbar bei bereits genehmigter Elternzeit
P Pension/Ruhestand Pension/Ruhestand (Jahresstundenprinzip)
V Vertragslaufzeit Vertragslaufzeit (Jahresstundenprinzip)

Beispiel:
War eine Lehrkraft von 12.09.2022 bis 09.10.2022 in Elternzeit und unterrichtet seitdem in Vollzeit, so ist im Nettoprinzip folgende Eintragung vorzunehmen:

ASV errechnet anhand des Gültigkeitszeitraums gemäß folgender Formel die Höhe der anteiligen Ermäßigung: Statistisch relevante Stunden = Anzahl Wochenstunden bei ganzjähriger Gültigkeit * Anzahl Nettoarbeitstage im Gültigkeitszeitraum / Anzahl Nettoarbeitstage im Schuljahr

Im Bruttoprinzip ist die anteilige Ermäßigung direkt zu erfassen und das Häkchen „stat. rel.“ zu setzen:

Voraussichtliche, aber unsichere Personalwechsel (z. B. Versetzungsanträge zum Halbjahr, vor Geburt des Kindes geplante Elternzeit) dürfen nur bedingt berücksichtigt werden: Wahrscheinliche Stundenreduzierungen dürfen in der Stundenplanung und damit in der Lehrkraft-zu-Unterricht-Zuordnung bereits abgebildet werden. Im Umfang der Reduzierungen muss bei den Lehrkräften aber die hierfür vorgesehene, budgetrelevante Lehrerstundenart Vertretungsres. (Jahresstdn.) verbucht werden, so dass keine zu hohen Bedarfe signalisiert werden und das Budget aus Sicht des Stichtags korrekt übermittelt wird.

Beispiel:
Eine Teilzeit-Lehrkraft mit einer Unterrichtspflichtzeit von 14 Stunden wird voraussichtlich ab 05.01.2023 für den Rest des Schuljahres in Elternzeit gehen. In diesem Fall ist im Nettoprinzip folgende Eintragung auf dem Schulnummern-Reiter vorzunehmen:

Zusammen mit den bis dahin geplanten Unterrichten ist die Stundenbilanz der Lehrkraft ausgeglichen (Toleranzgrenze +/- 0,5):


 

Unterrichtspflichtzeit an allgemeinen beruflichen Schulen

alle allgemeinen beruflichen Schulen
NEU 2024


I. Staatliche Lehrkräfte der 4. QE

Gemäß der Verordnung über die Unterrichtspflichtzeit in Bayern vom 11. September 2018 ist die Unterrichtspflichtzeit von Vollzeitlehrkräften der QE 4 an beruflichen Schulen (Nrn. 4.1 bis 4.4 der Anlage zur BayUPZV) von deren Einsatz in wissenschaftlichen Fächern abhängig. Alle Unterrichte staatlicher Lehrkräfte sind daher als wissenschaftlich oder nichtwissenschaftlich zu kennzeichnen und die UPZ ist gemäß den Vorgaben einzutragen.

Dabei gelten folgende Regelungen:

  • Die Unterscheidung zwischen wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Fächern für die 4. QE ergibt sich grundsätzlich direkt aus der UPZ-Verordnung (Sport, Musik, Kunst bzw. Fächer zur musisch-ästhetischen Bildung).
  • Anrechnungsstunden, Ermäßigungsstunden und Lehrerstunden aus den Kategorien Pflege, Förderung, Betreuung, Vertretungsreserve, Freistellungsphase, längerfristige Abwesenheit und Abordnungen an nichtschulische Dienststellen werden wie Einsatz in wissenschaftlichen Fächern gewertet.
  • Im Falle nicht ganzzahliger wissenschaftlicher Einsätze ist zunächst kaufmännisch zu runden; die UPZ ist dann der Tabelle zu entnehmen:
    Insbesondere ergibt sich für Lehrkräfte nach Nr. 4.4 bei einem wissenschaftlichen Einsatz von 20,35 Stunden eine UPZ von 25.
  • Im Vorjahr geleistete Mehrungen bzw. Plus-Stunden auf einem freiwilligen Arbeitszeitkonto, die im aktuellen Jahr als Minderung bzw. AZK-Abbau angerechnet werden, können wie Einsatz in wissenschaftlichen Fächern gewertet werden. Zu beachten ist, dass ein AZK-Abbau nur im Falle eines Plus auf dem Arbeitszeitkonto erfolgen darf. Außerdem ist eine Verbuchung von Minderungs- bzw. AZK-Abbau-Stunden nur in der tatsächlichen Höhe zulässig.


Beispiel:
Eine LK mit überwiegendem Einsatz an einer Berufsschule ist am Stichtag für 20,2 wissenschaftliche und 3,4 nichtwissenschaftliche Stunden eingeplant. Weitere nichtwissenschaftliche Einsätze sind nicht vorgesehen.

Mit 20,2 wissenschaftlichen Stunden hätte sie grundsätzlich eine UPZ von 25. Für eine UPZ von 24 fehlen lediglich 0,3 wissenschaftliche Einsatzstunden, die die Lehrkraft voraussichtlich in diesem, spätestens aber im nächsten Schuljahr erbringen wird, denn mit einer Minderung von 0,3 Stunden beträgt die Unterrichtspflichtzeit bei 20,2 + 0,3 = 20,5, gerundet 21 wissenschaftlichen Stunden 24.

Die tatsächliche Differenz von 24 – 20,2 – 3,4 = 0,4 Stunden kann in ASV als Minderung auf dem Einsatzreiter verbucht werden, so dass die Stundenbilanz der Lehrkraft ausgeglichen ist.

Ab sofort steht bei Vollzeitlehrkräften in ASV die Funktion „automatische Berechnung der UPZ“ zur Verfügung. Durch Setzen des Häkchens erfolgt ein Programmvorschlag für die UPZ in Abhängigkeit der eingetragenen Verbrauchsstunden, dessen Berechnung im Infofenster nachvollzogen werden kann: Zu beachten ist, dass die korrekte Anpassung der UPZ - unabhängig vom Programmvorschlag der ASV - in der Verantwortung der Schulleitung bleibt.

Bei staatlichen Teilzeitlehrkräften der QE 4 ist als UPZ - unabhängig vom Anteil der wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Stunden - die Summe der tatsächlichen Einsatzstunden anzugeben: eine QE-4-Lehrkraft an einer Berufsschule, die eine Anrechnungsstunde erhält und 5 wissenschaftliche und 8 nichtwissenschaftliche Stunden unterrichtet, hat demnach eine UPZ von 14. Die Kennzeichnung des Unterrichts als wissenschaftlich bzw. nichtwissenschaftlich ist auch bei Teilzeitlehrkräften nötig, da sich der wissenschaftliche Einsatz auf die Höhe der Bezahlung (im Beispiel 6/24 + 8/27 eines Vollzeitgehalts) auswirkt.

II. Staatliche Lehrkräfte der 3. QE

Für staatliche Fachlehrkräfte der 3. QE an allgemeinen beruflichen Schulen (ohne FOSBOS, Nrn. 4.5 und 4.6 der Anlage zur BayUPVZ) hängt die Vollzeit-UPZ von deren fachtheoretischen Einsätzen ab. Daher sind auch die Unterrichte der Fachlehrkräfte als fachtheoretisch (Häkchen wiss./ft.) bzw. fachpraktisch zu kennzeichnen. Bei der Bestimmung der fachtheoretischen Stunden wird bei QE-3-Lehrkräften ausschließlich Unterricht zur Vermittlung fachtheoretischer Lerninhalte als fachtheoretisch gewertet. Dabei ist der Einsatz der Fachlehrkräfte bei Fächern bzw. Lernfeldern mit fachtheoretischem und fachpraktischem Anteil durch die Schulleitung ggf. in Absprache mit den Fachbetreuungen bzw. den unterrichtenden Lehrkräften sorgfältig zu prüfen und eine Entscheidung zu treffen, ob der Unterricht als fachtheoretisch zu werten ist. Anrechnungs-, Ermäßigungsstunden etc. zählen wie fachpraktische Einsätze. Etwaige nichtganzzahlige Einsätze sind kaufmännisch zu runden.

Allgemeine berufliche Schulen (ohne berufliche Förderschulen) reduzieren die grundlegende UPZ von 27 bei Fachlehrkräften in Vollzeit entsprechend den Vorgaben; sie tragen keine Ermäßigungen wegen fachtheoretischen Einsatzes ein. Bei Teilzeitlehrkräften erfolgt die Bezahlung der fachtheoretischen Stunden mit Nenner 24, die der übrigen Stunden mit Nenner 27. Ein zusätzlicher Eintrag von Ermäßigungsstunden wegen fachtheoretischen Einsatzes erfolgt auch in Teilzeit nicht.

III. Nichtstaatliche Lehrkräfte

Die Unterrichtspflichtzeit von nichtstaatlichen Lehrkräften der 3. und 4. QE hängt zunächst von den vertraglich vereinbarten Regelungen ab, die von den für staatliche Lehrkräfte geltenden abweichen können. Insbesondere kann die UPZ vertraglich grundsätzlich unabhängig von wissenschaftlichem oder fachtheoretischem Einsatz vereinbart sein. Die Kennzeichnung der Unterrichte als wissenschaftlich/nichtwissenschaftlich bzw. fachtheoretisch/fachpraktisch ist aus statistischen Gründen auch bei nichtstaatlichen Lehrkräften notwendig, um die Stellenbelegung einer Lehrkraft präzise berechnen zu können: Eine Fachlehrkraft mit 20 fachtheoretischen Stunden erfüllt 20/24 = 83,3 % einer Vollzeitstelle, während sie mit 20 fachpraktischen Stunden eine Kapazität von 20/27 = 74,7 % hat. Gerade in Zeiten des Lehrkräftemangels kommt diesen Berechnungen eine besondere Bedeutung zu.

 

Unterrichtspflichtzeit an beruflichen Förderschulen

alle beruflichen Förderschulen
NEU 2024


I. Lehrkräfte der 4. QE
Gemäß der Verordnung über die Unterrichtspflichtzeit in Bayern vom 11. September 2018 ist die Unterrichtspflichtzeit von Vollzeitlehrkräften der QE 4 bei manchen Lehrämtern vom Einsatz in wissenschaftlichen Fächern abhängig.

Insbesondere sind daher bei Lehrkräften mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen (Nr. 5.2.1 der Anlage zur BayUPZV), die an Fachoberschulen zur sonderpädagogischen Förderung unterrichten, bzw. bei Lehrkräften mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien, beruflichen Schulen oder Realschulen (Nr. 5.2.2 der Anlage zur BayUPZV), die an BSF, BFF, WSF oder BFGF unterrichten, Unterrichte als wissenschaftlich oder nichtwissenschaftlich zu kennzeichnen und die UPZ ist gemäß den Vorgaben einzutragen.

Dabei gelten folgende Regelungen:

  • Die Unterscheidung zwischen wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Fächern für die 4. QE ergibt sich grundsätzlich direkt aus der UPZ-Verordnung (Musik, Kunsterziehung oder Sport).
  • Anrechnungsstunden, Ermäßigungsstunden und Lehrerstunden aus den Kategorien Pflege, Förderung, Betreuung, Vertretungsreserve, Freistellungsphase, längerfristige Abwesenheit sowie Abordnungen an nichtschulische Dienststellen werden wie Einsatz in wissenschaftlichen Fächern gewertet.

Vollzeitlehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik (Nr. 5.2.3 der Anlage zur BayUPZV) bzw. Lehrerinnen und Lehrer (Nr. 5.2.4 der Anlage zur BayUPZV) haben unabhängig vom Unterrichtseinsatz eine UPZ von 23.

Es wurden Plausiprüfungen in ASV integriert, die in manchen Konstellationen einen Hinweis geben, wenn Eintragungen im Modul Unterricht und im Lehrermodul nicht konsistent sind. Bitte beachten Sie, dass nicht alle möglichen Inkonsistenzen durch PL-Prüfungen abgefangen werden. Die korrekte UPZ-Anpassung zu berechnen, bleibt in der Verantwortung der Schulleitung.

II. Fachlehrkräfte der 3. QE
Für Fachlehrkräfte ist die UPZ laut Verordnung 26, unabhängig vom fachtheoretischen Einsatz.
Da sich die Zahl der zu erteilenden Wochenstunden ab einem Einsatz von fünf Wochenstunden im fachtheoretischen Unterricht um bis zu drei Wochenstunden (vgl. KMS, Az. IV.7-5 P 8004 - 4a.41 681) verringert, sind die Unterrichte der Fachlehrkräfte trotzdem als fachtheoretisch (Häkchen wiss./ft.) bzw. fachpraktisch zu kennzeichnen.

Für eine etwaige Verringerung des Einsatzes aufgrund erteilten fachtheoretischen Unterrichts sind ggf. Anrechnungen der Lehrerstundenart Fachlehrerausgleich Fachtheorie (Kürzel ft) zu verbuchen.

III. Weiteres Lehrpersonal
Förderlehrkräfte (vgl. Nr. 6.2 der Anlage zur BayUPZV) sowie von Heilpädagogischen Förderlehrkräften, Werkmeistern und sonstigem Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe (vgl. Abs. 1 Satz 5 KMBek, Az. III.5-BP8004-4b.72 878) haben unabhängig vom Unterrichtseinsatz eine UPZ von 27 bzw. 29.

Weiterführende Informationen und Beispiele finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: UPZ von Lehrkräften an beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung

 

Unterrichtspflichtzeit der Studienreferendare für das Lehramt an beruflichen Schulen und Fachlehreranwärter für berufliche Schulen

alle allgemeinen beruflichen Schulen und beruflichen Förderschulen

Grundsätzlich sind Referendare und Anwärter mit Beschäftigungsart vd und entsprechendem Ausbildungsabschnitt zu melden. Als Lehramt ist das angestrebte Lehramt einzutragen.
Fachlehreranwärter mit Lehramt Fachlehrer beruflich haben in beiden Ausbildungsabschnitten (r1 und r2) eine UPZ von 6.
Für Referendare mit Lehramt an beruflichen Schulen gilt:

Ausbildungsabschnitt am Stichtag UPZ Erläuterung
r1 0 Im 1. AA ist kein eigenverantwortlicher Unterricht zulässig. Ein voraussichtlicher Einsatz an der Schule im 2. Halbjahr darf nicht gemeldet werden.
r2 ≤ 6 Die Referendare verbleiben im Regelfall nicht an der Schule (selbst wenn sie an der Schule verbleiben, so steht dies am Stichtag nicht rechtlich gesichert fest). Sowohl im Wochen- als auch im Jahresstundenprinzip ist als UPZ die wöchentliche UPZ im ersten Halbjahr (nicht die halbe UPZ) einzutragen. Das Lehrerstundensaldo ist im Jahresstundenprinzip durch Ermäßigungen Vertragslaufzeit auszugleichen. Beispiel: StRef mit 5 Stunden im ersten Halbjahr



r3 6 ≤ UPZ ≤ 17 Der Studienreferendar ist in vollem Umfang der am Stichtag verfügbaren Lehrerkapazität zuzurechnen. Schulen mit Jahresstundenprinzip weisen dem Referendar auch für das zweite Halbjahr Unterricht zu.
r4 6 ≤ UPZ ≤ 17 Als UPZ ist die wöchentliche UPZ im ersten Halbjahr anzugeben. Das Lehrerstundensaldo ist im Jahresstundenprinzip durch Ermäßigungen Vertragslaufzeit auszugleichen.






 

Abordnung an das Studienseminar als Seminarlehrkraft und Fachmitarbeit an den Regierungen

alle allgemeinen beruflichen Schulen

Grundsätzlich ist der Stundenumfang, mit dem eine Lehrkraft an eine nichtschulische Dienststelle abgeordnet ist, auf dem Reiter Einsatz <Schuljahr> einzutragen. Abweichend hiervon erhalten Seminarlehrkräfte beruflicher Schulen mit Teilabordnung an das Studienseminar oder Lehrkräfte für eine – ggf. mit Abordnungsschreiben bestätigte – Fachmitarbeit an der Regierung Anrechnungsstunden, die auf dem Schulnummernreiter mit der Art Studienseminar (Teilabordnung) (Kürzel st) bzw. Fachmitarbeit Reg. (Kürzel mr) zu erfassen sind. Mit dieser Verbuchung werden die Stunden bei der Berechnung der einer Schule zustehenden Anrechnungsstunden für Schulleitung etc. korrekterweise berücksichtigt.

 

Verbuchung von Anrechnungen bei organisatorisch verbundenen beruflichen Schulen

alle allgemeinen beruflichen Schulen
NEU 2024

Den Schulen innerhalb eines Schulverbunds beruflicher Schulen stehen gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. Februar 2019, Az. VI.7-BP9004-7a.6 694 bestimmte Anrechnungsstunden in Abhängigkeit der Anzahl an Vollzeitlehrereinheiten des Verbunds zur Verfügung. Schulbezogene Anrechnungsstunden (z. B. Schulleitung bei der Leitung mehrerer Schulen) sollten dabei stets bei der entsprechenden Dienststelle verortet sein.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang den neuen Reiter Anrechnungsstunden unter Unterrichtssituation - Auswertung der Unterrichtsverteilung:

Erläuterungen zum neuen Reiter finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Vollzeitlehrereinheiten beruflicher Schulen

 

Neustrukturierung der Anrechnungsbereiche an beruflichen Schulen

alle allgemeinen beruflichen Schulen
NEU 2024

Für die Anrechnungsarten und sonstigen Lehrerstundenarten an beruflichen Schulen wurden neue Anrechnungsbereiche vergeben:

Daher ist es einmalig notwendig, dass bereits vorhandene, rot markierte Einträge im Bereich Anrechnungen, Pflege, Förderung, Betreuung, Vertretungsreserven neu ausgewählt und bestätigt werden. Hierfür wurde der Menüpunkt „Ungültige Anrechnungsbereiche ändern“ in den BS-Tools ergänzt.

Wie viele Anrechnungsstunden aus welchem Bereich vergeben sind, können Sie dem Reiter Lehrerkapazität entnehmen:

 

Kategorie für die UPZ-Berechnung (berufliche Schulen und berufliche Förderschulen)

alle allgemeinen beruflichen Schulen und beruflichen Förderschulen

Nicht in allen Fällen kann die Unterrichtspflichtzeit einer Lehrkraft anhand der Schulart ihrer Stammschule, ihrer Besoldungsgruppe und ihres Lehramts zuverlässig berechnet werden. Deshalb ist in manchen Kombinationen aus Lehramt und maßgeblicher Schulart für die Ermittlung der UPZ die Angabe einer UPZ-Kategorie erforderlich. Bei einer Lehrkraft, für die Nr. 4.2 oder Nr. 4.4 der Anlage zur BayUPZV zutreffend ist, ist beispielsweise die Kategorie L_berS anzugeben:

Bitte tragen Sie diese Information ein, sofern eine Plausi-Prüfung in ASV die Erfassung fordert.

An nichtstaatlichen beruflichen Schulen ist diejenige Kategorie anzugeben, die für vergleichbare Lehrkräfte im Beamtenverhältnis zutreffend wäre (vgl. z. B. Art. 18 BaySchFG); insbesondere Fl_berS für Lehrkräfte, die der Zuschussgruppe F bzw. N2 zugeordnet sind, und L_berS für Lehrkräfte mit Zuschussgruppe H bzw. N1.
Für tarifbeschäftigte Lehrkräfte und das sonstige mit unterrichtlichen Aufgaben betraute Personal an allgemeinen staatlichen beruflichen Schulen ist die Unterrichtspflichtzeit in der KMBek Az. VI.7-BP9004-7a.6 694 vom 5. Februar 2019 analog zur BayUPZV festgelegt, so dass auch für dieses Personal die entsprechende Kategorie angegeben werden kann.

 

Kategorie für die UPZ-Berechnung (Förderzentrum)

FZ
NEU 2024

Nicht in allen Fällen kann die Unterrichtspflichtzeit einer Lehrkraft anhand der Schulart ihrer Stammschule, ihrer Besoldungsgruppe und ihres Lehramts zuverlässig berechnet werden.
Bei Lehrkräften mit Förderzentrum als maßgeblicher Schulart für die UPZ-Berechnung (Reiter Dienst) ist künftig bei allen Lehrkräften außer denen mit Lehramt Sonderpädagogik auf dem Reiter Einsatz <SJ> die Angabe einer UPZ-Kategorie notwendig und wird per PL eingefordert:

Wenn Förderzentrum als maßgebliche Schulart zur Ermittlung der UPZ ausgewählt wurde, können folgende UPZ-Kategorien erfasst werden:

UPZ-Kategorie Beschreibung
L_FZ Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik sowie Lehrkräfte an Förderzentren einschließlich SVE (Nr. 5.1.1 und Nr. 5.1.2 der Anlage zur BayUPZV)
Fl_FZ Fachlehrkräfte an Förderzentren einschließlich SVE (Nr. 5.1.3 der Anlage zur BayUPZV) inkl. Fachlehrkräfte Sonderpädagogik (KMS AZ III.6-BO8027.0/2/10)
SON_FöS sonstiges Personal an Förderschulen mit Unterrichtseinsatz (z. B. Therapiekräfte)
FöL_FöS Förderlehrkräfte an Förderschulen und Schulen für Kranke (Nr. 6.2 der Anlage zur BayUPZV)
HPU_FöS Heilpädagogische Förderlehrkräfte, Werkmeister/-innen und sonstiges Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe an Förderschulen und Schulen für Kranke (Art. 60 (2) BayEUG)


Die UPZ-Kategorie SON_FöS ist ausschließlich für sonstiges Personal zu verwenden, das aufgrund ihres Unterrichtseinsatzes im Lehrkräftemodul und nicht als NUP geführt wird (z. B. Therapiekräfte an KME-Schulen).




 

Zuschussgruppe für den Lehrpersonal- und Betriebszuschuss

alle nichtstaatlichen beruflichen Schulen (ohne Ergänzungsschulen, ohne Förderschulen)

Zur Berechnung der Lehrpersonal- bzw. Betriebszuschüsse kommunaler und privater allgemeiner beruflicher Schulen werden die Lehrkräfte entsprechend ihrer Ausbildung und Tätigkeit den Besoldungsgruppen A14 (QE 4 → Zuschussgruppe H bzw. N1) und A11 (QE 3 → Zuschussgruppe F bzw. N2) zugeordnet.

Für die Eintragung in ASV gilt hierbei:

  • Für jede Lehrkraft an einer kommunalen oder privaten beruflichen Schule ist auf dem Schulnummernreiter eine Zuschussgruppe zu erfassen:

  • Die Zuschussgruppe ist entsprechend dem Bescheid zur Unterrichtsgenehmigung der Lehrkraft der jeweiligen Regierung einzutragen.
  • Für das erstmalige Befüllen des Feldes Zuschussgruppe bei allen Lehrkräften kann eine Konsistenzprüfung genutzt werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Lehrer / Zuschussgruppe vorbelegen

Es wurden Plausiprüfungen in ASV integriert, die Hinweise geben, wenn die Zuschussgruppe nicht angegeben wurde oder wenn die Eintragung nicht mit der UPZ-Kategorie konsistent ist:

UPZ-Kategorie mögliche Zuschussgruppe
L_berS H oder N1
Fl_berS F oder N2

Sollte aufgrund eines entsprechenden Einsatzes oder bestimmter Funktion der Lehrkraft (bspw. Schulleitung) eine von obiger Zuordnung abweichende Zuschussgruppe richtig sein, so ist eine PL-Ausnahme beim LfStat zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass nicht alle möglichen Inkonsistenzen durch PL-Prüfungen abgefangen werden. Die korrekte Eintragung bleibt in der Verantwortung der Schulleitung.

 

Lehrerlaubnisse

alle allgemeinen beruflichen Schulen und beruflichen Förderschulen

Sofern für eine Lehrkraft eine Lehrerlaubnis / Unterrichtsgenehmigung vorliegt, ist diese auf dem Reiter Dienst einzutragen. Die zugrunde liegende Werteliste wurde teilweise schulartspezifisch um zahlreiche Ausprägungen erweitert.
Aufgrund der Tatsache, dass für jedes Unterrichtsfach an jeder Schulart eine Lehrerlaubnis erteilt werden kann, ist eine Erweiterung um alle denkbaren Ausprägungen nicht möglich. Steht keine geeignete Auswahlmöglichkeit zur Verfügung, ist die Ausprägung sonstige zu wählen.

 

Nicht unterrichtendes Personal

Differenzierungskräfte

alle Förderschulen

Unter dem Menüpunkt Datei / Personal / Nicht unterrichtendes Personal kann ab dem Schuljahr 2022/2023 in der Registerkarte Dienst/Einsatz die gesonderte Ausprägung Differenzierungskraft ausgewählt werden.

 

Summendaten

Dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch statt des Zwischenzeugnisses bzw. des Jahreszeugnisses

GS, MS, FWS

Die Anzahl der Jahrgangsstufen, in denen im vergangenen Schuljahr ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch statt des Zwischenzeugnisses bzw. statt des Jahreszeugnisses durchgeführt wurde, wird jeweils als Summendatum erhoben.

Das Ersetzen des Zwischenzeugnisses ist in der Grundschulstufe nur in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 erlaubt. Da die flexible Jahrgangsstufe 2A als Jahrgangsstufe 2 interpretiert werden soll, sind damit an Grundschulen und Freien Waldorfschulen für LEG-ZZ nur die Werte 0 bis 3 möglich.
In den Jahrgangsstufen 8 und 9 kann das Zwischenzeugnis durch ein Lernentwicklungsgespräch ergänzt, aber nicht ersetzt werden. Diese Jahrgangsstufen dürfen nicht mitgezählt werden, so dass sich für staatliche Mittelschulen ebenfalls als mögliche Werte 0 bis 3 für LEG-ZZ ergeben und folglich für private Schulen, die gleichzeitig Grund- und Mittelschule sind, die Werte 0 bis 6.

Ein Lernentwicklungsgespräch statt des Jahreszeugnisses ist lediglich in den Jahrgangsstufen 1 und 3 erlaubt, woraus sich als zulässige Werte für LEG-JZ-GS an Grundschulen und Freien Waldorfschulen 0 bis 2 ergeben.

Ausführliche Hinweise zu den weiteren Summendaten für Grund- und Mittelschulen finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Summendaten ausfüllen.

 

Vorkurse an Beruflichen Oberschulen

FOSBOS
NEU 2024

Teilnehmer an halb- und ganzjährigen Vorkursen gemäß § 4 FOBOSO sind rechtlich nicht Schüler der Beruflichen Oberschule. Daher werden für diese keine Individual- sondern nur Summendaten erhoben. Folgende Eintragungen sind für die Meldung der Daten zur Unterrichtssituation zwingend vorzunehmen:

  • Im Bereich der Summendaten sind die voraussichtliche Teilnehmerzahl für das aktuelle Schuljahr sowie die tatsächliche Anzahl der Vorkursteilnehmer im vergangenen Schuljahr zu erfassen:

  • Die Unterrichte in den Vorkursen dürfen weder in der Matrix noch im Besonderen Unterricht eingetragen werden. Sie sind bei den vorgesehenen Lehrkräften mit der Lehrerstundenart Einsatz im Vorkurs zu verbuchen. Zusätzlich ist als Bemerkung das jeweilige Vorkurs-Fach Deutsch, Englisch oder Mathematik auszuwählen:


Optional können die Vorkursteilnehmer mit ihren Individualdaten in ASV geführt werden. Sie sind dann in Klassen der Klassenart VKU zu setzen, so dass deren Daten nicht nach ASD gemeldet werden. Zu beachten ist in diesem Fall,

  • dass diese „Schüler“ vor der US-Übermittlung keinen Unterrichten zugeordnet werden dürfen und
  • dass im folgenden Schuljahr, wenn die Schüler eine Regelklasse an der FOSBOS besuchen, als Schulbesuch im Vorjahr die Schulart einzutragen ist, die der Schüler rechtlich tatsächlich besucht hat. Sollte das Feld in ASV mit FOS Vorkurs bzw. BOS Vorkurs vorbelegt werden, ist eine manuelle Anpassung erforderlich.
 

Budget

GS, MS, FWS

Alle Informationen zur Budgetierung mit einer Übersicht zu den budgetrelevanten und nicht-budgetrelevanten Stunden finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Budgetierung des Unterrichts im GMS-Bereich und Grundschulbereich der FWS.

 

Bericht Budgetübersicht

GS, MS, FWS

In ASV können Sie in der Berichtsbibliothek den Bericht Budgetübersicht abrufen. Die Budgetkontrolle der Grund- und Mittelschulen und des Grundschulbereichs der Freien Waldorfschulen findet direkt anhand der mittels ASV nach ASD übermittelten Daten statt. Für die Freien Waldorfschulen sind dabei alle Zusatzbedarfsgründe bzw. Lehrerstundenarten relevant, die auch für private staatlich genehmigte Grundschulen vorgesehen sind (vgl. ASV-Dokumentation Budgetierung des Unterrichts im GMS-Bereich und Grundschulbereich der FWS).

 

Zusatzbedarfsgründe EIN_DK, GRU_ALPHA bzw. JAMI_MS

GS, MS, FWS

Bitte beachten Sie, dass die Zusatzbedarfsgründe Einrichtung von Deutschklassen (Kürzel EIN_DK), Gruppen zur Alphabetisierung (Kürzel GRU_ALPHA) und Differenzierungsstd. JAMI MS (Kürzel JAMI_MS) nur im Umfang des zugewiesenen Stundenbudgets verwendet werden dürfen.
Unabhängig von den zugewiesenen Stunden ist es aber möglich, Klassen, auf die dies zutrifft, mit der Klassenart Deutschklasse (Kürzel DK) bzw. JAMI-Klasse (Kürzel JAMI) zu melden.

 

Zusatzbedarfsgrund GGT_45 bei kirchlichen Religionslehrkräften

GS, MS, FWS

Bitte beachten Sie, dass die von kirchlichen Religionslehrkräften gehaltenen Ganztagsstunden mit dem Zusatzbedarfsgrund GGT 45 min Einsatz (Kürzel GGT_45) gekennzeichnet werden müssen. Die Stunden wurden Ihnen hierzu durch das Schulamt in passender Höhe zugewiesen.

 

Zusatzbedarfsgründe für Profilschulen Informatik und Zukunftstechnologien (PIZ)

GS, MS, alle allgemeinen beruflichen Schulen

Budgetstunden für PIZ-Schulen sind direkt beim Unterricht mit einem Zusatzbedarfsgrund zu kennzeichnen:

  • an Grundschulen: Profil Informatik und Zukunftstechnologien Grundschule (Kürzel PIZ_GS)
  • an Mittelschulen: Profil Informatik und Zukunftstechnologien Mittelschule (Kürzel PIZ_MS)
  • an beruflichen Schulen: Profil Informatik und Zukunftstechnologien (Kürzel PIZ)
 

Nicht refinanzierbarer Unterricht

GS, MS, FWS

Bitte beachten Sie die Informationen in der ASV-Dokumentation unter: Summendaten / Nicht refinanzierbare Unterrichtsstunden.

 

Weitere Hinweise

Drittes Geschlecht

alle Schularten
NEU 2024

In ASV stehen inzwischen für Schüler, Lehrkräfte, nicht unterrichtendes Personal und sonstiges Verwaltungspersonal auch die Geschlechtsausprägungen divers und ohne Angabe zur Verfügung, sodass das Geschlecht entsprechend der Eintragung im Personenstandsregister erfasst werden kann.
Zusätzlich besteht bei Schülern, deren Geschlechtsidentität vom Eintrag im Personenstandsregister abweicht, die Möglichkeit, das „gelebte“ Geschlecht sowie den zukünftigen Rufnamen in ASV zu führen.

Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Organisatorisches Geschlecht

Übermittlung an ASD
Das in ASV erfasste, dem Eintrag im Personenstandsregister entsprechende Geschlecht wird für den übermittlungsrelevanten Personenkreis nach ASD übermittelt.
Die Einträge divers und ohne Angabe werden statistisch nicht ausgewertet. Bei den betreffenden Personen erfolgt aufgrund voraussichtlich geringer Fallzahlen ein zufälliges, aber über die Jahre hinweg konsistentes Mapping auf die Ausprägungen männlich oder weiblich, um die Statistische Geheimhaltung zu gewährleisten.

Die Informationen zum sogenannten „organisatorischen“ Geschlecht werden nicht nach ASD übermittelt.

Übermittlung aus ASD
Bei der Schüler- und Lehrkräftesuche können alle Geschlechtsausprägungen verwendet werden.
Sofern den Suchkriterien entsprechende Datensätze vorliegen, wird das Geschlecht beim Abholen von Schüler- bzw. Lehrkräftedaten ausgeliefert und in ASV übernommen.