Diese Übersicht enthält alle gültigen Eintragungshinweise unabhängig von Schulart und Erscheinungsjahr.
Zu jedem Eintragungshinweis sind unter der Überschrift die betroffenen Schularten und ggf. das Erscheinungsjahr angegeben.
Schulartspezifische Zusammenstellungen finden Sie unter Hinweise zur Meldung der Unterrichtssituation - Überblick.
Zudem können Sie sich unter Hinweise zur Meldung der Unterrichtssituation (individuell gefiltert) ein nach Schulart, Datenbereich (Schüler, Lehrer, Unterricht, …) und Erscheinungsjahr gefiltertes Dokument selbst erstellen:
Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit in den Hinweisen die männliche Form gewählt wird, beziehen sich die Ausführungen auf Angehörige aller Geschlechter.
BFS
Gastschüler gemäß § 8 BFSO Musik sind als externe Schüler (vgl. ASV-Dokumentation Schüler in Klassen der Klassenart EXT) zu melden.
Unterrichte, an denen ausschließlich Gastschüler teilnehmen, müssen mit dem Zusatz Gastschüler BFS Musik (Kürzel Gast_Mu) gekennzeichnet werden.
BS
Bitte achten Sie darauf, dass die Angaben zum Gastschülerstatus (Reiter <Schuljahr>, Feld Gastschüler/Schülerstatus) und zum Ausbildungsvertrag der Schüler (Reiter <Schuljahr>, Feld Beschäftigungsart) konsistent sind. Insbesondere muss bei Schülern mit Umschulungsvertrag als Schülerstatus Umschüler oder Selbstzahler/Gasthörer eingetragen sein. Umgekehrt ist die Ausprägung Umschüler nur zulässig, wenn der Schüler einen Umschulungsvertrag hat.
BS, BFS, BFF, BSF, FS, FAK
NEU 2024
Die Information, zu welchen Berufsabschlüssen ein Bildungsgang führen kann bzw. welche Bildungsgänge zu einer Berufsnummer gehören, ist in ASD gespeichert. Mithilfe dieser Information wird die Konsistenz der Eintragungen in den Feldern Ausbildungsberuf auf dem Reiter <Schuljahr> und Bildungsgang auf dem Reiter Klassengruppe durch PL-Prüfungen sichergestellt. Dem Korrekturhinweis kann entnommen werden, welche Bildungsgänge beim fraglichen Ausbildungsberuf möglich sind:
Bitte beachten Sie, dass bei einzelnen Ausbildungsberufen (z. B. Brauer und Mälzer, Technischer Modellbauer) die Berufsfelder und damit die Bildungsgänge in den ASD-Wertelisten geändert wurden. In diesen Fällen ist einmalig eine Anpassung des Bildungsgangs der Klassengruppe in ASV vorzunehmen.
SKR
Aufgrund gesetzlicher Löschprozesse sind die vollständigen Schülerdaten, insbesondere die Bildungsgänge am Stichtag des Vorjahres, in ASD nur bis ca. 13.09.2024 verfügbar. Da die Angabe des Vorjahresbildungsgangs durch eine Muss-PL gefordert wird, empfiehlt es sich - soweit möglich -, die Schüler bis zum genannten Datum aus ASD abzuholen.
alle Schularten
NEU 2024
Sofern ein Schüler aufgrund eines diagnostizierten Autismus sonderpädagogische Förderung (z. B. MSD, Inklusion) erhält bzw. erhalten soll, ist auf dem Reiter Laufbahn im Bereich Störungen / Schwächen / Förderung die Ausprägung AUT einzutragen.
Bislang wurde bei der Erfassung in ASV die Angabe eines Enddatums des Attestes eingefordert. Dies entfällt ab dem Schuljahr 2024/2025.
alle Schularten
An allgemeinen Schulen ist im Schülermodul auf dem Reiter Laufbahn im Feld Sonderpädagogische Förderung erteilt (z. B. MSD/Inklusion) der Förderschwerpunkt des Schülers zu erfassen, wenn geeignete Förder- oder Unterstützungsmaßnahmen derzeit bereits tatsächlich erfolgen oder deren Umsetzung im laufenden Schuljahr zu erwarten ist.
Beispiele für geeignete Förder- und Unterstützungsmaßnahmen (ggf. Rücksprache mit dem betreuenden Sonderpädagogen):
Für Schüler, die keine sonderpädagogische Förderung/Unterstützung erhalten, darf an dieser Stelle keine Eintragung erfolgen, auch wenn der sonderpädagogische Förderbedarf förmlich festgestellt wurde. Der Förderschwerpunkt kann in solchen Fällen im Feld Sonderpädagogische Förderung erforderlich erfasst werden; Angaben in diesem Feld werden nicht nach ASD übermittelt.
Förderschulen erfassen die Förderschwerpunkte der Schüler auf dem Reiter Erweiterungen in der Tabelle Förderung. Das o. a. Feld auf dem Reiter Laufbahn ist nur dann zu befüllen, wenn ein Schüler zusätzlich durch den MSD betreut wird.
GY, AGY, KOL
Die auf dem Reiter Laufbahn eingetragene Fremdsprachenfolge eines Schülers muss mit der ersten, am Gymnasium besuchten Fremdsprache beginnen.
Sollte bei Schülern, die in Jahrgangsstufe 5 nicht mit Englisch, sondern bspw. mit Latein beginnen, der Englischunterricht der Grundschule eingetragen sein, ist diese Eintragung zu löschen. Falls die Fremdsprache der Grundschule mit der ersten Fremdsprache am Gymnasium übereinstimmt, kann der Eintrag, insbesondere die Information „von Jahrgangsstufe 3“, bestehen bleiben.
Abendgymnasien und Kollegs erfassen in der Fremdsprachenfolge die Belegung der Fremdsprachen an ihrer Schule. Der Nachweis von Vorkenntnissen gemäß § 19 GSO ist am Kolleg unter dem Reiter weitere Qualifikationen einzutragen.
Nähere Informationen finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Fremdsprachenfolge
BFS, FAK
NEU 2024
An den Berufsfachschulen und Fachakademien für Fremdsprachenberufe werden folgende Bildungsgänge angeboten:
Bildungsgang | Jahrgangsstufen |
BFS Fremdsprachenberufe Eng | Schuljahr 1 bis Schuljahr 2 |
BFS Fremdsprachenberufe Fra | Schuljahr 1 bis Schuljahr 2 |
BFS Fremdsprachenberufe Ita | Schuljahr 1 bis Schuljahr 2 |
BFS Fremdsprachenberufe Rus | Schuljahr 1 bis Schuljahr 2 |
BFS Fremdsprachenberufe Spa | Schuljahr 1 bis Schuljahr 2 |
BFS Aufbau-Ausbildungsgang | Schuljahr 3 |
BFS Eurokorrespondenten | Schuljahr 3 |
FAK Sprachen und intern. Kom. | Studienjahr 1 bis Studienjahr 3 |
FAK Aufbaustudium | Studienjahr 4 |
Innerhalb mancher Bildungsgänge sind mehrere Fremdsprachenkombinationen möglich. So ist die erste Erste Fremdsprache im Bildungsgang BFS Fremdsprachenberufe Eng zwar immer Englisch, als Zweite Fremdsprache oder zweite Erste Fremdsprache sind aber grundsätzlich alle anderen angebotenen Sprachen denkbar. Um die Fremdsprachen der Schüler in ASD auswerten zu können, war bislang bei den Fremdsprachenfächern wie Allgemeine Sprachgrundlagen die Angabe einer Unterrichtseigenschaft notwendig. Zukünftig müssen diese Unterrichtseigenschaften nicht mehr in ASV erfasst werden, sondern werden in ASD anhand der Fremdsprachenfolge der Schüler automatisch berechnet. Es ist daher besonders darauf zu achten, dass die Fremdsprachenfolgen (vgl. ASV-Dokumentation) korrekt eingetragen werden:
Beispiel:
Fremdsprachenkorrespondenten im Aufbau-Ausbildungsgang zum Erwerb eines Abschlusses in Italienisch als weitere Erste Fremdsprache
Bildungsgang BFS Aufbau-Ausbildungsgang, Ausbildungsberuf Fremdsprachenkor. Italienisch
Fremdsprachenfolge:
alle Schularten
NEU 2024
ASD registriert im Rahmen der Einbuchung der übermittelten Daten berechtigte und unberechtigte Schülerdoppelmeldungen.
Eine unberechtigte Schülerdoppelmeldung liegt vor, wenn ein Schüler von zwei verschiedenen Schulen nach ASD gemeldet wird, obwohl er von einer der beiden Schulen nicht gemeldet werden darf (z. B. weil er sich vor dem Stichtag bereits abgemeldet hatte).
Wechselt ein Schüler zwischen dem 1. und dem 20. Oktober von einer allgemeinbildenden Schule an eine berufliche Schule, so liegt hingegen eine berechtigte Schülerdoppelmeldung vor.
In allen Fällen unberechtigter Schülerdoppelmeldungen erhalten die beteiligten Schulen Transferquittungen sowie eine OWA-Nachricht. Ausführliche Erläuterungen hierzu finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Schüler wird von zwei Schulen gemeldet
Mithilfe der Schülervorabfrage kann bereits vor dem Stichtag der Erhebung für alle in ASV gespeicherten Schüler der Schule die Information aus ASD bezogen werden, ob eine zweite Schule denselben Schüler aus ASD abgeholt oder sogar bereits nach ASD gemeldet hat.
Beachten Sie hierzu bitte die ASV-Dokumentation: Schülervorabfrage US
FAK
NEU 2024
An der Fachakademie für Sozialpädagogik können die Schulen entscheiden, Religions- bzw. Ethikunterricht nur im 2. und 3. Studienjahr zu erteilen. In diesem Fall ist für die Schüler im 1. Studienjahr bei Teilnahme am Religionsunterricht der Eintrag Religions-/Ethikunterricht nur in anderen Jahrgangsstufen (Kürzel RUNAJ) auszuwählen.
Zur Arbeitserleichterung beachten Sie hier die Möglichkeit einer Sammeländerung unter Verwaltung / Sammeländerungen (Zu änderndes Feld: Unterricht / Teilnahme am Rel.-/Ethikunterricht).
MS, RS, GY, IGS, FWS, KOL, WS
NEU 2024
Die schulartunabhängigen Deutschklassen, die in den Jahrgangsstufen 5 und 6 eingerichtet werden, lösen ab dem Schuljahr 2024/2025 die Brückenklassen ab.
In diesen Klassen müssen nicht zwingend mehrere Klassengruppen angelegt werden, da für alle Klassengruppen der Bildungsgang MS Deutschklasse (bzw. RS Deutschklasse etc.) sowie die Jahrgangsstufe Vorklasse einzutragen sind.
Nähere Informationen zur Erfassung der Deutschklassen sowie Hinweise zu deren Verbuchung in ASV finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Schulartunabhängige Deutschklassen der Jahrgangsstufen 5 und 6
MS
NEU 2024
Im Rahmen des Schulversuchs „JAMI“ werden Konzepte des jahrgangsstufenübergreifenden Lernens an Mittelschulen erprobt.
Hierbei werden in Jahrgangsstufe 5 und 6 jahrgangskombinierte Klassen gebildet und es wird Schülern die Möglichkeit gegeben, die Jahrgangsstufen 5 und 6 in drei Jahren (5, 6, 6A) zu durchlaufen.
Bei Erprobung einzelner Schwerpunkte des JAMI-Konzepts in den Jahrgangsstufen 7 und 8 werden die Jahrgangsstufen 7 und 8 grundsätzlich als jahrgangsreine Klassen gebildet und in ihrem jeweiligen Klassenverband unterrichtet. Gemeinsamer jahrgangsstufenübergreifender Unterricht findet jedoch in einzelnen Fächern und kontinuierlich in flexibilisierter Form (JAMI flex) statt, indem z. B. Leistungsgruppen jahrgangsstufenübergreifend eingerichtet werden.
In ASV werden entsprechende Klassen mit Klassenart JAMI erfasst und Klassengruppen der Jahrgangsstufen 5, 6, 6A, 7 bzw. 8 gebildet. Für die Klassengruppen ist als zugehöriger Bildungsgang jeweils MS_JAMI anzugeben.
Wird die Jahrgangsstufe 6A besucht, so ist zusätzlich auf dem Reiter Ein-/Austritt der Haken bei Besuch einer Jgst. 6A zu setzen. Dies hat zur Folge, dass die Vollzeitschulpflicht dann erst ein Jahr später endet.
Die fünf (JAMI 5 + 6) bzw. zwei (JAMI 7 + 8) zusätzlichen Lehrerwochenstunden zur Differenzierung sind mit dem Zusatzbedarfsgrund JAMI_MS zu kennzeichnen; die drei (JAMI 5 + 6) bzw. zwei (JAMI 7 + 8) Anrechnungsstunden pro jahrgangsübergreifender Klasse sind mit Lehrerstundenart Mitwirkung Schulversuch (Kürzel ws) zu melden.
Nähere Informationen finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: JAMI - Klasse in der Mittelschule
WS
NEU 2024
Mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 erprobt das Staatsministerium eine Eingangsstufe an der vierstufigen Wirtschaftsschule. Mit dem Schulversuch wird das Angebot der Vorklasse an der vierstufigen Wirtschaftsschule um eine Jahrgangsstufe 5 erweitert.
Im Klassenmodul sind hierzu auf dem Reiter Klassengruppe der Bildungsgang WS Jgst. 5 der Eingangsstufe (Kürzel WS_E) sowie die Jahrgangsstufe 5 auszuwählen.
Der Bildungsgang WS vierstufig (ab Jgst. 5) (Kürzel WS_ab5) ist nur von Privatschulen mit genehmigter 5. Jahrgangsstufe zu verwenden.
FAK
NEU 2024
Die Ausbildung an der Fachakademie für Sozialpädagogik (A31500 Erzieher) gliedert sich grundsätzlich in zwei Ausbildungsabschnitte: zwei Studienjahre an der Fachakademie und ein daran anschließendes einjähriges Berufspraktikum. Die Ausbildung kann auch in hälftiger Teilzeit oder in Zwei-Drittel-Teilzeit durchlaufen werden oder als praxisintegrierte Variante eingerichtet werden (A31504 Erzieher - praxisintegriert). Einen schulischen Vorbildungsweg stellt das Sozialpädagogische Einführungsjahr dar (A31505 Erzieherpraktikant (SEJ)).
Bitte beachten Sie, dass die Jahrgangsstufen Stud 5 TZ und Stud 6 TZ für das Berufspraktikum in Teilzeit auch dann zu verwenden sind, wenn die Studienjahre zuvor in Vollzeit oder in Zwei-Drittel-Teilzeit absolviert wurden.
Bildungsgang | Jahrgangsstufen | Klassenart | Organisationsform | |
SEJ | FAK Sozialpäd. Einführungsjahr | Vorklasse | Einführungsjahr (FS, FAK) | Vollzeitunterricht |
Studienjahre in Vollzeit | FAK Sozialpädagogik | Stud 1, Stud 2 | Regelklasse | Vollzeitunterricht |
Studienjahre in Zwei-Drittel-Teilzeit | FAK Sozialpädagogik (TZ 3-jg.) | Stud 1 TZ, Stud 2 TZ, Stud 3 TZ | Regelklasse | Teilzeitunterricht |
Studienjahre in hälftiger Teilzeit | FAK Sozialpädagogik (TZ 4-jg.) | Stud 1 TZ, Stud 2 TZ, Stud 3 TZ, Stud 4 TZ | Regelklasse | Teilzeitunterricht |
Berufspraktikum in Vollzeit | FAK Sozialpäd. Berufsprakt. VZ | Stud 3 | Berufspraktikanten | Vollzeitunterricht |
Berufspraktikum in Teilzeit | FAK Sozialpäd. Berufsprakt. TZ | Stud 5 TZ, Stud 6 TZ | Berufspraktikanten | Teilzeitunterricht |
Praxisintegrierte Variante | FAK Sozialpäd. praxisintegr. | Stud 1, Stud 2, Stud 3 | Regelklasse | Vollzeitunterricht |
Bei allen Schülern, die das SEJ absolviert haben und an der Schule verbleiben, ist auf dem Reiter Ein-/Austritt der Bereich Austritt Bildungsgang zu befüllen. Beim Wechsel ins Berufspraktikum darf kein Austritt Bildungsgang eingetragen werden.
FAK
NEU 2024
Die Ausbildung an der Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement (A12121) gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte: ein überwiegend theoretischer, zweijähriger an der Schule und ein daran anschließendes einjähriges Berufspraktikum.
Bildungsgang | Jahrgangsstufen | Klassenart | Organisationsform |
FAK Ern.- u. Versorgungsman. | Stud 1, Stud 2 | Regelklasse | Vollzeitunterricht |
FAK Ern.- u. Versorgungsm. BP | Stud 3 | Berufspraktikanten | Vollzeitunterricht |
Beim Wechsel in den zweiten Ausbildungsabschnitt darf auf dem Reiter Ein-/Austritt kein Austritt Bildungsgang eingetragen werden.
FS
NEU 2024
Die Ausbildung an der Fachschule für Heilerziehungspflege ist grundsätzlich zwei- oder dreijährig (F31300 Heilerziehungspfleger) und wird mit den Bildungsgängen FS Heilerziehungspflege 2-jg. bzw. FS Heilerziehungspflege 3-jg. gemeldet.
Zusätzlich sind ab dem Schuljahr 2024/2025 als Schulversuch zwei Varianten möglich:
Einen schulischen Vorbildungsweg stellt das Heilerziehungspflegerische Einführungsjahr dar (F31303 Heilerziehungspflegepraktikant (Heilerziehungspflegerisches Einführungsjahr)).
Bildungsgang | Jahrgangsstufen | Klassenart | Organisationsform | |
HEJ | FS Heilerz. Einführungsjahr | Vorklasse | Einführungsjahr (FS, FAK) | Vollzeitunterricht |
Schuljahre in Vollzeit (gegliederte Ausbildungsform) | FS Heilerziehungspflege - erster Ausbildungsabschnitt in der gegliederten Ausbildungsform | Schuljahr 1, Schuljahr 2 | Regelklasse | Vollzeitunterricht |
Berufspraktikum in Vollzeit | FS Heilerziehungspflege - Berufspraktikum (zweiter Ausbildungsabschnitt in der gegliederten Ausbildungsform) | Schuljahr 3 | Berufsprakti-kanten | Vollzeitunterricht |
Praxisintegrierte Variante | FS Heilerziehungspflege - praxisintegrierte Ausbildungsform | Schuljahr 1, Schuljahr 2, Schuljahr 3 | Regelklasse | Vollzeitunterricht |
Bei allen Schülern, die das HEJ absolviert haben und an der Schule verbleiben, ist auf dem Reiter Ein-/Austritt der Bereich Austritt Bildungsgang zu befüllen. Beim Wechsel ins Berufspraktikum darf kein Austritt Bildungsgang eingetragen werden.
FS
Klassen im Schulversuch einjährige Erweiterung der Fachhelferausbildung an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe sind mit Bildungsgang FS Erw. Heilerz.pflegeh.ausb., Jahrgangsstufe Vorklasse und Klassenart Vorklasse zu melden. Im Modell 1 (Maßnahme als vollzeitschulisches Angebot, KMBek Az. VI.5-BS9400.10-7a.65 791, 1.3) ist als Organisationsform Vollzeitunterricht anzugeben.
FS
NEU 2024
Die Ausbildung an der Fachschule für Grundschulkindbetreuung (F31200) gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte: ein überwiegend theoretischer, einjähriger an der Schule und ein daran anschließendes einjähriges Berufspraktikum.
Im Schuljahr 1 sind der Bildungsgang FS Grundschulkindbetreuung und die Klassenart Regelklasse, im Schuljahr 2 der Bildungsgang FS Grundschulkindbetr. BP VZ und die Klassenart Berufspraktikanten anzugeben.
Beim Wechsel in das zweite Schuljahr darf auf dem Reiter Ein-/Austritt kein Austritt Bildungsgang eingetragen werden.
BFS
Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung und Berufsfachschulen für Sozialpflege können gemeinsame Klassen bilden. Für die Meldung der Daten zur Unterrichtssituation gelten folgende Eintragungsvorgaben:
BS
Bei Schülern im doppelqualifizierenden Bildungsgang Berufsschule Plus sind drei Fälle zu unterscheiden:
Der Zusatzunterricht wird von der Berufsschule, an der er stattfindet, mit Unterrichtsart Pflichtunterricht und Abweichung Zusatzunterricht BS+ gemeldet.
Ausführliche Erläuterungen finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Berufsschule PLUS (BS+).
FS
NEU 2024
Da die Teilnehmer an dreisemestrigen Meisterkursen, die erst zum Halbjahr beginnen, am Stichtag der Erhebung der Daten zur Unterrichtssituation rechtlich noch keine Schüler der Schule sind, dürfen diese Klassen nicht nach ASD gemeldet werden.
Falls die Schule als Art der Stundenabrechnung Jahresstunden (Netto oder Brutto) gewählt hat, sind für die Meisterkurse geplante Lehrerstunden mit der (budgetrelevanten) Lehrerstundenart SemHj zu melden.
alle Förderschulen
Der auf dem Reiter Stammdaten eingetragene Diff. Förderschwerpunkt der Klasse richtet sich nach den Förderschwerpunkten der Mehrheit der Schüler der Klasse. Dabei darf eine Klasse nur dann als Klasse mit mehrfach behinderten Kindern (z. B. SE+GE) gekennzeichnet werden, wenn mehr als die Hälfte der Schüler der jeweiligen Klasse diese mehrfache Behinderung aufweist.
GS
Französischunterricht soll mit dem Unterrichtsfach Französisch (Kürzel F) gemeldet werden. Die Verwendung von Sonstige Fremdsprache als Unterrichtsfach ist nicht mehr zulässig.
Für „Ansatz 1 - Französisch als Arbeitsgemeinschaft oder Zusatzangebot im Ganztag“ ist das Unterrichtsfach Französisch mit Unterrichtsart Arbeitsgemeinschaft (Kürzel a) und Zusatzbedarfsgrund Bilinguale Grundschule (Kürzel BILING_GS) bzw. Zusatzbedarfsgrund GGT 45 min Einsatz (Kürzel GGT_45) zu melden.
Für „Ansatz 2 - Lernen in zwei Sprachen (Bilingualer Sachfachunterricht)“ sind das Unterrichtsfach Französisch, die Unterrichtsart Pflichtunterricht (Kürzel p) und der Zusatzbedarfsgrund Bilinguale Grundschule (Kürzel BILING_GS) anzugeben.
BFS, FS, FAK
NEU 2024
Unterricht im Sinne des Neuverfahrens liegt vor, wenn eine Schülergruppe von einer Lehrkraft eine gewisse Stundenzahl gemeinsam unterrichtet wird. Findet die Praxisausbildung oder ein Begleitunterricht zu einem Praktikum in einem relevanten Umfang im Klassenverband statt, so sind die Lehrerstunden daher als Unterricht zu melden. Hierfür stehen beispielsweise die Unterrichtsfächer Sozialpädagogische Praxis (Kürzel SPP), Sozialpflegerische Praxis (Kürzel SP) und Fachpraxis EuV (Kürzel FP-EuV) zur Verfügung.
Der Begleit- bzw. Seminarunterricht zum Berufspraktikum ist Unterricht im Sinne des Neuverfahrens. Für die Meldung ist das Unterrichtsfach Begleitunterricht zum Berufspraktikum (Kürzel BUP) vorgesehen.
Sonstige Lehrerstunden für die Betreuung der Praktischen Ausbildung bzw. der Praktika werden ohne Schülerzuordnung nur bei der Lehrkraft verbucht. Hierfür ist die (budgetrelevante) Lehrerstundenart Betreuung Praxis/Praktikum (Kürzel BPra) zu verwenden.
Zur Notenerfassung informieren Sie sich bitte in der ASV-Dokumentation unter: Notenerfassung in Sozialpädagogischer Praxis an Fachakademien für Sozialpädagogik
FOSBOS, FOF
NEU 2024
Lehrerstunden für die Betreuung der Praktikanten in der fachpraktischen Ausbildung sind mit der Lehrerstundenart fachpraktische Betreuung (Kürzel fpB) zu melden.
Ist eine Lehrkraft oder sonstiges, als Lehrkraft zu meldendes, schulisches Personal in schulinternen Ausbildungswerkstätten im Rahmen der fachpraktischen Tätigkeit eingesetzt, so sind diese Stunden (ohne Schülerzuordnung) als Lehrerstunden fachpraktische Tätigkeit in schulinternen Ausbildungswerkstätten (Kürzel fpT) zu melden.
Für die Meldung des Unterrichts der fachpraktischen Vertiefung bzw. fachpraktischen Anleitung stehen gleichnamige Unterrichtsfächer (Kürzel fpV bzw. fpA) zur Verfügung.
BFG, BFGF
NEU 2024
Unterricht im Sinne des Neuverfahrens liegt vor, wenn eine Schülergruppe von einer Lehrkraft eine gewisse Stundenzahl gemeinsam unterrichtet wird. Daher ist die Praktische Ausbildung im Neuverfahren nicht als Unterricht zu melden.
Die Lehrerstunden zur Betreuung der praktischen Ausbildung werden mit der budgetrelevanten Lehrerstundenart Praxisbegleitung (Kürzel BpA) der Kategorie Pflege, Förderung, Betreuung in der den Lehrkräften zugewiesenen Höhe gemeldet. Der Eintrag erfolgt im Modul Lehrer auf dem Reiter <SNR> BFG unter Anrechnungen, Pflege, Förderung, Betreuung, Vertretungsreserven.
WS
NEU 2024
Die bisherigen Unterrichtsfächer Mensch und Umwelt, Ökonomische Grundlagen und Digitales Leben und Arbeiten wurden an der vierstufigen Wirtschaftsschule mit Vorklasse durch die neuen Fächer Mensch, Umwelt, Technik (Kürzel MUT), Ökonomische Bildung (Kürzel ÖB) und Digitale Bildung (Kürzel DB) ersetzt.
FWS
Die Liste der für die Freien Waldorfschulen zur Verfügung stehenden Unterrichtsfächer wurde neu strukturiert. Nicht benötigte Fächer wurden entfernt und neue hinzugefügt: Unterrichtsfächer FWS
Neue Fächer werden nach einem Wertelistenupdate automatisch aufgenommen. Um veraltete Fächer zu löschen und um Fehler in der Übermittlung zu vermeiden, ist es ratsam, die Konsistenzprüfung 2.1 (vgl. ASV-Dokumentation) unter Schnittstellen auszuführen.
BS, BSF, BFS, FS
In Ausnahmefällen kann es zulässig sein, Unterrichtselemente mit unterschiedlichen Unterrichtsfächern (z. B. bei Berufsgruppenbeschulung) zu koppeln. Dies ist mit der sogenannten „Feinkoppel“ möglich.
Erläuterungen zur Erfassung finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Fachklammer
alle Schularten
Wird ein Unterricht von zwei Lehrkräften gemeinsam erteilt (keine pädagogischen Assistenten oder Drittkräfte), so ist dieser Unterricht mit der Feinkoppel Teamteaching zu erfassen. Damit ist die Anzahl der Stunden sowohl aus Sicht der unterrichtenden Lehrkräfte als auch aus Sicht der zugeordneten Schüler korrekt.
Erläuterungen zur Erfassung finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Abbildung von Teamteaching in der Matrix
GS
NEU 2024
Die neue Stundentafel der Grundschule sieht eine flexible Stunde vor, die folgendermaßen verwendet werden kann:
In allen Fällen müssen für die Unterrichtselemente der flexiblen Stunde eigene Fachspalten in der Matrix angelegt werden und die Unterrichtselemente sind mit dem Merkmal flexible Stunde (Kürzel FX) in der Auswahl Bereich zu markieren.
Weitere Informationen finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Änderungen zur UP 2024 in der Grundschule
GS
,MS
NEU 2024
Unterricht im Rahmen der Modellprojekte RUmeK (Religionsunterricht mit erweiterter Kooperation) für die Grund-und Mittelschulen bzw. KoRUk (Konfessioneller Religionsunterricht kooperativ) für die Jahrgangsstufen 1 und 2 der Grundschule ist mit der Unterrichtseigenschaft RUmeK bzw. KoRUk zu kennzeichnen.
Nähere Informationen finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Konfessioneller Religionsunterricht in erweiterter Kooperation RUmeK & KoRUk
GS, GY, AGY, KOL, WS, BFS, BFF, WSF, BSF, FS, FAK, FOSBOS, FOF
NEU 2024 (für GS)
Grundsätzlich ist mit der Meldung der Daten zur Unterrichtssituation jeder Unterricht (mit durchschnittlicher Wochen- bzw. Jahresstundenzahl), den Schüler im geplanten Schuljahr zum Planungsstand 01.10. bzw. 20.10. erhalten sollen, nach ASD zu melden. Dies gilt sowohl im Wochenstundenprinzip als auch – für berufliche Schulen – im Jahresstundenprinzip (Datei → Schulische Daten → Schulen → Organisation <Schuljahr>).
Bei Art der Stundenabrechnung Wochenstunden melden die Schulen unabhängig von der tatsächlichen Anzahl an Wochen, in denen ein Unterricht stattfinden kann, in der Regel die Zahl der Unterrichtsstunden, die sich gemäß dem zum Stichtag gültigen Stundenplan in einer normalen Schulwoche ergibt. Epochenunterricht ist – entgegen einer im Wochenstundenprinzip grundsätzlich strengen Stichtags- bzw. Stichtagswochensicht – nicht mit der auf die Stichtagswoche entfallenden, sondern mit der durchschnittlichen Wochenstundenzahl zu melden. Dies gilt auch für Blockunterricht und nicht wöchentlich stattfindenden Unterricht. Ein einstündiger Unterricht, der nur im zweiten Halbjahr vorgesehen ist, ist beispielsweise mit 0,5 Stunden zu melden.
Die Eintragung solcher epochalen Unterrichte erfolgt über das Infofenster in der Matrix oder in der Liste Besonderer Unterricht.
Beachten Sie hierzu bitte die ASV-Dokumentation: Epochaler Unterricht
GS, MS
NEU 2024 (Änderung Stundentafel GS)
Montessori-Schulen beachten bitte die weiterführenden Informationen unter: Abbildung der Besonderheiten an Montessori-Schulen in ASV/ASD
Insbesondere gibt es das Unterrichtsfach Grundlegender Unterricht Kunst/Musik/HSU (Kürzel GU KuMuHSU) nur bis Jahrgangsstufe 2. Dementsprechend darf es ab Jahrgangsstufe 3 nicht mehr gemeldet werden.
BFS, BFF, BSF, FS, FAK, BFG, BFGF
NEU 2024
Manche Schularten haben ein Wahlrecht hinsichtlich der Art der Stundenabrechnung für die Meldung der Daten zur Unterrichtssituation:
Beachten Sie bitte, dass Jahresstunden Netto ausschließlich dann zulässig ist, wenn sich die Unterrichts- und Ferienzeiten an Ihrer Schule nach dem offiziellen Schulkalender richten. Wird Samstagsunterricht erteilt, sind die Ferienzeiten individuell festgelegt oder beginnt Ihr Schuljahr nicht am 1. August, so dürfen nur Wochenstunden oder Jahresstunden Brutto gemeldet werden.
Ist der Unterricht an Ihrer Schule überwiegend ungleichmäßig auf die Schulwochen verteilt, so dürfen nur Jahresstunden gemeldet werden.
Ausführliche Erläuterungen finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Arten der Stundenabrechnung
Nehmen Sie diese Eintragung unbedingt vor dem Import der Stundenplandatei und vor der Datenpflege für die US-Meldung vor, damit die Lehrerstunden in ASV korrekt ermittelt werden.
BS, BSF
NEU 2024
An Berufsschulen und Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung musste bislang für jede Klasse die Anzahl tatsächlich erteilter Unterrichtsstunden pro Woche gemeldet werden (Eintragung im Klassenmodul auf dem Reiter Stammdaten im Bereich Unterricht/Blockunterricht).
Da ASD diesen Wert zukünftig berechnen wird, ist diese zusätzliche Angabe nicht mehr notwendig. Die Plausibilitätsprüfungen wurden entsprechend angepasst.
BS, BFS, BFF, FS, FAK, BSF, BFG, BFGF
NEU 2024
Das Schuljahr 2024/2025 umfasst 188 Jahresunterrichtstage. Sofern eine Schule Jahresstunden Netto meldet, sind auf dem Reiter Organisation 24/25 (Datei → Schulische Daten → Schulen) im Feld Schultage Lehrerstundenabrechnung daher 188 Tage einzutragen, wodurch sich als Anzahl Schulwochen 37,6 ergibt. Die Anzahl kann manuell erfasst werden, der Button Berechnen muss nicht betätigt werden.
Bei Art der Stundenabrechnung Jahresstunden Brutto werden der Lehrerstundenabrechnung 190 Schultage zugrunde gelegt, was entsprechend einzutragen ist. Dies gilt für staatliche Fachschulen und Fachakademien auch dann, wenn den Stundentafeln 40 Wochen zugrunde gelegt sind. Nichtstaatliche Berufsfachschulen des Gesundheitswesens (ohne BFG für Pflege) melden ausschließlich auf Grundlage von 200 Jahresunterrichtstagen (40 Wochen). Nichtstaatlichen Fachschulen und Fachakademien steht diese Möglichkeit ebenfalls zur Verfügung.
Nehmen Sie diese Eintragung unbedingt zu Beginn der Datenpflege für das Schuljahr vor, damit die Lehrerstunden in ASV korrekt ermittelt werden.
FWS
NEU 2024
Um den künstlerisch-praktischen Epochenunterricht möglichst einfach statistisch zu erfassen, wird der Epochenunterricht mit den effektiven Wochenstunden erfasst. Diese können je nach Konstellation anhand der Berechnungshilfe ermittelt werden.
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Erläuterung Berechnungshilfe
Beispiel: Findet ein Unterrichtselement mit einer Wochenstunde während einer Epoche der Länge von fünf Wochen im Schuljahr (38 Wochen) statt, so ist die effektive Wochenstundenzahl des Unterrichtselement mit 1*5/38 = 0,13 einzutragen.
Die Eintragung erfolgt über das Infofenster des jeweiligen Unterrichts in der Matrix. Wechseln Sie auf den Reiter Unterrichtselemente und aktivieren Sie die man. Eingabe. Tragen Sie den ermittelten Wert ein:
In Modul Lehrkräfte (vgl. unten) und im Modul Schüler lässt sich nun erkennen, dass der Unterricht mit einer Wochenstunde in der künstlerisch-praktischen Epoche unterrichtet wird. Über das ganze Schuljahr (38 Wochen) gesehen beträgt die effektive Wochenstundenzahl 0,13:
alle Schularten
Ausführliche Eintragungshinweise zu dieser Thematik finden Sie im Dokument Erfassen von Lehrkräften mit mehreren Dienstverhältnissen bzw. mehreren Dienststellen.
Grundsätzlich gilt:
alle Schularten
Als Stammschule einer Lehrkraft ist grundsätzlich diejenige Schule anzugeben, die die Hauptdienststelle des Dienstverhältnisses darstellt, im Rahmen dessen die Lehrkraft an der Schule tätig ist. Bei Lehrkräften mit mehreren Dienstverhältnissen und/oder Dienststellen und Schulen mit gemeinsamem DSS gibt es einige Besonderheiten zu beachten, die ausführlich im Dokument Erfassen von Lehrkräften mit mehreren Dienstverhältnissen bzw. mehreren Dienststellen dargestellt sind.
Für staatliche Lehrkräfte sollte grundsätzlich die in VIVA eingetragene Schule als Stammschule gemeldet werden. Ist in VIVA für das Hauptdienstverhältnis einer Lehrkraft eine andere Stammschule erfasst als in ASV, so sollte dies bei der Übernahme der Lehrerdaten angezeigt werden.
Bei staatlichen Lehrkräften an beruflichen Schulzentren oder in sonstiger Weise organisatorisch verbundenen Schulen kann abweichend von VIVA die Schule des überwiegenden Einsatzes der Lehrkraft innerhalb des Schulverbunds oder die größte der verbundenen Schulen angegeben werden.
alle Schularten
Bei Studienreferendaren (Eintrag vd im Reiter Einsatz <Schuljahr>) ist im Reiter Dienst unter Lehrbefähigung/-erlaubnis das angestrebte Lehramt einzutragen.
alle Schularten
NEU 2024
Um die „sonstigen Anrechnungen“ automatisiert auswerten zu können, ist seit dem Schuljahr 2023/2024 zusätzlich eine Differenzierung auszuwählen. Bitte achten Sie daher darauf, dass bei jeder sonstigen Anrechnung (staatl.) (Kürzel wx) eine entsprechende Auswahl vorgenommen wird.
Unter anderem stehen folgende Ausprägungen für die Differenzierung zur Verfügung: KIBBS, Mobbing-Prävention, Lehrergesundheit, Tätigkeit im Beratungsnetzwerk „Zukunft prägen – Lehrer/-in werden“. Ausschließlich an Grund- und Mittelschulen sind zudem die Differenzierungen Sprachstandserhebung vor der Einschulung und Inklusion zu verwenden.
Die Botschafter-/innen des Projekts „VOR ORT“, die seit dem Schuljahr 2023/2024 tätig sind, erhalten im Schuljahr 2024/2025 eine Anrechnungsstunde (Differenzierung Kürzel VO_ZpLw). Für die Lehrkräfte des Beratungsnetzwerks ist weiterhin die Differenzierung Ber_ZpLw zu verwenden.
Sollte eine Lehrkraft mehrere wx-Anrechnungen mit unterschiedlichen Differenzierungen (z. B. jeweils eine Anrechnungsstunde für Lehrergesundheit und KIBBS) erhalten, legen Sie bitte für jede dieser Differenzierungen einen eigenen Eintrag an.
Sofern keine andere Differenzierung zutreffend ist, wählen Sie bitte sonstige aus. In diesem Fall muss eine Erläuterung im Freitextfeld erfasst werden.
alle Förderschulen und Schulen für Kranke
Eine Übersicht über die zur Verfügung stehenden Ausprägungen zur Meldung der Personalvertretung und deren Verwendung ist in der ASV-Dokumentation zusammengestellt: Anrechnungsstunden für Personalvertretung an Förderschulen.
Die Eintragungen sind insofern durch Plausibilitätsprüfungen abgesichert, als die Lehrerstundenarten Hauptpersonalrat und Personalrat Förderschule ausschließlich für staatliches Personal verwendet werden dürfen. Achten Sie bitte insbesondere darauf, die Lehrerstundenart Hauptpersonalrat auch tatsächlich nur für diejenigen Lehrkräfte zu verwenden, die gewählte HPR-Mitglieder sind.
alle Förderschulen
NEU 2024
Ab dem Schuljahr 2024/2025 können an Förderschulen erweiterte Schulleitungen eingerichtet werden, was bislang nur über die Teilnahme am Schulversuch „Führung KOOPERATIV“ möglich war.
Für die Anrechnungsstunden der Mitglieder der erweiterten Schulleitung ist die Lehrerstundenart Erweiterte Schulleitung (Kürzel de) zu verwenden.
FZ
Die Profilschulen Informatik und Zukunftstechnologien im Förderschulbereich erhalten je Schule eine Anrechnungsstunde. In ASV ist die Anrechnung unter Mitwirkung Schulversuch (Kürzel ws) mit Bemerkung einzutragen.
GS
Lehrkräfte an Grundschulen müssen unter bestimmten Bedingungen ein verpflichtendes Arbeitszeitkonto führen. Beachten Sie hierzu die Informationen in der ASV-Dokumentation unter Arbeitszeitkonto sowie die dort aufgeführten Links mit Hinweisen zur Eintragung.
GS, MS
Die Erfassung des externen Personals wurde zum Schuljahr 2023/2024 überarbeitet.
Bitte beachten Sie die Hinweise in der ASV-Dokumentation unter: Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung an Grund- und Mittelschulen
FZ, RSF
NEU 2024
Seit dem Schuljahr 2023/2024 wird eine Qualifizierung zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik angeboten (vgl. KMS Nr. III.6-BP8027.0/2/10).
Reiter Dienst:
In der ersten Phase (Qualifikationsphase im Vorbereitungsdienst) der zweijährigen Qualifizierung sind bei den Lehrkräften folgende Eintragungen vorzunehmen:
In der zweiten Phase (begleitetes Dienstjahr) folgende:
Reiter Einsatz:
In der ersten Phase (Qualifikationsphase im Vorbereitungsdienst) sind bei den Lehrkräften folgende Angaben erforderlich:
Bei der UPZ wird bei der Meldung zur US nur der eigenverantwortlich erteilte Unterricht berücksichtigt.
Für die zweite Phase gilt im Falle des Einsatzes an einem Förderzentrum:
Die Vollzeit-UPZ im begleiteten Dienstjahr und nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme am Förderzentrum beträgt 28 Stunden. Ist die Lehrkraft an einer Realschule zur sonderpädagogischen Förderung eingesetzt, beträgt die Vollzeit-UPZ 27 Stunden.
Reiter <Schulnummer>:
Während des begleiteten Dienstjahres (2. Phase) erhalten die Lehrkräfte zwei Anrechnungsstunden. Diese sind mit der Lehrerstundenart FL Sonderpäd. (begl. Dienstj.) (Kürzel FL_S) unter Anrechnungen, Pflege, Förderung, Betreuung, Vertretungsreserven zu erfassen.
Für die Betreuung der Teilnehmenden an der Qualifikation in den Regionen werden Regionalmentoren eingesetzt. Zur Verbuchung der Anrechnungsstunden ist die Lehrerstundenart Regionalmentor FL-Ausbildung (Kürzel lr) zu verwenden.
BSF, FZ
NEU 2024
Lehrkräfte, die ihre zweijährige Praxisphase an einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung oder im Ausnahmefall an einem Förderzentrum absolvieren, halten eigenverantwortlichen Unterricht im Gesamtumfang von 6 JWS.
Um den von den betreffenden Lehrkräften gehaltenen Unterricht kenntlich zu machen, kann der Zusatzbedarfsgrund Unt. nicht budgetrelevant verwendet werden.
Die Lehrkräfte erhalten zudem fünf Anrechnungsstunden. Diese sind auf dem Reiter <Schulnummer> unter Verwendung der Lehrerstundenart Zweitquali. LA Sonderpädagogik (Kürzel wz) zu verbuchen.
Nähere Informationen finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Lehrbefähigung Sonderpädagogik - Zweitqualifikationsmaßnahme für Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung an beruflichen Schulen
GS, MS
Der Einsatz von abgeordneten Heilpädagogischen Förderlehrkräften und Heilpädagogischen Unterrichtshilfen an Grund- und Mittelschulen ist als Unterricht mit Zusatzbedarfsgrund HFL und HPU an GMS (Kürzel HEILPÄD) bzw. mit der Lehrerstundenart Heilpädagogische Fördermaßnahmen (Kürzel HPF) zu melden.
FZ
Seit dem Schuljahr 2022/2023 kann unter Anrechnungen, Pflege, Förderung, Betreuung, Vertretungsreserven die Lehrerstundenart Mobile Reserve im inklusiven Einsatz an Regelschulen (z. B. Tandemklassen) (Kürzel LMR-Inkl) ausgewählt werden. Lehrkräfte der Mobilen Reserve, die für den Einsatz an Regelschulen vorgesehen sind, können dadurch von denen, die an Förderschulen eingesetzt werden, unterschieden werden.
BS, BFS, BFF, BSF, FS, FAK, BFG, BFGF
Im Jahresstundenprinzip sind am Stichtag bereits (rechtlich gesichert) feststehende Stundenreduzierungen und -erhöhungen im Verlauf des Schuljahres (z. B. Pension ab Halbjahr, bereits genehmigte Elternzeit, Rückkehr aus Elternzeit) zu berücksichtigen. Bei einer Erhöhung wäre die entsprechende durchschnittliche UPZ bezogen auf das Schuljahr anzugeben. Eine Reduzierung wäre im Bereich Ermäßigungen mit einer der folgenden Arten zu erfassen:
EZ | Elternzeit | Elternzeit (Jahresstundenprinzip) - verwendbar bei bereits genehmigter Elternzeit |
P | Pension/Ruhestand | Pension/Ruhestand (Jahresstundenprinzip) |
V | Vertragslaufzeit | Vertragslaufzeit (Jahresstundenprinzip) |
Beispiel:
War eine Lehrkraft von 12.09.2022 bis 09.10.2022 in Elternzeit und unterrichtet seitdem in Vollzeit, so ist im Nettoprinzip folgende Eintragung vorzunehmen:
ASV errechnet anhand des Gültigkeitszeitraums gemäß folgender Formel die Höhe der anteiligen Ermäßigung: Statistisch relevante Stunden = Anzahl Wochenstunden bei ganzjähriger Gültigkeit * Anzahl Nettoarbeitstage im Gültigkeitszeitraum / Anzahl Nettoarbeitstage im Schuljahr
Im Bruttoprinzip ist die anteilige Ermäßigung direkt zu erfassen und das Häkchen „stat. rel.“ zu setzen:
Voraussichtliche, aber unsichere Personalwechsel (z. B. Versetzungsanträge zum Halbjahr, vor Geburt des Kindes geplante Elternzeit) dürfen nur bedingt berücksichtigt werden: Wahrscheinliche Stundenreduzierungen dürfen in der Stundenplanung und damit in der Lehrkraft-zu-Unterricht-Zuordnung bereits abgebildet werden. Im Umfang der Reduzierungen muss bei den Lehrkräften aber die hierfür vorgesehene, budgetrelevante Lehrerstundenart Vertretungsres. (Jahresstdn.) verbucht werden, so dass keine zu hohen Bedarfe signalisiert werden und das Budget aus Sicht des Stichtags korrekt übermittelt wird.
Beispiel:
Eine Teilzeit-Lehrkraft mit einer Unterrichtspflichtzeit von 14 Stunden wird voraussichtlich ab 05.01.2023 für den Rest des Schuljahres in Elternzeit gehen.
In diesem Fall ist im Nettoprinzip folgende Eintragung auf dem Schulnummern-Reiter vorzunehmen:
Zusammen mit den bis dahin geplanten Unterrichten ist die Stundenbilanz der Lehrkraft ausgeglichen (Toleranzgrenze +/- 0,5):
alle allgemeinen beruflichen Schulen
NEU 2024
I. Staatliche Lehrkräfte der 4. QE
Gemäß der Verordnung über die Unterrichtspflichtzeit in Bayern vom 11. September 2018 ist die Unterrichtspflichtzeit von Vollzeitlehrkräften der QE 4 an beruflichen Schulen (Nrn. 4.1 bis 4.4 der Anlage zur BayUPZV) von deren Einsatz in wissenschaftlichen Fächern abhängig. Alle Unterrichte staatlicher Lehrkräfte sind daher als wissenschaftlich oder nichtwissenschaftlich zu kennzeichnen und die UPZ ist gemäß den Vorgaben einzutragen.
Dabei gelten folgende Regelungen:
Beispiel:
Eine LK mit überwiegendem Einsatz an einer Berufsschule ist am Stichtag für 20,2 wissenschaftliche und 3,4 nichtwissenschaftliche Stunden eingeplant. Weitere nichtwissenschaftliche Einsätze sind nicht vorgesehen.
Mit 20,2 wissenschaftlichen Stunden hätte sie grundsätzlich eine UPZ von 25. Für eine UPZ von 24 fehlen lediglich 0,3 wissenschaftliche Einsatzstunden, die die Lehrkraft voraussichtlich in diesem, spätestens aber im nächsten Schuljahr erbringen wird, denn mit einer Minderung von 0,3 Stunden beträgt die Unterrichtspflichtzeit bei 20,2 + 0,3 = 20,5, gerundet 21 wissenschaftlichen Stunden 24.
Die tatsächliche Differenz von 24 – 20,2 – 3,4 = 0,4 Stunden kann in ASV als Minderung auf dem Einsatzreiter verbucht werden, so dass die Stundenbilanz der Lehrkraft ausgeglichen ist.
Ab sofort steht bei Vollzeitlehrkräften in ASV die Funktion „automatische Berechnung der UPZ“ zur Verfügung. Durch Setzen des Häkchens erfolgt ein Programmvorschlag für die UPZ in Abhängigkeit der eingetragenen Verbrauchsstunden, dessen Berechnung im Infofenster nachvollzogen werden kann: Zu beachten ist, dass die korrekte Anpassung der UPZ - unabhängig vom Programmvorschlag der ASV - in der Verantwortung der Schulleitung bleibt.
Bei staatlichen Teilzeitlehrkräften der QE 4 ist als UPZ - unabhängig vom Anteil der wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Stunden - die Summe der tatsächlichen Einsatzstunden anzugeben: eine QE-4-Lehrkraft an einer Berufsschule, die eine Anrechnungsstunde erhält und 5 wissenschaftliche und 8 nichtwissenschaftliche Stunden unterrichtet, hat demnach eine UPZ von 14. Die Kennzeichnung des Unterrichts als wissenschaftlich bzw. nichtwissenschaftlich ist auch bei Teilzeitlehrkräften nötig, da sich der wissenschaftliche Einsatz auf die Höhe der Bezahlung (im Beispiel 6/24 + 8/27 eines Vollzeitgehalts) auswirkt.
II. Staatliche Lehrkräfte der 3. QE
Für staatliche Fachlehrkräfte der 3. QE an allgemeinen beruflichen Schulen (ohne FOSBOS, Nrn. 4.5 und 4.6 der Anlage zur BayUPVZ) hängt die Vollzeit-UPZ von deren fachtheoretischen Einsätzen ab. Daher sind auch die Unterrichte der Fachlehrkräfte als fachtheoretisch (Häkchen wiss./ft.) bzw. fachpraktisch zu kennzeichnen. Bei der Bestimmung der fachtheoretischen Stunden wird bei QE-3-Lehrkräften ausschließlich Unterricht zur Vermittlung fachtheoretischer Lerninhalte als fachtheoretisch gewertet. Dabei ist der Einsatz der Fachlehrkräfte bei Fächern bzw. Lernfeldern mit fachtheoretischem und fachpraktischem Anteil durch die Schulleitung ggf. in Absprache mit den Fachbetreuungen bzw. den unterrichtenden Lehrkräften sorgfältig zu prüfen und eine Entscheidung zu treffen, ob der Unterricht als fachtheoretisch zu werten ist. Anrechnungs-, Ermäßigungsstunden etc. zählen wie fachpraktische Einsätze. Etwaige nichtganzzahlige Einsätze sind kaufmännisch zu runden.
Allgemeine berufliche Schulen (ohne berufliche Förderschulen) reduzieren die grundlegende UPZ von 27 bei Fachlehrkräften in Vollzeit entsprechend den Vorgaben; sie tragen keine Ermäßigungen wegen fachtheoretischen Einsatzes ein. Bei Teilzeitlehrkräften erfolgt die Bezahlung der fachtheoretischen Stunden mit Nenner 24, die der übrigen Stunden mit Nenner 27. Ein zusätzlicher Eintrag von Ermäßigungsstunden wegen fachtheoretischen Einsatzes erfolgt auch in Teilzeit nicht.
III. Nichtstaatliche Lehrkräfte
Die Unterrichtspflichtzeit von nichtstaatlichen Lehrkräften der 3. und 4. QE hängt zunächst von den vertraglich vereinbarten Regelungen ab, die von den für staatliche Lehrkräfte geltenden abweichen können. Insbesondere kann die UPZ vertraglich grundsätzlich unabhängig von wissenschaftlichem oder fachtheoretischem Einsatz vereinbart sein. Die Kennzeichnung der Unterrichte als wissenschaftlich/nichtwissenschaftlich bzw. fachtheoretisch/fachpraktisch ist aus statistischen Gründen auch bei nichtstaatlichen Lehrkräften notwendig, um die Stellenbelegung einer Lehrkraft präzise berechnen zu können: Eine Fachlehrkraft mit 20 fachtheoretischen Stunden erfüllt 20/24 = 83,3 % einer Vollzeitstelle, während sie mit 20 fachpraktischen Stunden eine Kapazität von 20/27 = 74,7 % hat. Gerade in Zeiten des Lehrkräftemangels kommt diesen Berechnungen eine besondere Bedeutung zu.
alle beruflichen Förderschulen
NEU 2024
I. Lehrkräfte der 4. QE
Gemäß der Verordnung über die Unterrichtspflichtzeit in Bayern vom 11. September 2018 ist die Unterrichtspflichtzeit von Vollzeitlehrkräften der QE 4 bei manchen Lehrämtern vom Einsatz in wissenschaftlichen Fächern abhängig.
Insbesondere sind daher bei Lehrkräften mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen (Nr. 5.2.1 der Anlage zur BayUPZV), die an Fachoberschulen zur sonderpädagogischen Förderung unterrichten, bzw. bei Lehrkräften mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien, beruflichen Schulen oder Realschulen (Nr. 5.2.2 der Anlage zur BayUPZV), die an BSF, BFF, WSF oder BFGF unterrichten, Unterrichte als wissenschaftlich oder nichtwissenschaftlich zu kennzeichnen und die UPZ ist gemäß den Vorgaben einzutragen.
Dabei gelten folgende Regelungen:
Vollzeitlehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik (Nr. 5.2.3 der Anlage zur BayUPZV) bzw. Lehrerinnen und Lehrer (Nr. 5.2.4 der Anlage zur BayUPZV) haben unabhängig vom Unterrichtseinsatz eine UPZ von 23.
Es wurden Plausiprüfungen in ASV integriert, die in manchen Konstellationen einen Hinweis geben, wenn Eintragungen im Modul Unterricht und im Lehrermodul nicht konsistent sind. Bitte beachten Sie, dass nicht alle möglichen Inkonsistenzen durch PL-Prüfungen abgefangen werden. Die korrekte UPZ-Anpassung zu berechnen, bleibt in der Verantwortung der Schulleitung.
II. Fachlehrkräfte der 3. QE
Für Fachlehrkräfte ist die UPZ laut Verordnung 26, unabhängig vom fachtheoretischen Einsatz.
Da sich die Zahl der zu erteilenden Wochenstunden ab einem Einsatz von fünf Wochenstunden im fachtheoretischen Unterricht um bis zu drei Wochenstunden (vgl. KMS, Az. IV.7-5 P 8004 - 4a.41 681) verringert, sind die Unterrichte der Fachlehrkräfte trotzdem als fachtheoretisch (Häkchen wiss./ft.) bzw. fachpraktisch zu kennzeichnen.
Für eine etwaige Verringerung des Einsatzes aufgrund erteilten fachtheoretischen Unterrichts sind ggf. Anrechnungen der Lehrerstundenart Fachlehrerausgleich Fachtheorie (Kürzel ft) zu verbuchen.
III. Weiteres Lehrpersonal
Förderlehrkräfte (vgl. Nr. 6.2 der Anlage zur BayUPZV) sowie von Heilpädagogischen Förderlehrkräften, Werkmeistern und sonstigem Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe (vgl. Abs. 1 Satz 5 KMBek, Az. III.5-BP8004-4b.72 878) haben unabhängig vom Unterrichtseinsatz eine UPZ von 27 bzw. 29.
Weiterführende Informationen und Beispiele finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: UPZ von Lehrkräften an beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung
alle allgemeinen beruflichen Schulen und beruflichen Förderschulen
Grundsätzlich sind Referendare und Anwärter mit Beschäftigungsart vd und entsprechendem Ausbildungsabschnitt zu melden. Als Lehramt ist das angestrebte Lehramt einzutragen.
Fachlehreranwärter mit Lehramt Fachlehrer beruflich haben in beiden Ausbildungsabschnitten (r1 und r2) eine UPZ von 6.
Für Referendare mit Lehramt an beruflichen Schulen gilt:
Ausbildungsabschnitt am Stichtag | UPZ | Erläuterung |
---|---|---|
r1 | 0 | Im 1. AA ist kein eigenverantwortlicher Unterricht zulässig. Ein voraussichtlicher Einsatz an der Schule im 2. Halbjahr darf nicht gemeldet werden. |
r2 | ≤ 6 | Die Referendare verbleiben im Regelfall nicht an der Schule (selbst wenn sie an der Schule verbleiben, so steht dies am Stichtag nicht rechtlich gesichert fest). Sowohl im Wochen- als auch im Jahresstundenprinzip ist als UPZ die wöchentliche UPZ im ersten Halbjahr (nicht die halbe UPZ) einzutragen. Das Lehrerstundensaldo ist im Jahresstundenprinzip durch Ermäßigungen Vertragslaufzeit auszugleichen. Beispiel: StRef mit 5 Stunden im ersten Halbjahr |
r3 | 6 ≤ UPZ ≤ 17 | Der Studienreferendar ist in vollem Umfang der am Stichtag verfügbaren Lehrerkapazität zuzurechnen. Schulen mit Jahresstundenprinzip weisen dem Referendar auch für das zweite Halbjahr Unterricht zu. |
r4 | 6 ≤ UPZ ≤ 17 | Als UPZ ist die wöchentliche UPZ im ersten Halbjahr anzugeben. Das Lehrerstundensaldo ist im Jahresstundenprinzip durch Ermäßigungen Vertragslaufzeit auszugleichen. |
alle allgemeinen beruflichen Schulen
Grundsätzlich ist der Stundenumfang, mit dem eine Lehrkraft an eine nichtschulische Dienststelle abgeordnet ist, auf dem Reiter Einsatz <Schuljahr> einzutragen. Abweichend hiervon erhalten Seminarlehrkräfte beruflicher Schulen mit Teilabordnung an das Studienseminar oder Lehrkräfte für eine – ggf. mit Abordnungsschreiben bestätigte – Fachmitarbeit an der Regierung Anrechnungsstunden, die auf dem Schulnummernreiter mit der Art Studienseminar (Teilabordnung) (Kürzel st) bzw. Fachmitarbeit Reg. (Kürzel mr) zu erfassen sind. Mit dieser Verbuchung werden die Stunden bei der Berechnung der einer Schule zustehenden Anrechnungsstunden für Schulleitung etc. korrekterweise berücksichtigt.
alle allgemeinen beruflichen Schulen
NEU 2024
Den Schulen innerhalb eines Schulverbunds beruflicher Schulen stehen gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. Februar 2019, Az. VI.7-BP9004-7a.6 694 bestimmte Anrechnungsstunden in Abhängigkeit der Anzahl an Vollzeitlehrereinheiten des Verbunds zur Verfügung. Schulbezogene Anrechnungsstunden (z. B. Schulleitung bei der Leitung mehrerer Schulen) sollten dabei stets bei der entsprechenden Dienststelle verortet sein.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang den neuen Reiter Anrechnungsstunden unter Unterrichtssituation - Auswertung der Unterrichtsverteilung:
Erläuterungen zum neuen Reiter finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Vollzeitlehrereinheiten beruflicher Schulen
alle allgemeinen beruflichen Schulen
NEU 2024
Für die Anrechnungsarten und sonstigen Lehrerstundenarten an beruflichen Schulen wurden neue Anrechnungsbereiche vergeben:
Daher ist es einmalig notwendig, dass bereits vorhandene, rot markierte Einträge im Bereich Anrechnungen, Pflege, Förderung, Betreuung, Vertretungsreserven neu ausgewählt und bestätigt werden. Hierfür wurde der Menüpunkt „Ungültige Anrechnungsbereiche ändern“ in den BS-Tools ergänzt.
Wie viele Anrechnungsstunden aus welchem Bereich vergeben sind, können Sie dem Reiter Lehrerkapazität entnehmen:
alle allgemeinen beruflichen Schulen und beruflichen Förderschulen
Nicht in allen Fällen kann die Unterrichtspflichtzeit einer Lehrkraft anhand der Schulart ihrer Stammschule, ihrer Besoldungsgruppe und ihres Lehramts zuverlässig berechnet werden. Deshalb ist in manchen Kombinationen aus Lehramt und maßgeblicher Schulart für die Ermittlung der UPZ die Angabe einer UPZ-Kategorie erforderlich. Bei einer Lehrkraft, für die Nr. 4.2 oder Nr. 4.4 der Anlage zur BayUPZV zutreffend ist, ist beispielsweise die Kategorie L_berS anzugeben:
Bitte tragen Sie diese Information ein, sofern eine Plausi-Prüfung in ASV die Erfassung fordert.
An nichtstaatlichen beruflichen Schulen ist diejenige Kategorie anzugeben, die für vergleichbare Lehrkräfte im Beamtenverhältnis zutreffend wäre (vgl. z. B. Art. 18 BaySchFG); insbesondere Fl_berS für Lehrkräfte, die der Zuschussgruppe F bzw. N2 zugeordnet sind, und L_berS für Lehrkräfte mit Zuschussgruppe H bzw. N1.
Für tarifbeschäftigte Lehrkräfte und das sonstige mit unterrichtlichen Aufgaben betraute Personal an allgemeinen staatlichen beruflichen Schulen ist die Unterrichtspflichtzeit in der KMBek Az. VI.7-BP9004-7a.6 694 vom 5. Februar 2019 analog zur BayUPZV festgelegt, so dass auch für dieses Personal die entsprechende Kategorie angegeben werden kann.
FZ
NEU 2024
Nicht in allen Fällen kann die Unterrichtspflichtzeit einer Lehrkraft anhand der Schulart ihrer Stammschule, ihrer Besoldungsgruppe und ihres Lehramts zuverlässig berechnet werden.
Bei Lehrkräften mit Förderzentrum als maßgeblicher Schulart für die UPZ-Berechnung (Reiter Dienst) ist künftig bei allen Lehrkräften außer denen mit Lehramt Sonderpädagogik auf dem Reiter Einsatz <SJ> die Angabe einer UPZ-Kategorie notwendig und wird per PL eingefordert:
Wenn Förderzentrum als maßgebliche Schulart zur Ermittlung der UPZ ausgewählt wurde, können folgende UPZ-Kategorien erfasst werden:
UPZ-Kategorie | Beschreibung |
---|---|
L_FZ | Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik sowie Lehrkräfte an Förderzentren einschließlich SVE (Nr. 5.1.1 und Nr. 5.1.2 der Anlage zur BayUPZV) |
Fl_FZ | Fachlehrkräfte an Förderzentren einschließlich SVE (Nr. 5.1.3 der Anlage zur BayUPZV) inkl. Fachlehrkräfte Sonderpädagogik (KMS AZ III.6-BO8027.0/2/10) |
SON_FöS | sonstiges Personal an Förderschulen mit Unterrichtseinsatz (z. B. Therapiekräfte) |
FöL_FöS | Förderlehrkräfte an Förderschulen und Schulen für Kranke (Nr. 6.2 der Anlage zur BayUPZV) |
HPU_FöS | Heilpädagogische Förderlehrkräfte, Werkmeister/-innen und sonstiges Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe an Förderschulen und Schulen für Kranke (Art. 60 (2) BayEUG) |
Die UPZ-Kategorie SON_FöS ist ausschließlich für sonstiges Personal zu verwenden, das aufgrund ihres Unterrichtseinsatzes im Lehrkräftemodul und nicht als NUP geführt wird (z. B. Therapiekräfte an KME-Schulen).
alle nichtstaatlichen beruflichen Schulen (ohne Ergänzungsschulen, ohne Förderschulen)
Zur Berechnung der Lehrpersonal- bzw. Betriebszuschüsse kommunaler und privater allgemeiner beruflicher Schulen werden die Lehrkräfte entsprechend ihrer Ausbildung und Tätigkeit den Besoldungsgruppen A14 (QE 4 → Zuschussgruppe H bzw. N1) und A11 (QE 3 → Zuschussgruppe F bzw. N2) zugeordnet.
Für die Eintragung in ASV gilt hierbei:
Es wurden Plausiprüfungen in ASV integriert, die Hinweise geben, wenn die Zuschussgruppe nicht angegeben wurde oder wenn die Eintragung nicht mit der UPZ-Kategorie konsistent ist:
UPZ-Kategorie | mögliche Zuschussgruppe |
---|---|
L_berS | H oder N1 |
Fl_berS | F oder N2 |
Sollte aufgrund eines entsprechenden Einsatzes oder bestimmter Funktion der Lehrkraft (bspw. Schulleitung) eine von obiger Zuordnung abweichende Zuschussgruppe richtig sein, so ist eine PL-Ausnahme beim LfStat zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass nicht alle möglichen Inkonsistenzen durch PL-Prüfungen abgefangen werden. Die korrekte Eintragung bleibt in der Verantwortung der Schulleitung.
alle allgemeinen beruflichen Schulen und beruflichen Förderschulen
Sofern für eine Lehrkraft eine Lehrerlaubnis / Unterrichtsgenehmigung vorliegt, ist diese auf dem Reiter Dienst einzutragen. Die zugrunde liegende Werteliste wurde teilweise schulartspezifisch um zahlreiche Ausprägungen erweitert.
Aufgrund der Tatsache, dass für jedes Unterrichtsfach an jeder Schulart eine Lehrerlaubnis erteilt werden kann, ist eine Erweiterung um alle denkbaren Ausprägungen nicht möglich. Steht keine geeignete Auswahlmöglichkeit zur Verfügung, ist die Ausprägung sonstige zu wählen.
GS, MS, FWS
Die Anzahl der Jahrgangsstufen, in denen im vergangenen Schuljahr ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch statt des Zwischenzeugnisses bzw. statt des Jahreszeugnisses durchgeführt wurde, wird jeweils als Summendatum erhoben.
Das Ersetzen des Zwischenzeugnisses ist in der Grundschulstufe nur in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 erlaubt. Da die flexible Jahrgangsstufe 2A als Jahrgangsstufe 2 interpretiert werden soll, sind damit an Grundschulen und Freien Waldorfschulen für LEG-ZZ nur die Werte 0 bis 3 möglich.
In den Jahrgangsstufen 8 und 9 kann das Zwischenzeugnis durch ein Lernentwicklungsgespräch ergänzt, aber nicht ersetzt werden. Diese Jahrgangsstufen dürfen nicht mitgezählt werden, so dass sich für staatliche Mittelschulen ebenfalls als mögliche Werte 0 bis 3 für LEG-ZZ ergeben und folglich für private Schulen, die gleichzeitig Grund- und Mittelschule sind, die Werte 0 bis 6.
Ein Lernentwicklungsgespräch statt des Jahreszeugnisses ist lediglich in den Jahrgangsstufen 1 und 3 erlaubt, woraus sich als zulässige Werte für LEG-JZ-GS an Grundschulen und Freien Waldorfschulen 0 bis 2 ergeben.
Ausführliche Hinweise zu den weiteren Summendaten für Grund- und Mittelschulen finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Summendaten ausfüllen.
FOSBOS
NEU 2024
Teilnehmer an halb- und ganzjährigen Vorkursen gemäß § 4 FOBOSO sind rechtlich nicht Schüler der Beruflichen Oberschule. Daher werden für diese keine Individual- sondern nur Summendaten erhoben. Folgende Eintragungen sind für die Meldung der Daten zur Unterrichtssituation zwingend vorzunehmen:
Optional können die Vorkursteilnehmer mit ihren Individualdaten in ASV geführt werden. Sie sind dann in Klassen der Klassenart VKU zu setzen, so dass deren Daten nicht nach ASD gemeldet werden. Zu beachten ist in diesem Fall,
GS, MS, FWS
Alle Informationen zur Budgetierung mit einer Übersicht zu den budgetrelevanten und nicht-budgetrelevanten Stunden finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Budgetierung des Unterrichts im GMS-Bereich und Grundschulbereich der FWS.
GS, MS, FWS
In ASV können Sie in der Berichtsbibliothek den Bericht Budgetübersicht abrufen. Die Budgetkontrolle der Grund- und Mittelschulen und des Grundschulbereichs der Freien Waldorfschulen findet direkt anhand der mittels ASV nach ASD übermittelten Daten statt. Für die Freien Waldorfschulen sind dabei alle Zusatzbedarfsgründe bzw. Lehrerstundenarten relevant, die auch für private staatlich genehmigte Grundschulen vorgesehen sind (vgl. ASV-Dokumentation Budgetierung des Unterrichts im GMS-Bereich und Grundschulbereich der FWS).
GS, MS, FWS
Bitte beachten Sie, dass die Zusatzbedarfsgründe Einrichtung von Deutschklassen (Kürzel EIN_DK), Gruppen zur Alphabetisierung (Kürzel GRU_ALPHA) und Differenzierungsstd. JAMI MS (Kürzel JAMI_MS) nur im Umfang des zugewiesenen Stundenbudgets verwendet werden dürfen.
Unabhängig von den zugewiesenen Stunden ist es aber möglich, Klassen, auf die dies zutrifft, mit der Klassenart Deutschklasse (Kürzel DK) bzw. JAMI-Klasse (Kürzel JAMI) zu melden.
GS, MS, FWS
Bitte beachten Sie, dass die von kirchlichen Religionslehrkräften gehaltenen Ganztagsstunden mit dem Zusatzbedarfsgrund GGT 45 min Einsatz (Kürzel GGT_45) gekennzeichnet werden müssen. Die Stunden wurden Ihnen hierzu durch das Schulamt in passender Höhe zugewiesen.
GS, MS, alle allgemeinen beruflichen Schulen
Budgetstunden für PIZ-Schulen sind direkt beim Unterricht mit einem Zusatzbedarfsgrund zu kennzeichnen:
alle Schularten
NEU 2024
In ASV stehen inzwischen für Schüler, Lehrkräfte, nicht unterrichtendes Personal und sonstiges Verwaltungspersonal auch die Geschlechtsausprägungen divers und ohne Angabe zur Verfügung, sodass das Geschlecht entsprechend der Eintragung im Personenstandsregister erfasst werden kann.
Zusätzlich besteht bei Schülern, deren Geschlechtsidentität vom Eintrag im Personenstandsregister abweicht, die Möglichkeit, das „gelebte“ Geschlecht sowie den zukünftigen Rufnamen in ASV zu führen.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der ASV-Dokumentation unter: Organisatorisches Geschlecht
Übermittlung an ASD
Das in ASV erfasste, dem Eintrag im Personenstandsregister entsprechende Geschlecht wird für den übermittlungsrelevanten Personenkreis nach ASD übermittelt.
Die Einträge divers und ohne Angabe werden statistisch nicht ausgewertet. Bei den betreffenden Personen erfolgt aufgrund voraussichtlich geringer Fallzahlen ein zufälliges, aber über die Jahre hinweg konsistentes Mapping auf die Ausprägungen männlich oder weiblich, um die Statistische Geheimhaltung zu gewährleisten.
Die Informationen zum sogenannten „organisatorischen“ Geschlecht werden nicht nach ASD übermittelt.
Übermittlung aus ASD
Bei der Schüler- und Lehrkräftesuche können alle Geschlechtsausprägungen verwendet werden.
Sofern den Suchkriterien entsprechende Datensätze vorliegen, wird das Geschlecht beim Abholen von Schüler- bzw. Lehrkräftedaten ausgeliefert und in ASV übernommen.