Diese Übersicht enthält alle gültigen Eintragungshinweise unabhängig von Schulart und Erscheinungsjahr.
Zu jedem Eintragungshinweis sind unter der Überschrift die betroffenen Schularten und ggf. das Erscheinungsjahr angegeben.
Schulartspezifische Zusammenstellungen finden Sie unter Hinweise zur Meldung der Unterrichtssituation.
Zudem können Sie sich unter doku.asv.bayern.de/asd/eintragungshinweise/filter ein nach Schulart, Datenbereich (Schüler, Lehrer, Unterricht, …) und Erscheinungsjahr gefiltertes Dokument selbst erstellen:
Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit in den Hinweisen die männliche Form gewählt wird, beziehen sich die Ausführungen auf Angehörige aller Geschlechter.
BFS
NEU 2023
Gastschüler gemäß § 8 BFSO Musik sind als externe Schüler (Schüler in Klassen der Klassenart EXT) zu melden.
Unterrichte, an denen ausschließlich Gastschüler teilnehmen, müssen mit dem Zusatz Gastschüler BFS Musik (Kürzel Gast_Mu) gekennzeichnet werden.
BS
NEU 2023
Bitte achten Sie darauf, dass die Angaben zum Gastschülerstatus (Reiter 2023/24, Feld Gastschüler/Schülerstatus) und zum Ausbildungsvertrag der Schüler (Reiter 2023/24, Feld Beschäftigungsart) konsistent sind. Insbesondere muss bei Schülern mit Umschulungsvertrag als Schülerstatus Umschüler oder Selbstzahler/Gasthörer eingetragen sein. Umgekehrt ist die Ausprägung Umschüler nur zulässig, wenn der Schüler einen Umschulungsvertrag hat.
BS, BFS, BFF, BSF, FS, FAK
NEU 2023
Die Information, zu welchen Berufsabschlüssen ein Bildungsgang führen kann bzw. welche Bildungsgänge zu einer Berufsnummer gehören, ist in ASD gespeichert. Mithilfe dieser Information wird die Konsistenz der Eintragungen in den Feldern Ausbildungsberuf auf dem Reiter <Schuljahr> und Bildungsgang auf dem Reiter Klassengruppe durch PL-Prüfungen sichergestellt. Dem Korrekturhinweis kann entnommen werden, welche Bildungsgänge beim fraglichen Ausbildungsberuf möglich sind:
alle Schularten
NEU 2023
Sofern ein Schüler aufgrund eines diagnostizierten Autismus sonderpädagogische Förderung (z. B. MSD, Inklusion) erhält bzw. erhalten soll, ist auf dem Reiter Laufbahn im Bereich Störungen / Schwächen / Förderung die Ausprägung AUT einzutragen.
alle Schularten
An allgemeinen Schulen ist im Schülermodul auf dem Reiter Laufbahn im Feld Sonderpädagogische Förderung erteilt (z. B. MSD/Inklusion) der Förderschwerpunkt des Schülers zu erfassen, wenn geeignete Förder- oder Unterstützungsmaßnahmen derzeit bereits tatsächlich erfolgen oder deren Umsetzung im laufenden Schuljahr zu erwarten ist.
Beispiele für geeignete Förder- und Unterstützungsmaßnahmen (ggf. Rücksprache mit dem betreuenden Sonderpädagogen):
Für Schüler, die keine sonderpädagogische Förderung/Unterstützung erhalten, darf an dieser Stelle keine Eintragung erfolgen, auch wenn der sonderpädagogische Förderbedarf förmlich festgestellt wurde. Der Förderschwerpunkt kann in solchen Fällen im Feld Sonderpädagogische Förderung erforderlich erfasst werden; Angaben in diesem Feld werden nicht nach ASD übermittelt.
Förderschulen erfassen die Förderschwerpunkte der Schüler auf dem Reiter Erweiterungen in der Tabelle Förderung. Das o. a. Feld auf dem Reiter Laufbahn ist nur dann zu befüllen, wenn ein Schüler zusätzlich durch den MSD betreut wird.
GY, AGY, KOL
Die auf dem Reiter Laufbahn eingetragene Fremdsprachenfolge eines Schülers muss mit der ersten, am Gymnasium besuchten Fremdsprache beginnen.
Sollte bei Schülern, die in Jahrgangsstufe 5 nicht mit Englisch, sondern bspw. mit Latein beginnen, der Englischunterricht der Grundschule eingetragen sein, ist diese Eintragung zu löschen. Falls die Fremdsprache der Grundschule mit der ersten Fremdsprache am Gymnasium übereinstimmt, kann der Eintrag, insbesondere die Information „von Jahrgangsstufe 3“, bestehen bleiben.
Abendgymnasien und Kollegs erfassen in der Fremdsprachenfolge die Belegung der Fremdsprachen an ihrer Schule. Der Nachweis von Vorkenntnissen gemäß § 19 GSO ist am Kolleg unter dem Reiter weitere Qualifikationen einzutragen. Nähere Informationen finden Sie unter: Fremdsprachenfolge
alle Schularten
NEU 2023
ASD registriert im Rahmen der Einbuchung der übermittelten Daten berechtigte und unberechtigte Schülerdoppelmeldungen.
Eine unberechtigte Schülerdoppelmeldung liegt vor, wenn ein Schüler von zwei verschiedenen Schulen nach ASD gemeldet wird, obwohl er von einer der beiden Schulen nicht gemeldet werden darf (z. B. weil er sich vor dem Stichtag bereits abgemeldet hatte).
Wechselt ein Schüler zwischen dem 1. und dem 20. Oktober von einer allgemeinbildenden Schule an eine berufliche Schule, so liegt hingegen eine berechtigte Schülerdoppelmeldung vor.
In solchen Fällen erhalten die beteiligten Schulen Transferquittungen sowie eine OWA-Nachricht. Ausführliche Erläuterungen hierzu finden Sie unter: Schüler wird von zwei Schulen gemeldet
Mithilfe der Schülervorabfrage kann zukünftig bereits vor dem Stichtag der Erhebung für alle in ASV gespeicherten Schüler der Schule die Information aus ASD bezogen werden, ob eine zweite Schule denselben Schüler aus ASD abgeholt oder sogar bereits nach ASD gemeldet hat. Beachten Sie hierzu bitte: Schülervorabfrage US
SKR
NEU 2023
Aufgrund gesetzlicher Löschprozesse sind die vollständigen Schülerdaten, insbesondere die Bildungsgänge am Stichtag des Vorjahres, in ASD nur bis ca. 15.09.2023 verfügbar.
Da die Angabe des Vorjahresbildungsgangs durch eine Muss-PL gefordert wird, empfiehlt es sich - soweit möglich -, die Schüler bis zum genannten Datum aus ASD abzuholen.
MS, RS, GY, IGS, FWS, KOL, WS, BS
Für aus der Ukraine geflohene Kinder und Jugendliche können auch im Schuljahr 2023/2024 „Brückenklassen“ eingerichtet werden. Diese sind in ASV mit der Klassenart Brückenklasse zu erfassen. In jahrgangskombinierten Brückenklassen müssen nicht zwingend mehrere Klassengruppen angelegt werden, da für alle Klassengruppen der Bildungsgang MS Brückenklasse (bzw. RS Brückenklasse etc.) sowie die Jahrgangsstufe Vorklasse einzutragen sind.
Nähere Informationen zur Erfassung der Brückenklassen sowie Hinweise zu deren Verbuchung an Berufsschulen finden Sie unter: Schulische Integration und Förderung der geflohenen Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine - Verbuchung in ASV.
MS
NEU 2023
Im Rahmen des Schulversuchs wird Schülern die Möglichkeit gegeben, die Jahrgangsstufen 5 und 6 in drei Jahren zu durchlaufen. In ASV ist dies als Klasse mit Klassenart JAMI und Klassengruppen der Jahrgangsstufen 5, 6 bzw. 6A zu erfassen. Für die Klassengruppen ist als zugehöriger Bildungsgang jeweils MS_JAMI anzugeben.
Wird die Jahrgangsstufe 6A besucht, so ist zusätzlich auf dem Reiter Ein-/Austritt der Haken bei Besuch einer Jgst. 6A zu setzen. Dies hat zur Folge, dass die Vollzeitschulpflicht dann erst ein Jahr später endet.
Die fünf zusätzlichen Lehrerwochenstunden zur Differenzierung sind mit dem Zusatzbedarfsgrund JAMI_MS zu kennzeichnen; die drei Anrechnungsstunden pro jahrgangsübergreifender Klasse sind mit Lehrerstundenart Mitwirkung Schulversuch (Kürzel ws) zu melden. Nähere Informationen finden Sie unter: JAMI - Klasse in der Mittelschule
alle Förderschulen und SKR
Der auf dem Reiter Stammdaten eingetragene Diff. Förderschwerpunkt der Klasse richtet sich nach den Förderschwerpunkten der Mehrheit der Schüler der Klasse. Dabei darf eine Klasse nur dann als Klasse mit mehrfach behinderten Kindern (z. B. SE+GE) gekennzeichnet werden, wenn mehr als die Hälfte der Schüler der jeweiligen Klasse diese mehrfache Behinderung aufweist.
FZ
NEU 2023
Ab dem Schuljahr 2023/2024 ist für SFZ-Klassen der differenzierte Förderschwerpunkt Lernen, Sprache, e-s-Entw. SFZ (Kürzel LSE_SFZ) zu verwenden, die bislang verfügbaren Ausprägungen Lernen, Sprache, e-s-Entw. GMS (Kürzel LSE_GSMS) bzw. Lernen, Sprache, e-s-Entw. LE (Kürzel LSE_LE) sind entsprechend zu ersetzen.
alle Schularten
NEU 2023
Zur Verarbeitung zusätzlicher Geschlechtsausprägungen wurden innerhalb von ASV technische Vorbereitungen getroffen. So wird beispielsweise im Klassenmodul auf dem Reiter Klassengruppen bereits eine dritte Summenspalte angezeigt:
Bis das Eintragen der Geschlechtsausprägungen Divers und ohne Angabe möglich sein wird, sind weitere Anpassungen in ASV und ASD notwendig. Der vollständige Abschluss aller Implementierungen ist derzeit im Laufe des Schuljahres 2023/2024 geplant.
BS
Bei Schülern im doppelqualifizierenden Bildungsgang Berufsschule Plus sind drei Fälle zu unterscheiden:
BS-Plus-Schüler der eigenen Schule werden, solange sie ihre duale Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen haben, ausschließlich als Schüler ihrer Fachklasse gemeldet. Die Klassen werden mit der Klassenbesonderheit BS-PLUS-Klasse (d. h. Klasse, die u. a. von BS-Plus-Schülern besucht wird) gekennzeichnet.
Für Schüler einer anderen Schule, die an den BS-Plus-Zusatzunterrichten der eigenen Schule teilnehmen, muss eine eigene Klasse mit Klassenart EXT angelegt werden. Eine Fachklassengliederungsnummer ist bei diesen Klassen nicht einzutragen.
Wenn BS-Plus-Schüler ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben, werden sie rechtlich Schüler derjenigen Schule, die die Zusatzunterrichte zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung anbietet. Diese Schüler sind in Klassen der Klassenart VEP mit Bildungsgang BS_VEP zu führen.
Der Zusatzunterricht wird von der Berufsschule, an der er stattfindet, mit Unterrichtsart Pflichtunterricht und Abweichung Zusatzunterricht BS+ gemeldet.
Ausführliche Erläuterungen finden Sie unter: Berufsschule PLUS (BS+).
FAK
NEU 2023
Die Ausbildung an der Fachakademie für Sozialpädagogik (A31500 Erzieher) gliedert sich grundsätzlich in zwei Ausbildungsabschnitte: zwei Studienjahre an der Fachakademie und ein daran anschließendes einjähriges Berufspraktikum. Die Ausbildung kann auch in hälftiger Teilzeit oder in Zwei-Drittel-Teilzeit durchlaufen werden oder als praxisintegrierte Variante eingerichtet werden (A31504 Erzieher - praxisintegriert). Einen schulischen Vorbildungsweg stellt das Sozialpädagogische Einführungsjahr dar (A31505 Erzieherpraktikant (SEJ)).
Bitte beachten Sie, dass die Jahrgangsstufen Stud 5 TZ und Stud 6 TZ für das Berufspraktikum in Teilzeit auch dann zu verwenden sind, wenn die Studienjahre zuvor in Vollzeit oder in Zwei-Drittel-Teilzeit absolviert wurden.
Bildungsgang | Jahrgangsstufen | Klassenart | Organisationsform | |
SEJ | FAK Sozialpäd. Einführungsjahr | Vorklasse | Erzieher-/Vorpraktikanten | Vollzeitunterricht |
Studienjahre in Vollzeit | FAK Sozialpädagogik | Stud 1, Stud 2 | Regelklasse | Vollzeitunterricht |
Studienjahre in Zwei-Drittel-Teilzeit | FAK Sozialpädagogik (TZ 3-jg.) | Stud 1 TZ, Stud 2 TZ, Stud 3 TZ | Regelklasse | Teilzeitunterricht |
Studienjahre in hälftiger Teilzeit | FAK Sozialpädagogik (TZ 4-jg.) | Stud 1 TZ, Stud 2 TZ, Stud 3 TZ, Stud 4 TZ | Regelklasse | Teilzeitunterricht |
Berufspraktikum in Vollzeit | FAK Sozialpäd. Berufsprakt. VZ | Stud 3 | Berufspraktikanten | Vollzeitunterricht |
Berufspraktikum in Teilzeit | FAK Sozialpäd. Berufsprakt. TZ | Stud 5 TZ, Stud 6 TZ | Berufspraktikanten | Teilzeitunterricht |
Praxisintegrierte Variante | FAK Sozialpäd. praxisintegr. | Stud 1, Stud 2, Stud 3 | Regelklasse | Vollzeitunterricht |
FAK
NEU 2023
Die Ausbildung an der Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement (A12121) gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte: ein überwiegend theoretischer, zweijähriger an der Schule und ein daran anschließendes einjähriges Berufspraktikum.
Bildungsgang | Jahrgangsstufen | Klassenart | Organisationsform | |
1. Ausbildungsabschnitt | FAK Ern.- u. Versorgungsman. | Stud 1, Stud 2 | Regelklasse | Vollzeitunterricht |
2. Ausbildungsabschnitt | FAK Ern.- u. Versorgungsm. BP | Stud 3 | Berufspraktikanten | Vollzeitunterricht |
FS
NEU 2023
Klassen im Schulversuch einjährige Erweiterung der Fachhelferausbildung an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe sind mit Bildungsgang FS_EHPHA, Jahrgangsstufe Vorklasse und Klassenart Vorklasse zu melden. Im Modell 1 (Maßnahme als vollzeitschulisches Angebot, KMBek Az. VI.5-BS9400.10-7a.65 791, 1.3) ist als Organisationsform Vollzeitunterricht anzugeben.
FS
NEU 2023
Die Ausbildung an der Fachschule für Grundschulkindbetreuung (F31200) gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte: ein überwiegend theoretischer, einjähriger an der Schule und ein daran anschließendes einjähriges Berufspraktikum.
Im Schuljahr 1 sind der Bildungsgang FS Grundschulkindbetreuung und die Klassenart Regelklasse, im Schuljahr 2 der Bildungsgang FS Grundschulkindbetr. BP VZ und die Klassenart Berufspraktikanten anzugeben.
BFS
NEU 2023
Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung und Berufsfachschulen für Sozialpflege können gemeinsame Klassen bilden. Für die Meldung der Daten zur Unterrichtssituation gelten folgende Eintragungsvorgaben:
GS
NEU 2023
Französischunterricht soll mit dem Unterrichtsfach Französisch (Kürzel F) gemeldet werden. Die Verwendung von Sonstige Fremdsprache als Unterrichtsfach ist nicht mehr zulässig.
Für Ansatz 1 - Französisch als Arbeitsgemeinschaft oder Zusatzangebot im Ganztag ist das Unterrichtsfach Französisch mit Unterrichtsart Arbeitsgemeinschaft (Kürzel a) und Zusatzbedarfsgrund Bilinguale Grundschule (Kürzel BILING_GS) bzw. Zusatzbedarfsgrund GGT 45 min Einsatz (Kürzel GGT_45) zu melden.
Für Ansatz 2 - Lernen in zwei Sprachen (Bilingualer Sachfachunterricht) sind das Unterrichtsfach Französisch, die Unterrichtsart Pflichtunterricht (Kürzel p) und der Zusatzbedarfsgrund Bilinguale Grundschule (Kürzel BILING_GS) anzugeben.
FAK
NEU 2023
Unterricht im Sinne des Neuverfahrens liegt vor, wenn eine Schülergruppe von einer Lehrkraft eine gewisse Stundenzahl gemeinsam unterrichtet wird. Daher sind Sozialpädagogische Praxis und Praktische Ausbildung im Neuverfahren nicht als Unterricht zu melden.
Die Lehrerstunden zur Lenkung und Betreuung des Praktikums im Sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ), den Studienjahren an der Fachakademie bzw. dem Berufspraktikum werden mit der gleichnamigen Lehrerstundenart Lenkung und Betreuung des Praktikums (Kürzel: LBP) der Kategorie Pflege, Förderung, Betreuung in der den Lehrkräften zugewiesenen Höhe gemeldet. Der Eintrag erfolgt im Modul Lehrer auf dem Reiter <SNR> FAK unter Anrechnungen, Pflege, Förderung, Betreuung, Vertretungsreserven.
Zur Notenerfassung in Sozialpädagogischer Praxis und Praktischer Ausbildung informieren Sie sich bitte unter: Notenerfassung in Sozialpädagogischer Praxis an Fachakademien für Sozialpädagogik
Der Begleit- bzw. Seminarunterricht zum Berufspraktikum ist Unterricht im Sinne des Neuverfahrens. Für die Meldung steht das Unterrichtsfach Begleitunterricht zum Berufspraktikum (Kürzel BUP) zur Verfügung.
BFG, BFGF
NEU 2024
Unterricht im Sinne des Neuverfahrens liegt vor, wenn eine Schülergruppe von einer Lehrkraft eine gewisse Stundenzahl gemeinsam unterrichtet wird. Daher ist die Praktische Ausbildung im Neuverfahren nicht als Unterricht zu melden.
Die Lehrerstunden zur Betreuung der praktischen Ausbildung werden mit der gleichnamigen, budgetrelevanten Lehrerstundenart Betreuung der praktischen Ausbildung (Kürzel: BpA) der Kategorie Pflege, Förderung, Betreuung in der den Lehrkräften zugewiesenen Höhe gemeldet. Der Eintrag erfolgt im Modul Lehrer auf dem Reiter <SNR> BFG unter Anrechnungen, Pflege, Förderung, Betreuung, Vertretungsreserven.
WS
NEU 2023
Die bisherigen Unterrichtsfächer Mensch und Umwelt, Ökonomische Grundlagen und Digitales Leben und Arbeiten werden an der vierstufigen Wirtschaftsschule mit Vorklasse schrittweise durch neue Fächer Mensch, Umwelt, Technik (MUT), Ökonomische Bildung (ÖB) und Digitale Bildung (DB) ersetzt. Die neuen Fächer gelten im Schuljahr 2023/2024 für die Jahrgangsstufe 7 und die Vorklassen.
FWS
NEU 2023
Die Liste der für die Freien Waldorfschulen zur Verfügung stehenden Unterrichtsfächer wurde neu strukturiert. Nicht benötigte Fächer wurden entfernt und neue hinzugefügt: Unterrichtsfächer FWS
Neue Fächer werden nach einem Wertelistenupdate automatisch aufgenommen.
Um veraltete Fächer zu löschen und um Fehler in der Übermittlung zu vermeiden, ist es ratsam, die Konsistenzprüfung 2.1 unter Schnittstellen auszuführen.
GY, AGY, KOL, WS, BFS, BFF, WSF, BSF, FS, FAK
Grundsätzlich ist mit der Meldung der Daten zur Unterrichtssituation jeder Unterricht (mit durchschnittlicher Wochen- bzw. Jahresstundenzahl), den Schüler im geplanten Schuljahr zum Planungsstand 1.10. bzw. 20.10. erhalten sollen, nach ASD zu melden. Dies gilt sowohl im Wochenstundenprinzip als auch – für berufliche Schulen – im Jahresstundenprinzip (Datei → Schulische Daten → Schulen → Organisation <Schuljahr>).
Bei Art der Stundenabrechnung Wochenstunden melden die Schulen unabhängig von der tatsächlichen Anzahl an Wochen, in denen ein Unterricht stattfinden kann, in der Regel die Zahl der Unterrichtsstunden, die sich gemäß dem zum Stichtag gültigen Stundenplan in einer normalen Schulwoche ergibt. Epochenunterricht ist – entgegen einer im Wochenstundenprinzip grundsätzlich strengen Stichtags- bzw. Stichtagswochensicht – nicht mit der auf die Stichtagswoche entfallenden, sondern mit der durchschnittlichen Wochenstundenzahl zu melden. Dies gilt auch für Blockunterricht und nicht wöchentlich stattfindenden Unterricht. Ein einstündiger Unterricht, der nur im zweiten Halbjahr vorgesehen ist, ist beispielsweise mit 0,5 Stunden zu melden.
Die Eintragung solcher epochalen Unterrichte erfolgt über das Infofenster in der Matrix oder in der Liste Besonderer Unterricht. Beachten Sie hierzu bitte: Epochaler Unterricht.
BS
In Ausnahmefällen kann es zulässig sein, Unterrichtselemente mit unterschiedlichen Unterrichtsfächern (z. B. bei Berufsgruppenbeschulung) zu koppeln. Dies ist mit der sogenannten „Feinkoppel“ möglich. Erläuterungen zur Erfassung finden Sie unter: Fachklammer
alle Schularten
NEU 2023
Wird ein Unterricht von zwei Lehrkräften gemeinsam erteilt (keine pädagogischen Assistenten oder Drittkräfte), so ist dieser Unterricht mit der Feinkoppel Teamteaching zu erfassen. Damit ist die Anzahl der Stunden sowohl aus Sicht der unterrichtenden Lehrkräfte als auch aus Sicht der zugeordneten Schüler korrekt.
Erläuterungen zur Erfassung finden Sie unter: Abbildung von Teamteaching in der Matrix
BFS, BFF, BSF, FS, FAK
NEU 2023
Manche Schularten haben ein Wahlrecht hinsichtlich der Art der Stundenabrechnung für die Meldung der Daten zur Unterrichtssituation. Berufsfachschulen und Berufsfachschulen zur sonderpädagogischen Förderung melden Wochenstunden oder Jahresstunden Netto; Förderberufsschulen, Fachschulen und Fachakademien können zusätzlich auch Jahresstunden Brutto wählen.
Beachten Sie bitte, dass Jahresstunden Netto ausschließlich dann zulässig ist, wenn sich die Unterrichts- und Ferienzeiten an Ihrer Schule nach dem offiziellen Schulkalender richten. Wird Samstagsunterricht erteilt, sind die Ferienzeiten individuell festgelegt oder beginnt Ihr Schuljahr nicht am 1. August, so dürfen nur Wochenstunden oder Jahresstunden Brutto gemeldet werden.
Ist der Unterricht an Ihrer Schule überwiegend ungleichmäßig auf die Schulwochen verteilt, so dürfen nur Jahresstunden gemeldet werden.
Ausführliche Erläuterungen finden Sie unter: Arten der Stundenabrechnung
Nehmen Sie diese Eintragung unbedingt vor dem Import der Stundenplandatei und vor der Datenpflege für die US-Meldung vor, damit die Lehrerstunden in ASV korrekt ermittelt werden.
BS, BFS, BFF, FS, FAK, BSF, BFG, BFGF
NEU 2023
Bei Art der Stundenabrechnung Jahresstunden Netto werden die statistisch relevanten Unterrichtswochenstunden anhand der Formel <Unterrichtsstunden pro Woche * Wiederholungsfaktor / Anzahl der Jahresunterrichtswochen> ermittelt.
Das Schuljahr 2024/2025 umfasst 188 Jahresunterrichtstage, die auf dem Reiter Organisation 24/25 (Datei → Schulische Daten → Schulen) im Feld Schultage Lehrerstundenabrechnung einzutragen sind, wodurch sich als Anzahl Schulwochen 37,6 ergibt. Sie müssen hierfür nicht den Button Berechnen betätigen, sondern können die Anzahl manuell erfassen.
Nehmen Sie diese Eintragung unbedingt zu Beginn der Datenpflege für das Schuljahr vor, damit die Lehrerstunden in ASV korrekt ermittelt werden.
Bei Art der Stundenabrechnung Jahresstunden Brutto sind bei der Bestimmung des Wiederholungsfaktors Feiertage nicht abzuziehen. Die statistisch relevanten Unterrichtswochenstunden werden folgendermaßen ermittelt:
Unterrichtsstunden pro Woche * Wiederholungsfaktor / (Jahresunterrichtstage / 5)
Dabei sind im Feld Schultage Lehrerstundenabrechnung grundsätzlich 190 Jahresunterrichtstage einzutragen; nichtstaatliche Berufsfachschulen des Gesundheitswesens (ohne BFG für Pflege) melden 200 Tage.
alle beruflichen Schulen und beruflichen Förderschulen
Gemäß der Verordnung über die Unterrichtspflichtzeit in Bayern vom 11. September 2018 sowie der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. Februar 2019, Az. VI.7-BP9004-7a.6 694 ist die Unterrichtspflichtzeit von Vollzeitlehrkräften der QE 4 von deren Einsatz in wissenschaftlichen Fächern abhängig.
Alle Unterrichte sind daher als wissenschaftlich oder nichtwissenschaftlich zu kennzeichnen und die UPZ ist gemäß den Vorgaben einzutragen.
Ähnliches gilt für Fachlehrkräfte der 3. QE, die fachtheoretisch eingesetzt sind; deren Unterrichte sind als fachtheoretisch (Häkchen „wiss.“) bzw. fachpraktisch zu kennzeichnen. Allgemeine berufliche Schulen reduzieren die grundlegende UPZ von 27 bei Fachlehrkräften in Vollzeit entsprechend den Vorgaben; sie tragen keine Ermäßigungen wegen fachtheoretischen Einsatzes ein. Auch Teilzeitlehrkräfte erhalten keine Reduzierung wegen fachtheoretischen Unterrichts.
Die Unterscheidung zwischen wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Fächern für die 4. QE ergibt sich grundsätzlich direkt aus der UPZ-Verordnung.
Für die 3. QE ist der Einsatz der Fachlehrkräfte bei Fächern bzw. Lernfeldern mit fachtheoretischem und fachpraktischem Anteil durch die Schulleitung ggf. in Absprache mit den Fachbetreuungen bzw. den unterrichtenden Lehrkräften sorgfältig zu prüfen und eine Entscheidung zu treffen, ob der Unterricht als fachtheoretisch zu werten ist.
Für Fachlehrkräfte an beruflichen Förderschulen ist die UPZ laut Verordnung mit 26 zunächst unabhängig vom fachtheoretischen Einsatz. Die QE-3-Lehrkräfte an den Förderschulen erhalten ggf. Anrechnungen, die mit Kürzel ft zu verbuchen sind.
Bei Teilzeitlehrkräften ist als UPZ - unabhängig vom Anteil der wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Stunden - die Summe der tatsächlichen Einsatzstunden anzugeben: eine QE-4-Lehrkraft an einer Berufsschule, die eine Anrechnungsstunde erhält und 5 wissenschaftliche und 8 nichtwissenschaftliche Stunden unterrichtet, hat demnach eine UPZ von 14.
Es wurden Plausiprüfungen in ASV integriert, die in manchen Konstellationen einen Hinweis geben, wenn Eintragungen im Modul Unterricht und im Lehrermodul nicht konsistent sind. Bitte beachten Sie, dass nicht alle möglichen Inkonsistenzen durch PL-Prüfungen abgefangen werden. Die korrekte UPZ-Anpassung zu berechnen, bleibt in der Verantwortung der Schulleitung.
GS, MS
NEU 2023
Bitte beachten Sie die Besonderheiten zur Abbildung des Unterrichts an Montessori-Schulen, die unter monte_besonderheiten beschrieben sind.
Insbesondere gibt es das Unterrichtsfach Grundlegender Unterricht (Kürzel GU) nur bis Jahrgangsstufe 2. Dementsprechend darf GU ab Jahrgangsstufe 3 nicht mehr gemeldet werden.
alle Schularten
Ausführliche Eintragungshinweise zu dieser Thematik finden Sie auf der Webseite des Staatsministeriums.
Grundsätzlich gilt:
alle Schularten
Als Stammschule einer Lehrkraft ist grundsätzlich diejenige Schule anzugeben, die die Hauptdienststelle des Dienstverhältnisses darstellt, im Rahmen dessen die Lehrkraft an der Schule tätig ist. Bei Lehrkräften mit mehreren Dienstverhältnissen und/oder Dienststellen und Schulen mit gemeinsamem DSS gibt es einige Besonderheiten zu beachten, die ausführlich im Dokument Erfassen von Lehrkräften mit mehreren Dienstverhältnissen bzw. mehreren Dienststellen dargestellt sind.
Für staatliche Lehrkräfte sollte grundsätzlich die in VIVA eingetragene Schule als Stammschule gemeldet werden. Ist in VIVA für das Hauptdienstverhältnis einer Lehrkraft eine andere Stammschule erfasst als in ASV, so sollte dies bei der Übernahme der Lehrerdaten angezeigt werden.
Bei staatlichen Lehrkräften an beruflichen Schulzentren oder in sonstiger Weise organisatorisch verbundenen Schulen kann abweichend von VIVA die Schule des überwiegenden Einsatzes der Lehrkraft innerhalb des Schulverbunds oder die größte der verbundenen Schulen angegeben werden.
alle Schularten
Bei Studienreferendaren (Eintrag vd im Reiter Einsatz <Schuljahr>) ist im Reiter Dienst unter Lehrbefähigung/-erlaubnis das angestrebte Lehramt einzutragen.
alle Schularten
NEU 2023
Das eingesetzte Personal im Rahmen des Programms gemeinsam.Brücken.bauen ist zu melden, sofern es für eigenverantwortlichen Unterricht vorgesehen ist.
Hierbei ist der Unterricht stets mit dem Zusatzbedarfsgrund gemeinsam.Brücken.bauen (Kürzel GBB) zu kennzeichnen. Sofern es sich um externes Personal eines Kooperationspartners handelt, ist zudem die Unterrichtseigenschaft externes Personal (Kürzel EPK) im oberen Bereich der Matrix auszuwählen.
Die entsprechend der jeweiligen Vorgaben (z. B. an beruflichen Schulen) als Mehrarbeit vergüteten Stunden sind auf dem Schulnummernreiter im Bereich Mehrarbeit/Nebentätigkeit zu erfassen.
Für Grund- und Mittelschulen gilt wie bisher, dass die mit dem Zusatzbedarfsgrund GBB in ASD als nicht budgetrelevant gewertet werden.
Die Meldung von externem Personal ist unter Externes Personal beschrieben.
alle Schularten
NEU 2023
Zukünftig sollen die sonstigen Anrechnungen besser automatisiert ausgewertet werden können, weshalb ab dem Schuljahr 2023/2024 zwingend eine Differenzierung auszuwählen ist; ein Erläuterungstext alleine ist nicht mehr ausreichend. Bitte achten Sie daher darauf, dass bei jeder sonstigen Anrechnung (Kürzel wx) eine entsprechende Auswahl vorgenommen wird.
Unter anderem stehen folgende Ausprägungen für die Differenzierung zur Verfügung: KIBBS, Mobbing-Prävention, Lehrergesundheit, Tätigkeit im Beratungsnetzwerk „Zukunft prägen – Lehrer/-in werden“ sowie Inklusion (letzteres betrifft nur Grund- und Mittelschulen).
Die Botschafter-/innen des Projekts „VOR ORT“, die seit dem Schuljahr 2023/2024 tätig sind, erhalten im Schuljahr 2024/2025 eine Anrechnungsstunde (Differenzierung Kürzel VO_ZpLw). Für die Lehrkräfte des Beratungsnetzwerks ist weiterhin die Differenzierung Ber_ZpLw zu verwenden.*
Bei einer Lehrkraft, die eine der genannten Anrechnungen erhält, wird zunächst die Lehrerstundenart sonstige Anrechnung (staatl.) (Kürzel wx) ausgewählt. Danach wird unter Bemerkung die entsprechende Differenzierung erfasst.
Sollte eine Lehrkraft mehrere wx-Anrechnungen mit unterschiedlichen Differenzierungen (z. B. jeweils eine Anrechnungsstunde für Lehrergesundheit und KIBBS) erhalten, legen Sie bitte für jede dieser Differenzierungen einen eigenen Eintrag an.
Sofern keine andere Differenzierung zutreffend ist, wählen Sie bitte sonstige aus.
alle Förderschulen und Schulen für Kranke
NEU 2023
Die Lehrerstundenarten zur Meldung der Personalvertretung wurden aktualisiert. Bitte beachten Sie hierzu den entsprechenden ASV-Doku-Eintrag.
Die Eintragungen sind insofern durch Plausibilitätsprüfungen abgesichert, als die Lehrerstundenarten Hauptpersonalrat und Personalrat Förderschule ausschließlich für staatliches Personal verwendet werden dürfen. Achten Sie bitte insbesondere darauf, die Lehrerstundenart Hauptpersonalrat auch tatsächlich nur für diejenigen Lehrkräfte zu verwenden, die gewählte HPR-Mitglieder sind.
alle Förderschulen
NEU 2024
Ab dem Schuljahr 2024/2025 können an Förderschulen erweiterte Schulleitungen eingerichtet werden, was bislang nur über die Teilnahme am Schulversuch „Führung KOOPERATIV“ möglich war.
Für Mitglieder der erweiterten Schulleitung sind Anrechnungsstunden der Lehrerstundenart Erweiterte Schulleitung (Kürzel de) zu verwenden.
FZ
NEU 2023
Die PIZ im Förderschulbereich erhalten je Schule eine Anrechnungsstunde. In ASV ist die Anrechnung unter Mitwirkung Schulversuch (Kürzel ws) mit Bemerkung einzutragen.
GS
Lehrkräfte an Grundschulen müssen unter bestimmten Bedingungen ein verpflichtendes Arbeitszeitkonto führen. Beachten Sie hierzu die Informationen unter Arbeitszeitkonto sowie die dort aufgeführten Links mit Hinweisen zur Eintragung.
GS, MS
NEU 2023
Die Erfassung des externen Personals wurde zum Schuljahr 2023/2024 überarbeitet.
Bitte beachten Sie die Hinweise unter Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung an Grund- und Mittelschulen.
FZ, RSF
NEU 2023
Seit dem Schuljahr 2023/2024 wird eine Qualifizierung zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik angeboten (vgl. KMS Nr. III.6-BP8027.0/2/10).
Reiter Dienst:
In der ersten Phase (Qualifikationsphase im Vorbereitungsdienst) der zweijährigen Qualifizierung sind bei den Lehrkräften folgende Eintragungen vorzunehmen:
In der zweiten Phase (Begleitetes Dienstjahr) sind folgende Eintragungen vorzunehmen:
Reiter Einsatz:
In der ersten Phase (Qualifikationsphase im Vorbereitungsdienst) der zweijährigen Qualifizierung sind bei den Lehrkräften folgende Eintragungen vorzunehmen:
Bei der UPZ wird bei der Meldung zur US nur der eigenverantwortlich erteilte Unterricht berücksichtigt.
In der zweiten Phase (Begleitetes Dienstjahr) sind im Falle des Einsatzes an einem Förderzentrum folgende Eintragungen vorzunehmen:
Sofern die Lehrkraft im begleiteten Dienstjahr an einer Realschule zur sonderpädagogischen Förderung eingesetzt ist, ist die UPZ 27 einzutragen.
Reiter <Schulnummer>:
Während des begleiteten Dienstjahres (2. Phase) erhalten die Lehrkräfte zwei Anrechnungsstunden. Diese sind unter Anrechnungen, Pflege, Förderung, Betreuung, Vertretungsreserven zu erfassen.
Für die Betreuung der Teilnehmenden an der Qualifikation in den Regionen werden Regionalmentoren (RM) eingesetzt. Für die Verbuchung der Anrechnungsstunden ist die Lehrerstundenart Regionalmentor FL-Ausbildung (Kürzel lr) zu verwenden.
BSF, FZ
NEU 2024
Lehrkräfte, die ihre zweijährige Praxisphase an einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung oder im Ausnahmefall an einem Förderzentrum absolvieren, halten eigenverantwortlichen Unterricht im Gesamtumfang von 6 JWS.
Um den von den betreffenden Lehrkräften gehaltenen Unterricht kenntlich zu machen, kann der Zusatzbedarfsgrund Unt. nicht budgetrelevant verwendet werden.
Die Lehrkräfte erhalten zudem fünf Anrechnungsstunden. Diese sind auf dem Reiter <Schulnummer> unter Verwendung der Lehrerstundenart Zweitquali. LA Sonderpädagogik (Kürzel wz) zu verbuchen.
GS, MS
Der Einsatz von abgeordneten Heilpädagogischen Förderlehrern und Heilpädagogischen Unterrichtshilfen an Grund- und Mittelschulen ist als Unterricht mit Zusatzbedarfsgrund HFL und HPU an GMS (Kürzel HEILPÄD) bzw. mit der Lehrerstundenart Heilpädagogische Fördermaßnahmen (Kürzel HPF) zu melden.
FZ
Seit dem Schuljahr 2022/2023 kann unter Anrechnungen, Pflege, Förderung, Betreuung, Vertretungsreserven die Lehrerstundenart Mobile Reserve im inklusiven Einsatz an Regelschulen (z. B. Tandemklassen) (Kürzel LMR-Inkl) ausgewählt werden. Lehrkräfte der Mobilen Reserve, die für den Einsatz an Regelschulen vorgesehen sind, können dadurch von denen, die an Förderschulen eingesetzt werden, unterschieden werden.
BS, BFS, BFF, BSF, FS, FAK
Im Jahresstundenprinzip sind am Stichtag bereits (rechtlich gesichert) feststehende Stundenreduzierungen und -erhöhungen im Verlauf des Schuljahres (z. B. Pension ab Halbjahr, bereits genehmigte Elternzeit, Rückkehr aus Elternzeit) zu berücksichtigen. Bei einer Erhöhung wäre die entsprechende durchschnittliche UPZ bezogen auf das Schuljahr anzugeben. Eine Reduzierung wäre im Bereich Ermäßigungen mit einer der folgenden Arten zu erfassen:
EZ | Elternzeit | Elternzeit (Jahresstundenprinzip) - verwendbar bei bereits genehmigter Elternzeit |
P | Pension/Ruhestand | Pension/Ruhestand (Jahresstundenprinzip) |
V | Vertragslaufzeit | Vertragslaufzeit (Jahresstundenprinzip) |
Beispiel:
War eine Lehrkraft von 12.09.2022 bis 09.10.2022 in Elternzeit und unterrichtet seitdem in Vollzeit, so ist im Nettoprinzip folgende Eintragung vorzunehmen:
ASV errechnet anhand des Gültigkeitszeitraums gemäß folgender Formel die Höhe der anteiligen Ermäßigung: Statistisch relevante Stunden = Anzahl Wochenstunden bei ganzjähriger Gültigkeit * Anzahl Nettoarbeitstage im Gültigkeitszeitraum / Anzahl Nettoarbeitstage im Schuljahr
Im Bruttoprinzip ist die anteilige Ermäßigung direkt zu erfassen und das Häkchen „stat. rel.“ zu setzen:
Voraussichtliche, aber unsichere Personalwechsel (z. B. Versetzungsanträge zum Halbjahr, vor Geburt des Kindes geplante Elternzeit) dürfen nur bedingt berücksichtigt werden: Wahrscheinliche Stundenreduzierungen dürfen in der Stundenplanung und damit in der Lehrkraft-zu-Unterricht-Zuordnung bereits abgebildet werden. Im Umfang der Reduzierungen muss bei den Lehrkräften aber die hierfür vorgesehene, budgetrelevante Lehrerstundenart Vertretungsres. (Jahresstdn.) verbucht werden, so dass keine zu hohen Bedarfe signalisiert werden und das Budget aus Sicht des Stichtags korrekt übermittelt wird.
Beispiel:
Eine Teilzeit-Lehrkraft mit einer Unterrichtspflichtzeit von 14 Stunden wird voraussichtlich ab 05.01.2023 für den Rest des Schuljahres in Elternzeit gehen.
In diesem Fall ist im Nettoprinzip folgende Eintragung auf dem Schulnummern-Reiter vorzunehmen:
Zusammen mit den bis dahin geplanten Unterrichten ist die Stundenbilanz der Lehrkraft ausgeglichen (Toleranzgrenze +/- 0,5):
alle beruflichen Schulen und beruflichen Förderschulen
Grundsätzlich sind Referendare und Anwärter mit Beschäftigungsart vd und entsprechendem Ausbildungsabschnitt zu melden. Als Lehramt ist das angestrebte Lehramt einzutragen.
Fachlehreranwärter mit Lehramt Fachlehrer beruflich haben in beiden Ausbildungsabschnitten (r1 und r2) eine UPZ von 6.
Für Referendare mit Lehramt an beruflichen Schulen gilt:
Ausbildungsabschnitt am Stichtag | UPZ | Erläuterung |
---|---|---|
r1 | 0 | Im 1. AA ist kein eigenverantwortlicher Unterricht zulässig. Ein voraussichtlicher Einsatz an der Schule im 2. Halbjahr darf nicht gemeldet werden. |
r2 | ≤ 6 | Die Referendare verbleiben im Regelfall nicht an der Schule (selbst wenn sie an der Schule verbleiben, so steht dies am Stichtag nicht rechtlich gesichert fest). Sowohl im Wochen- als auch im Jahresstundenprinzip ist als UPZ die wöchentliche UPZ im ersten Halbjahr (nicht die halbe UPZ) einzutragen. Das Lehrerstundensaldo ist im Jahresstundenprinzip durch Ermäßigungen „Vertragslaufzeit“ auszugleichen. Beispiel: StRef mit 5 Stunden im ersten Halbjahr |
r3 | 6 ≤ UPZ ≤ 17 | Der Studienreferendar ist in vollem Umfang der am Stichtag verfügbaren Lehrerkapazität zuzurechnen. Schulen mit Jahresstundenprinzip weisen dem Referendar auch für das zweite Halbjahr Unterricht zu. |
r4 | 6 ≤ UPZ ≤ 17 | Als UPZ ist die wöchentliche UPZ im ersten Halbjahr anzugeben. Das Lehrerstundensaldo ist im Jahresstundenprinzip durch Ermäßigungen „Vertragslaufzeit“ auszugleichen. |
alle beruflichen Schulen
Grundsätzlich ist der Stundenumfang, mit dem eine Lehrkraft an eine nichtschulische Dienststelle abgeordnet ist, auf dem Reiter Einsatz <Schuljahr> einzutragen. Abweichend hiervon erhalten Seminarlehrkräfte beruflicher Schulen mit Teilabordnung an das Studienseminar oder Lehrkräfte für eine – ggf. mit Abordnungsschreiben bestätigte – Fachmitarbeit an der Regierung Anrechnungsstunden, die auf dem Schulnummernreiter mit der Art Studienseminar (Teilabordnung) bzw. Fachmitarbeit Reg. zu erfassen sind. Mit dieser Verbuchung werden die Stunden bei der Berechnung der einer Schule zustehenden Anrechnungsstunden für Schulleitung etc. korrekterweise berücksichtigt.
alle beruflichen Schulen
NEU 2023
Den Schulen innerhalb eines Schulverbunds beruflicher Schulen stehen gem. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. Februar 2019, Az. VI.7-BP9004-7a.6 694 bestimmte Anrechnungsstunden in Abhängigkeit der Anzahl an Vollzeitlehrereinheiten des Verbunds zur Verfügung. Schulbezogene Anrechnungsstunden (z. B. Schulleitung bei der Leitung mehrerer Schulen) sollten dabei stets bei der entsprechenden Dienststelle verortet sein.
alle beruflichen Schulen und beruflichen Förderschulen
Nicht in allen Fällen kann die Unterrichtspflichtzeit einer Lehrkraft anhand der Schulart ihrer Stammschule, ihrer Besoldungsgruppe und ihres Lehramts zuverlässig berechnet werden. Deshalb ist in manchen Kombinationen aus Lehramt und maßgeblicher Schulart für die Ermittlung der UPZ die Angabe einer UPZ-Kategorie erforderlich. Bei einer Lehrkraft, für die Nr. 4.2 oder Nr. 4.4 der Anlage zur BayUPZV zutreffend ist, ist beispielsweise die Kategorie L_berS anzugeben:
Bitte tragen Sie diese Information ein, sofern eine Plausi-Prüfung in ASV die Erfassung fordert.
An nichtstaatlichen beruflichen Schulen ist diejenige Kategorie anzugeben, die für vergleichbare Lehrkräfte im Beamtenverhältnis zutreffend wäre (vgl. Art. 18 BaySchFG); insbesondere Fl_berS für Lehrkräfte, die der Zuschussgruppe F bzw. N2 zugeordnet sind, und L_berS für Lehrkräfte mit Zuschussgruppe H bzw. N1.
Für tarifbeschäftigte Lehrkräfte und das sonstige mit unterrichtlichen Aufgaben betraute Personal an staatlichen beruflichen Schulen ist die Unterrichtspflichtzeit in der KMBek Az. VI.7-BP9004-7a.6 694 vom 5. Februar 2019 analog zur BayUPZV festgelegt, so dass auch für dieses Personal die entsprechende Kategorie angegeben werden kann.
alle nichtstaatlichen beruflichen Schulen (ohne Ergänzungsschulen)
Kommunale und private berufliche Schulen erhalten entsprechend dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz Lehrpersonal- bzw. Betriebszuschüsse. Zu deren Berechnung werden die Lehrkräfte entsprechend ihrer Ausbildung und Tätigkeit den Besoldungsgruppen A14 (QE4 → Zuschussgruppe H bzw. N1) und A11 (QE3 → Zuschussgruppe F bzw. N2) zugeordnet.
Für die Eintragung in ASV gilt hierbei:
Es wurden Plausprüfungen in ASV integriert, die Hinweise geben, wenn die Zuschussgruppe nicht angegeben wurde oder wenn die Eintragung nicht mit der UPZ-Kategorie konsistent ist:
UPZ-Kategorie | mögliche Zuschussgruppe |
---|---|
L_berS | H oder N1 |
Fl_berS | F oder N2 |
Sollte aufgrund eines entsprechenden Einsatzes oder bestimmter Funktion der Lehrkraft (bspw. Schulleitung) eine von obiger Zuordnung abweichende Zuschussgruppe richtig sein, so ist eine PL-Ausnahme beim LfStat zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass nicht alle möglichen Inkonsistenzen durch PL-Prüfungen abgefangen werden. Die korrekte Eintragung bleibt in der Verantwortung der Schulleitung.
BS BFS BSF FAK FS
NEU 2023
Sofern für eine Lehrkraft eine Lehrerlaubnis / Unterrichtsgenehmigung vorliegt, ist diese auf dem Reiter Dienst einzutragen. Die zugrunde liegende Werteliste wurde um zahlreiche Ausprägungen erweitert.
Aufgrund der Tatsache, dass für jedes Unterrichtsfach an jeder Schulart eine Lehrerlaubnis erteilt werden kann, ist eine Erweiterung um alle denkbaren Ausprägungen nicht möglich. Steht keine geeignete Auswahlmöglichkeit zur Verfügung, ist die Ausprägung sonstige zu wählen.
GS, MS, FWS
Die Anzahl der Jahrgangsstufen, in denen im vergangenen Schuljahr ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch statt des Zwischenzeugnisses bzw. statt des Jahreszeugnisses durchgeführt wurde, wird jeweils als Summendatum erhoben.
Das Ersetzen des Zwischenzeugnisses ist in der Grundschulstufe nur in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 erlaubt. Da die flexible Jahrgangsstufe 2A als Jahrgangsstufe 2 interpretiert werden soll, sind damit an Grundschulen und Freien Waldorfschulen für LEG-ZZ nur die Werte 0 bis 3 möglich.
In den Jahrgangsstufen 8 und 9 kann das Zwischenzeugnis durch ein Lernentwicklungsgespräch ergänzt, aber nicht ersetzt werden. Diese Jahrgangsstufen dürfen nicht mitgezählt werden, so dass sich für staatliche Mittelschulen ebenfalls als mögliche Werte 0 bis 3 für LEG-ZZ ergeben und folglich für private Schulen, die gleichzeitig Grund- und Mittelschule sind, die Werte 0 bis 6.
Ein Lernentwicklungsgespräch statt des Jahreszeugnisses ist lediglich in den Jahrgangsstufen 1 und 3 erlaubt, woraus sich als zulässige Werte für LEG-JZ-GS an Grundschulen und Freien Waldorfschulen 0 bis 2 ergeben.
Ausführliche Hinweise zu den weiteren Summendaten für Grund- und Mittelschulen finden Sie unter: Summendaten ausfüllen.
FOS, BOS
Teilnehmer an halb- und ganzjährigen Vorkursen gemäß § 4 FOBOSO sind rechtlich nicht Schüler der Beruflichen Oberschule. Daher werden für diese keine Individual- sondern nur Summendaten erhoben. Folgende Eintragungen sind für die Meldung der Daten zur Unterrichtssituation zwingend vorzunehmen:
Optional können die Vorkursteilnehmer mit ihren Individualdaten in ASV geführt werden. Sie sind dann in Klassen der Klassenart VKU zu setzen, so dass deren Daten nicht nach ASD gemeldet werden. Zu beachten ist in diesem Fall,
GS, MS, FWS
Alle Informationen zur Budgetierung mit einer Übersicht zu den budgetrelevanten und nicht-budgetrelevanten Stunden finden Sie unter: Budgetierung des Unterrichts im GMS-Bereich und Grundschulbereich der FWS.
GS, MS, FWS
In ASV können Sie in der Berichtsbibliothek den Bericht Budgetübersicht abrufen. Die Budgetkontrolle der Grund- und Mittelschulen und des Grundschulbereichs der Freien Waldorfschulen findet direkt anhand der mittels ASV nach ASD übermittelten Daten statt. Für die Freien Waldorfschulen sind dabei alle Zusatzbedarfsgründe bzw. Lehrerstundenarten relevant, die auch für private staatlich genehmigte Grundschulen vorgesehen sind (siehe Budgetierung des Unterrichts im GMS-Bereich und Grundschulbereich der FWS).
GS, MS, FWS
Bitte beachten Sie, dass die Zusatzbedarfsgründe Einrichtung von Deutschklassen (Kürzel EIN_DK), Gruppen zur Alphabetisierung (Kürzel GRU_ALPHA), Brückenklassen MS (Kürzel BKL_MS) und Differenzierungsstd. JAMI MS (Kürzel JAMI_MS) nur im Umfang des zugewiesenen Stundenbudgets verwendet werden dürfen.
Unabhängig von den zugewiesenen Stunden ist es aber möglich, Klassen, auf die dies zutrifft, mit der Klassenart Deutschklasse (Kürzel DK), Brückenklasse (Kürzel BKL) bzw. JAMI-Klasse (Kürzel JAMI) zu melden.
GS, MS, FWS
Bitte beachten Sie, dass die von kirchlichen Religionslehrkräften gehaltenen Ganztagsstunden mit dem Zusatzbedarfsgrund GGT 45 min Einsatz (Kürzel GGT_45) gekennzeichnet werden müssen. Die Stunden wurden Ihnen hierzu durch das Schulamt in passender Höhe zugewiesen.
GS, MS, alle beruflichen Schulen
NEU 2023
Budgetstunden für PIZ-Schulen sind direkt beim Unterricht mit einem Zusatzbedarfsgrund zu kennzeichnen: